Die Liebe zu Motorrädern hat die Männer zusammengeführt. Ihre Garagen lagen nebeneinander in Offenbach. Beim Schrauben an den Maschinen lernten sie sich kennen, Johannes B. und Gökhan A. Mit der Zeit wurden sie Freunde, bis sie sich schließlich nicht mehr nur über ihre Motorräder unterhielten, sondern sich über Chatnachrichten austauschten, einfach nur fragten, wie es dem anderen gerade gehe. Schließlich luden die Männer sich gegenseitig zu ihren Hochzeitsfeiern ein. Zwei Männer mit denselben Interessen. Das ging über Jahre so. Es spricht alles dafür, dass es Zufall war, dass die Männer sich begegnet sind. Doch auf den zweiten Blick hätten sie sich auch auf andere Weise kennenlernen können. Denn der eine, Johannes B., war Kriminalpolizist und Drogenfahnder im Präsidium in Offenbach. Gegen den anderen wurde wegen des Verdachts auf Rauschgifthandel ermittelt. Gökhan A. soll Anführer einer Bande von drei Tätern gewesen sein, die Cannabis aus Spanien erhalten und im Rhein-Main-Gebiet weiterverkauft haben soll. Der Fall des Drogenfahnders und des Dealers hat das Landgericht Darmstadt mehrere Monate lang beschäftigt. In etlichen Sitzungen musste die erste Große Strafkammer klären, ob der Kontakt der beiden Männer nicht bloß heikel, sondern auch strafbar war. Sie musste herausfinden, ob der Polizist gegen Gesetze verstoßen hat. Der heute 44 Jahre alte Polizeibeamte steht nach einem Jahr in Untersuchungshaft als Angeklagter vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, er habe Dienstgeheimnisse verraten und damit den Rauschgifthandel unterstützt. Mehr als 100 Kilogramm Cannabis in einzelner Lieferung Konkret bedeutet das: Die von dem Beamten preisgegebenen polizeiinternen Informationen sollen für seinen Freund und dessen zwei Mittäter nützlich gewesen sein, als sie von 2018 bis 2022 größere Lieferungen von Cannabis – manchmal mehr als 100 Kilogramm – ins Rhein-Main-Gebiet brachten. Gökhan A. und seine Komplizen wurden schon 2024 vom Landgericht Darmstadt des Handels mit großen Mengen von Cannabis schuldig gesprochen. Gökhan A. erhielt damals eine Freiheitsstrafe von neun Jahren, seine beiden Mittäter wurden zu siebeneinhalb und elf Jahren verurteilt. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, weil Angeklagte und Staatsanwaltschaft Revision eingelegt haben. Eines jedoch fiel bei den Ermittlungen auf: In Chatnachrichten, die sich die Mitglieder der Gruppe zuschickten, wurde immer wieder ein Polizist erwähnt, der Informationen geliefert habe, etwa über geplante Kontrollen. Schließlich tauchte ein Foto auf, das den Drogenfahnder Johannes B. mit einem der Verdächtigen, nämlich mit dem mutmaßlichen Chef der Gruppe, Gökhan A., zeigt. Johannes B. geriet ins Visier seiner eigenen Kollegen. Schließlich klagte ihn die Staatsanwaltschaft an. Im Prozess gegen Johannes B. nimmt sich die Strafkammer viel Zeit, die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft zu prüfen. Der Angeklagte, ein hagerer Mann mit akkurat geschnittenen Haaren, der von drei Anwälten vertreten wird, schweigt im Gerichtssaal zu den Vorwürfen. In einer schriftlichen Stellungnahme, die er nach der Durchsuchung seines Hauses verfasst hat, streitet er ab, jemals vertrauliche Informationen weitergegeben zu haben. Der Kontakt zu Gökhan A. sei „kein enges Verhältnis“ gewesen. Er habe den Mann beim Schrauben an Motorrädern in seiner Freizeit kennengelernt. „Ich habe mir nichts vorzuwerfen“, heißt es in dem Schriftstück, das in der Hauptverhandlung verlesen wird. Die Strafkammer befragt Zeugen, darunter Ermittler aus dem Landeskriminalamt und dem Präsidium in Offenbach. Was ein Mitgefangener in der Haft erfahren hat Auch ein Mitgefangener von Gökhan A. wird angehört, der sich mit diesem im Gefängnis angefreundet hatte. Der Zeuge beschreibt den mutmaßlichen Chef der Bande als Menschen, der stets strukturiert handele, als hilfsbereit, als bestimmende, aber auch gewinnende Persönlichkeit. Wie der Mitgefangene berichtet, erfuhr Gökhan A. von dem Kriminalbeamten, an welchen Tagen man besser nicht mit Drogen im Auto nach Offenbach fahren sollte. Ähnlich schildert es einer der Männer aus der Dreiergruppe der mutmaßlichen Rauschgifthändler. Der 31 Jahre alte Zeuge sagt, er selbst habe kaum Kontakt zu dem Angeklagten gehabt, den er unter dem Namen „Joe“ gekannt habe. Er habe dem Polizisten nicht vertraut und sich von ihm ferngehalten. Gökhan A. aber habe mit dem Fahnder in regem Austausch gestanden und ihn immer wieder gefragt, ob er „viel Arbeit“ habe. Damit sei gemeint gewesen, ob eine Razzia oder eine Kontrolle anstehe. Vor fast jeder zweiten Lieferung habe er den Polizisten befragt. Und nicht nur das. Von dem Beamten habe Gökhan A. auch erfahren, dass die Polizei über zivile Kleinbusse mit Kameras verfüge, die von einem Stellplatz aus Tag und Nacht durchgehend die Umgebung überwachten. Das alles habe Gökhan A. ihm erzählt und dazu gesagt: „Der Joe ist unsere Lebensversicherung.“ Der Polizist, sagte der Zeuge weiter, müsse gewusst haben, dass die Gruppe mit Drogen handele. Schließlich seien deren Mitglieder mit immer wieder anderen teuren Autos vorgefahren. Offensichtlich sei gewesen, dass die drei Männer keiner geregelten Arbeit nachgegangen seien. Allerdings äußert sich der Zeuge immer wieder vage, wenn die Vorsitzende Richterin Ingrid Schroff mit Fragen nachhakt. Gökhan A. selbst wird nicht befragt. Weil sein eigenes Strafverfahren wegen der Revision noch nicht abgeschlossen ist, hat er das Recht, die Aussage zu verweigern. Und doch wird seine Kommunikation mit dem Polizisten thematisiert. Unzählige Chatnachrichten vom privaten Smartphone des Drogenfahnders, das die Polizei gesichert hat, werden im Gerichtssaal vorgelesen. Wie die Vorsitzende Richterin sagt, füllt die Kommunikation zwischen Johannes B. und Gökhan A. einen ganzen Aktenordner. Verrat von Geheimnissen an Kriminelle kommt nicht selten vor Selten sind Fälle wie dieser nicht. Immer wieder kommt es vor, dass Polizisten oder Staatsanwälte von Akteuren der Organisierten Kriminalität angeworben werden, damit sie vertrauliche Informationen an Kriminelle verraten. Wie es in dem Darmstädter Prozess heißt, hatte die Dreiergruppe noch eine andere Quelle in der Polizei. In Frankfurt wurde vor Jahren bekannt, dass auch die Rockervereinigung Hells Angels geheime Informationen aus der Polizei erhielt. Bei einer lange vorbereiteten Razzia in einem der Charter der Hells Angels im Bahnhofsviertel fanden die Ermittler einen Zettel an der Tür, auf dem geschrieben stand: „Willkommen Polizei“. Wie es damals hieß, sollen Mitglieder der Rockerbande in Diskotheken oder Fitnessstudios gezielt den Kontakt zu Personen gesucht haben, die ihnen mit sensiblen Informationen weiterhelfen konnten. In Baden-Württemberg steht ein Polizeibeamter vor Gericht, der mit einem Angehörigen der kalabrischen Mafia befreundet gewesen sein und Inhalte aus den Datenbanken der Polizei preisgegeben haben soll. In Hannover ist ein Staatsanwalt angeklagt. Er soll Kokainhändlern geholfen und sie gewarnt haben. Richterin: Kriminalpolizist nicht für seinen Beruf geeignet Im Fall des Offenbacher Drogenfahnders bestätigen sich in der Hauptverhandlung nicht alle Vorwürfe aus der Anklage. Dennoch wird Johannes B. im Dezember schließlich wegen Verrats von Dienstgeheimnissen in drei Fällen und wegen Beihilfe zum Handel mit Cannabis in einem Fall zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Weil Staatsanwaltschaft und Verteidigung Revision einlegen, wird das Urteil zunächst nicht rechtskräftig. Bleibt es aber bei dem Schuldspruch, muss Johannes B. aus dem Polizeidienst ausscheiden, wie es für Beamte bei Freiheitsstrafen von einem Jahr oder mehr vorgesehen ist. In der Urteilsbegründung bezeichnet die Vorsitzende Richterin die beiden Zeugen, die den Kriminalbeamten belastet haben – den Mitgefangenen von Gökhan A. und den mutmaßlichen Mittäter aus der Dreiergruppe – als glaubwürdig. Wie nützlich der Verrat für die Gruppe gewesen sei, zeige schon die Bemerkung des mutmaßlichen Anführers, „Joe“ sei ihre „Lebensversicherung“. Die Richterin hebt vor allem einen Fall als besonders verwerflich hervor. Der Drogenfahnder habe während eines Einsatzes Nachrichten mit Gökhan A. ausgetauscht und verraten, womit er und seine Kollegen gerade beschäftigt gewesen seien. An diesem Tag habe die Dreiergruppe sieben Kilogramm Cannabis erhalten. Auch diese wenigen nachweisbaren Taten zeigten, der Kriminalpolizist habe sich „dazu hinreißen lassen, im anderen Lager mitzumischen“, sagt die Richterin. Deshalb sei er für seinen Beruf nicht mehr geeignet. Die Annahme von Schmiergeld wird dem Polizisten hingegen nicht vorgeworfen. Vielmehr hat er nach Überzeugung der Richter aus einem „Geltungsbedürfnis“ heraus gehandelt. An den Angeklagten gewandt, sagt die Vorsitzende: „Sie wollten etwas darstellen und wichtig sein.“
