FAZ 03.02.2026
20:40 Uhr

Drohnenabwehr: London will den Streitkräften Abschuss ermöglichen


Das britische Militär soll künftig eigenständig Drohnen abschießen dürfen – auch über zivilem Gebiet. Großbritannien geht damit bei der Drohnenabwehr deutlich weiter als Deutschland.

Drohnenabwehr: London will den Streitkräften Abschuss ermöglichen

Die britischen Streitkräfte dürfen künftig in eigener Verantwortung Drohnen abfangen oder abschießen, die sich militärischen Einrichtungen nähern. Entsprechende Ermächtigungen sieht ein Gesetz vor, das gegenwärtig im Unterhaus beraten wird. Das Verteidigungsministerium teilte mit, im abgelaufenen Jahr seien mehr als 250 „Vorfälle“ registriert worden, bei denen „unbemannte Objekte“ in der Umgebung von Militärstützpunkten oder Einrichtungen der Streitkräfte als Bedrohung wahrgenommen worden seien. Das sei eine Verdoppelung gegenüber den beobachteten Vorfällen des Jahres 2024. Verteidigungsminister John Healey sagte, die Verdoppelung dieser „unfreundlichen“ Drohnenattacken demonstriere „die steigende und sich verändernde Bedrohung, der wir begegnen müssen“. Die Gesetzesnovelle sieht vor, dass künftig leitende Offiziere der Streitkräfte schriftliche Befehle ausgeben können, unbekannte ferngesteuerte Objekte zu bekämpfen oder einzufangen, falls diese sich in der Absicht nähern, „Verstöße zu begehen“. Die Abwehr kann also auch auf zivilem Territorium außerhalb militärischer Sperrgebiete stattfinden und ist dort nicht länger ausschließlich den Polizeibehörden vorbehalten. Zur Abwehr dürfen die Soldaten nach dem neuen Gesetz alle „zugelassenen Mittel“ einsetzen – welche dies sind, bestimmt eine Verordnung des Verteidigungsministeriums. Healey teilte mit, sein Haus habe die Ausgaben für die Entwicklung von Drohnenabwehrgeräten seit seinem Amtsantritt 2024 auf umgerechnet rund 250 Millionen Euro in diesem Jahr vervierfacht. Es würden neue Überflugverbotszonen über mehr als drei Dutzend militärischen Sperrgebieten eingerichtet und neue Überwachungstechniken installiert. Die neue Regelung sieht die gleichen Ermächtigungen zur Abwehr für ferngesteuerte Objekte auf See vor, die sich auf oder unter Wasser ohne Berechtigung dem „militärischen Eigentum“ britischer Streitkräfte nähern. Wie Deutschland die Drohnenabwehr regeln will Damit geht Großbritannien bei der Drohnenabwehr weiter als Deutschland. Der Bundeswehr ist es in Friedenszeiten nicht erlaubt, Drohnen außerhalb von Militärstandorten abzuschießen. Grundsätzlich sind die Landespolizeien und die Bundespolizei für die Abwehr zuständig. Die Truppe darf nur in Ausnahmesituationen zur Unterstützung herangezogen werden, etwa zur Aufklärung von Drohnen – abschießen darf das Militär sie nicht. So ist es bislang im Luftsicherheitsgesetz geregelt. Demnach dürfen die Streitkräfte Fluggeräte zur Verhinderung „eines besonders schweren Unglücksfalles“ nur abdrängen, zur Landung zwingen, den Einsatz von Waffengewalt androhen oder Warnschüsse abgeben. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) will das nach vermehrten Drohnensichtungen ändern. Mit der Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes, über das der Bundestag Ende Februar abstimmen will, dürfte die Bundeswehr im Gefahrenfall „Waffengewalt oder sonstige Wirkmittel“ gegen Drohnen einsetzen. Dazu zählen auch elektronische Störsender. Der deutsche Gesetzesentwurf bleibt allerdings hinter dem britischen zurück. Die Truppe dürfte nach wie vor nur nach einem Amtshilfeersuchen der Bundesländer tätig werden und nicht eigenständig eingreifen. Die endgültige Einsatzentscheidung trifft laut dem neuen Gesetz künftig das Verteidigungsministerium, eine Abstimmung mit dem Innenministerium entfällt. Dass die Truppe aber selbst mit der Abwehr über eigenen Militärstandorten Probleme hat, zeigte sich erst im Dezember wieder. Damals flogen mehrere Drohnen über das sensible Arrow-3-Raketenabwehrsystem. Versuche, sie vom Himmel zu holen, schlugen offenbar fehl.