Im sogenannten Hydra-Verfahren gegen das organisierte Verbrechen in der norditalienischen Region Lombardei sind in der Nacht zum Dienstag die ersten Urteile gefällt worden. Richter Emanuele Mancini sprach im Gerichtsbunker des Opera-Gefängnisses in Mailand 62 der 78 Angeklagten schuldig und verurteilte sie zu insgesamt rund 500 Jahren Gefängnis. 16 Angeklagte wurden freigesprochen, neun Kronzeugen erhielten im Gegenzug für ihre Kooperation mit den Ermittlern verringerte Freiheitsstrafen von bis zu vier Jahren. Gegen weitere 45 Angeklagte, die sich dem verkürzten Verfahren mit der damit verbundenen Aussicht auf mildere Strafen widersetzt hatten, wird nun weiterverhandelt. Die Staatsanwaltschaft hatte Strafen von zusammen 570 Jahren gefordert. Mit seinem Urteil zeigte sich Richter Mancini überzeugt, dass die Strafverfolger in Mailand tatsächlich ein Kooperationsnetz der drei süditalienischen Mafiaorganisationen in der wohlhabenden norditalienischen Region Lombardei aufgedeckt hatten. Zu Beginn des Verfahrens hatte ein Untersuchungsrichter 2023 zunächst den Erlass von Haftbefehlen in dem Verfahren abgelehnt, weil er die Ermittlungsergebnisse der Antimafiabehörden und der Staatsanwälte nicht für stichhaltig gehalten hatte. Das Oberste Gericht in Rom gab dann aber der Berufung der Mailänder Staatsanwälte statt und machte den Weg frei für das bisher umfassendste Mafiaverfahren in der Lombardei. Clans hatten miteinander kooperiert Gegen die Hauptangeklagten – Clanbosse der sizilianischen Cosa Nostra, der ’ndrangheta aus Kalabrien und der Camorra aus Kampanien – ergingen Gefängnisstrafen von jeweils 14 bis 16 Jahren. Die Ermittlungen und das Verfahren gegen die Ableger der drei süditalienischen Mafiaorganisationen in der Lombardei waren in Anlehnung an die vielköpfige Wasserschlange der griechischen Mythologie Hydra-Prozess getauft worden. Richter Mancini sah es als erwiesen an, dass sich die Clans aus Sizilien, Kalabrien und Kampanien das lukrative Drogengeschäft in der Lombardei geteilt und in der Region auch bei Erpressungsdelikten, bei der Geldwäsche sowie beim millionenschweren Betrug im Zusammenhang mit der sogenannten Superbonus-Förderung für energieeffizientes Bauen der Regierung unter Ministerpräsident Giuseppe Conte kooperiert hatten. Das Verfahren fand unter höchsten Sicherheitsvorkehrungen im Gerichtsbunker des Mailänder Opera-Gefängnisses statt. Wegen Morddrohungen gegen Ermittler und Staatsanwälte hatte der Polizeischutz für die mit dem Hydra-Verfahren befassten Strafverfolger verschärft werden müssen. Das Urteil ist die erste juristische Bestätigung für die Existenz der „dreiköpfigen Mafia“ in der Lombardei. Die bisherigen Maxiprozesse gegen das organisierte Verbrechen mit Dutzenden oder gar Hunderten Angeklagten hatten jeweils in den Hochburgen der regionalen Mafiaorganisationen in Süditalien stattgefunden.
