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06.02.2026
15:12 Uhr
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Thüringer AfD-Vorsitzender hat im Landtag verbotene Parole ausgesprochen +++ Grüne drängen auf Reform der Schuldenbremse +++ alle Entwicklungen im Liveblog

Mögliche Einsparungen bei Integrationskursen Die Bundesregierung prüft eine Einschränkung der Integrationskurse für Migranten. Für Menschen mit „positiver Bleibeperspektive“ solle es die Kurse weiter geben, sagte eine Sprecherin des Innenministeriums in Berlin. Sie verwies zugleich darauf, dass die Zahl der Menschen, die ins Land kommen, sinkt. „Das heißt auch, dass es perspektivisch weniger Kurse geben wird.“ Über mögliche Kürzungen bei Integrationskursen hatten zuvor unter anderem „Correctiv“ und die „Frankfurter Rundschau“ berichtet. Während der Ampel-Regierungszeit von SPD, Grünen und FDP waren die Integrationskurse für alle Interessenten geöffnet worden. In den Kursen wird Migranten vor allem die deutsche Sprache beigebracht, es geht aber auch um die deutsche Geschichte und Kultur. Es könne keine Lösung sein, die Kurse auf Dauer unbegrenzt zu finanzieren, sagte die Sprecherin. Die Kurse kosteten pro Teilnehmer mehrere Tausend Euro, zudem seien alle in der Bundesregierung aufgerufen, Einsparpotenziale zu finden. „Und das tun wir natürlich auch bei den Integrationskursen.“
Höhenflug hält weiter anErmittlungen gegen Höcke, Machtkämpfe in Sachsen-Anhalt, Kontakte zur Identitären Bewegung und eine radikale neue Parteijugend: All das schadet der AfD offenbar nicht. In den Umfragen steht sie weiter stark da, manche Meinungsforscher sehen sie auf Platz eins. Ist die AfD also mittlerweile eine Volkspartei? Unsere Analyse:
AfD startet ParteiausschlussverfahrenEin Redner, der Ende November beim AfD-Jugendkongress in Gießen mit einer Rede im Stil von Adolf Hitler für Aufsehen gesorgt hatte, soll aus der Partei ausgeschlossen werden. Der zuständige AfD-Kreisverband Herford in Ostwestfalen habe beim Landesschiedsgericht ein Parteiausschlussverfahren gegen Alexander Eichwald beantragt, verlautete aus Parteikreisen. Der Antrag werde derzeit vom Schiedsgericht geprüft. Es sei mit einer „zeitnahen Eröffnung“ des Verfahrens zu rechnen, hieß es weiter. Mit der Eröffnung des Verfahrens könnten Eichwald bereits die Mitgliedsrechte entzogen werden. Eichwald hatte sich Ende November bei der Gründungsveranstaltung der neuen AfD-Jugendorganisation Generation Deutschland (GD) in Gießen für einen Vorstandsposten beworben. In seiner Bewerbungsrede fuchtelte er mit dem Finger, sprach mit rollendem „R“ und rief in den Saal: „Die Liebe und Treue zu Deutschland teilen wir uns hier gemeinsam“ und „es ist und bleibt unsere nationale Pflicht, die deutsche Kultur vor Fremdeinflüssen zu schützen“. Der Auftritt erinnerte in Ton und Stil an NS-Reichskanzler Adolf Hitler. AfD-intern und im Netz kam eine Diskussion darüber auf, ob das eine gezielte Aktion war.
Grüne drängen auf Reform der Schuldenbremse Die Grünen warnen die Bundesregierung vor einer Verschleppung einer Reform der Schuldenbremse. Grünen-Fraktionschefin Katharina Dröge sagte der „Augsburger Allgemeinen“ mit Blick auf eine dazu eingesetzte Kommission: „Da bewegt sich nichts, soweit wir erkennen können.“ Dröge warnte Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) diesbezüglich, „dass er sein Wort nicht erneut bricht.“ Im Bundestag sei zusammen mit der Grundgesetzänderung für die Sondervermögen auch vereinbart worden, die Schuldenbremse auf Bundesebene zu reformieren. „Friedrich Merz muss zu diesem Beschluss des Deutschen Bundestags stehen“, mahnte Dröge.Im September hatte eine von der Bundesregierung eingesetzte Kommission zur Reform der Schuldenbremse ihre Arbeit aufgenommen. Sie soll Vorschläge erarbeiten, wie der Bund zum einen dauerhafte Handlungsspielräume für Investitionen bekommt, zum anderen aber die Schuldenlast begrenzt bleibt. Die im Grundgesetz verankerte Schuldenregel begrenzt den Spielraum des Bundes, neue Kredite aufzunehmen.
Dobrindt stellt sich hinter Ungarns JustizBundesinnenminister Alexander Dobrindt hat das Urteil gegen die deutsche nonbinäre Person Maja T. in Ungarn wegen Beteiligung an Angriffen gegen mutmaßliche Rechtsextremisten verteidigt. Der CSU-Politiker sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): „Da haben schwerste Körperverletzungen stattgefunden. Eine Person erlitt einen Schädelbruch. Das muss zu einer Verurteilung führen.“ Da diese Straftaten in Ungarn begangen worden seien, sei aus seiner Sicht gegen ein Verfahren und ein anschließendes Urteil in Ungarn nichts einzuwenden. Maja T. gehöre zu einer linksextremistischen Gruppe, die andere Personen mit Schlagstöcken, Gummihämmern und weiteren Waffen angegriffen habe. Das Budapester Stadtgericht hat Maja T. am Mittwoch zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt. Richter Jozsef Sos sah es als erwiesen an, dass die 25 Jahre alte Person aus der linken Szene in Deutschland an blutigen Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten in Budapest beteiligt war. Rund 20 deutsche und andere mutmaßliche Linksextremisten sollen dabei neun Menschen verletzt haben, vier von ihnen schwer. Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Maja T. und die Staatsanwaltschaft kündigten Berufung an.
Grüne werfen Regierung Haushaltstricks vorDie Grünen im Bundestag wollen eine Verfassungsbeschwerde gegen den Bundeshaushalt von 2025 organisieren. Union und SPD hätten darin Milliarden Euro zweckentfremdet und gegen das Grundgesetz verstoßen, sagte Fraktionsvize Andreas Audretsch in Berlin. Milliarden, die eigentlich in Infrastruktur und Klimaschutz hätten fließen sollen, seien „im Konsum und in fossiler Vergangenheit“ gelandet. Das werde in zwei von der Fraktion in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten bestätigt. Die Kritik der Grünen bezieht sich vor allem auf die Verwendung des kreditfinanzierten Sondertopfes für Infrastruktur und Klimaschutz. Sie werfen der Bundesregierung vor, den Kreditspielraum nicht für zusätzliche Infrastrukturprojekte genutzt zu haben, sondern auf Umwegen für „Wahlgeschenke“ wie die Mütterrente. Außerdem werde die Investitionsquote im Haushalt verfälschend berechnet, erklärte Grünen-Haushälter Sebastian Schäfer. Man werde nun Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe ausloten und vorantreiben, kündigten die Grünen-Politiker an. Eine solche Beschwerde können Bürger einreichen, die sich in ihren Grundrechten verletzt sehen. Man werde „auf die Zivilgesellschaft zugehen, um so den Druck auf die Bundesregierung zu verstärken“, sagte Schäfer. Die Verfassungsbeschwerde ist aus Sicht der Grünen die einzig sinnvolle Maßnahme gegen den Haushalt – denn für die Alternative, eine Normenkontrolle, fehlen ihnen im Bundestag die nötigen Stimmen.
Chef von Identitärer Bewegung gibt AfD-Mitgliedschaft auf Der Chef der als rechtsextrem eingestuften Identitären Bewegung Deutschland, Maximilian Märkl, hat nach Angaben des bayerischen AfD-Landesvorsitzenden Stephan Protschka die Mitgliedschaft in der Partei aufgekündigt. Das gab Protschka am Abend bekannt. „Herr Märkl ist dem Parteiausschluss zuvorgekommen und hat mir soeben die Kündigung der Mitgliedschaft der AfD zukommen lassen“, schrieb Protschka in einer Mitteilung an Medienvertreter. „Eine Mitgliedschaft in der Identitären Bewegung und AfD verträgt sich nicht“, betonte Protschka. Er werde die Kündigung annehmen.Nach Recherchen der „Welt“ und der „Augsburger Allgemeinen“ war der Chef der Identitären Bewegung Deutschland Mitglied in der AfD. Eine sogenannte Unvereinbarkeitsliste der Partei schließt eine Mitgliedschaft in der IB für AfD-Mitglieder jedoch eigentlich aus. Märkl war kürzlich bei einer viel beachteten Podiumsdiskussion in Vetschau (Spreewald), an der auch die AfD-Landtagsabgeordnete Lena Kotré teilnahm, an der Seite von IB-Führungsfigur Martin Sellner aufgetreten. Der Österreicher stellte Märkl vor als „den Mann, der die IB wieder groß gemacht hat“, und Märkl selbst bezeichnete sich dort in einer Rede als „Bundessprecher der Identitären Bewegung“.
CDA-Chef Radtke für Verbot von Social Media für unter SechzehnjährigeDer Chef des CDU-Arbeitnehmerflügels CDA, Dennis Radtke, befürwortet ein Verbot der Social-Media-Nutzung für unter Sechzehnjährige in Deutschland. „Die Medienkompetenz und die dynamischen Entwicklungen bei Social Media gehen nicht Hand in Hand“, sagte der CDU-Politiker am Donnerstag der Nachrichtenagentur Reuters. „An vielen Stellen sind die sozialen Medien eine Ansammlung von Hass und ‚Fake News‘. Ich begrüße daher die Überlegungen, dem Beispiel Australiens zu folgen und eine Altersgrenze einzuführen.“In Australien ist es Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren seit Dezember untersagt, eigene Konten auf Plattformen wie Tiktok, X, Instagram, Youtube oder Twitch zu besitzen. Inzwischen wird auch in europäischen Ländern wie Spanien, Frankreich und Großbritannien über entsprechende Schritte debattiert.
„Nius“ scheitert mit Antrag zu Günther-AussagenMit einem Eilbeschluss hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht einen Antrag des Onlineportals „Nius“ auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Land Schleswig-Holstein wegen Äußerungen von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) abgelehnt. Es bestehe kein Anspruch auf vorläufiges Unterlassen und Widerruf von Äußerungen, die Günther im Rahmen der ZDF-Talkshow „Lanz“ Anfang Januar getätigt habe. Gegen den nicht rechtskräftigen Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.Konkret ging es dabei um zwei Aussagen Günthers: „Wer hat denn dagegengeschossen? ‚Nius' und solche Portale … Wir müssen aufwachen und sehen, dass das unsere Gegner und auch die Feinde von Demokratie sind.“ Und: „Wenn ich mir ‚Nius‚-Artikel angucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe: Da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist … vollkommen faktenfrei.“Nach Ansicht der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts hat Günther diese Äußerungen nicht als Ministerpräsident und Teil der Landesregierung, sondern in seiner Funktion als Parteipolitiker getätigt. Seine Aussagen seien dem Land daher nicht zurechenbar. Nehme ein Amtsträger in einem allgemeinen politischen Diskurs wie etwa einer Talkrunde nicht deutlich und spezifisch auf die Autorität oder Mittel seines Amtes Bezug, seien seine Äußerungen regelmäßig nicht mit dem besonderen Gewicht seines Amtes verbunden.Dass sich der CDU-Politiker an anderer Stelle der Sendung auf seine Funktion als Ministerpräsident berufen habe, führe zu keinem anderen Ergebnis, teilte das Gericht mit. „Die Äußerungen seien getrennt voneinander im jeweiligen inhaltlichen Zusammenhang zu betrachten. In Verbindung mit den angegriffenen Äußerungen habe sich Herr Daniel Günther nicht auf sein Amt berufen, sondern sich an einer allgemeinen medienpolitischen Diskussion beteiligt“, hieß es in einer Pressemitteilung des Gerichts.
Kirche muss AfD-Politiker nicht einladen, Hochschule schonDer Versuch eines AfD-Landtagskandidaten, sich in eine Podiumsdiskussion im evangelischen Gemeindehaus in Oppenheim (Landkreis Mainz-Bingen) einzuklagen, ist erfolglos geblieben. Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz bestätigte am Donnerstag eine Eilentscheidung des Mainzer Verwaltungsgerichts vom Vortag. Eine Einschränkung der gesetzlich vorgegebenen Chancengleichheit der Parteien liege nicht vor, weil die entsprechenden Vorgaben nicht für die Kirche gelten (AZ: 10 B 10203/26.OVG).Bei der Podiumsdiskussion im Vorfeld der rheinland-pfälzischen Landtagswahl sollen an diesem Freitag Politiker aus der Region mit Jugendlichen diskutieren. Veranstalter ist neben der Evangelischen Jugend und dem kirchlich getragenen Jugendhaus Oppenheim auch die Jugendvertretung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz. Der AfD-Landtagskandidat Carsten Propp, der trotz eigenen Interesses nicht an der Runde teilnehmen durfte, hatte die Mitwirkung der Jugendvertretung zum Anlass genommen, mit einen Eilantrag gegen die Verbandsgemeinde einzureichen. Seiner Argumentation, die Kirche sei nur Gastgeber, aber nicht die eigentliche Veranstalterin, folgte das Gericht nicht.
SPD lädt Scholz zu Wahlkampf im Südwesten einDer frühere Bundeskanzler Olaf Scholz unterstützt in der kommenden Woche die SPD im Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg. Auf der Agenda des prominenten SPD-Politikers stehen am Mittwoch zwei Termine mit dem Spitzenkandidaten Andreas Stoch. Zuvor hatten die „Badischen Neuesten Nachrichten“ darüber berichtet. Scholz nimmt zunächst an einem Wirtschaftsdialog im Unimog-Museum in Gaggenau (Landkreises Rastatt) teil, wie die SPD in Stuttgart mitteilte. Danach ist eine öffentliche Townhall im Bürgerzentrum von Bruchsal (Landkreis Karlsruhe) geplant, bei der Fragen gestellt werden können. Ein neuer Landtag wird in Baden-Württemberg am 8. März gewählt. Scholz hatte das Amt des Bundeskanzlers von 2021 bis 2025 inne. Der 67 Jahre alt Scholz war zuvor Erster Bürgermeister von Hamburg, er hat langjährige Erfahrung in der Bundespolitik. Aktuell sitzt er als Abgeordneter für den Wahlkreis Potsdam im Bundestag.
AfD-Politiker stimmt für Verbotsverfahren gegen eigene ParteiBei einer Abstimmung im baden-württembergischen Landtag hat der AfD-Abgeordnete Alfred Bamberger für einen Verbotsantrag gegen seine eigene Partei gestimmt. Der Abgeordnete, der Nachrücker ist und am 8. März zur Landtagswahl nicht abermals antritt, begründete sein Votum damit, dass die etablierten Parteien das Verbotsverfahren gegen die AfD endlich durchführen sollten. Er sei vom Scheitern überzeugt. „Die sollen das endlich mal durchziehen“, sagte er den „Stuttgarter Nachrichten“.Die SPD hatte am Mittwoch überraschend einen Antrag für ein Verbotsverfahren der AfD eingebracht. Damit forderte die SPD die grün-schwarze Landesregierung auf, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines Verbotsverfahrens einzurichten und später ein entsprechendes Verfahren vorzubereiten. Erwartungsgemäß fand der offenbar auch wahlkampftaktisch motivierte Antrag keine Mehrheit. 20 Abgeordnete stimmten dafür, 117 dagegen. Erstaunlicherweise stimmten für den Antrag aber mehr Abgeordnete als der SPD-Fraktion angehören. Neben dem fraktionslosen, ehemaligen SPD-Abgeordneten Daniel Born eben auch der AfD-Abgeordnete Bamberger. Die SPD kritisierte das Scheitern des Antrags und das Abstimmungsverhalten von Grünen und CDU. Der Landtag hab es verpasst, klare Kante gegen Verfassungsfeinde zu zeigen, sagte der parlamentarische Geschäftsführer Sascha Binder.
AfD bekommt den Otto-Wels-Saal nichtDas Bundesverfassungsgericht hat bekannt gegeben, dass die AfD-Bundestagsfraktion keinen Anspruch auf Zuteilung des Otto-Wels-Saals im Reichstagsgebäude hat. Die Karlsruher Richter verwarfen eine Organklage der Fraktion. Der Otto-Wels-Saal ist der zweitgrößte Sitzungssaal der Bundestagsfraktionen und wird traditionell von der SPD genutzt. Die AfD hatte argumentiert, ihr stehe als Zweitplatzierte bei der Bundestagswahl dieser Saal als „Silbermedaille“ zu. Der Ältestenrat des Bundestags hatte nach der Bundestagswahl der AfD stattdessen zwei andere Säle zugewiesen und entschieden, dass die SPD ihren angestammten Raum behalten durfte. Der Ältestenrat besteht aus dem Bundestagspräsidium und Vertretern aller Fraktionen. Er berät über organisatorische Fragen des Parlaments. Aufgrund der Parlamentsautonomie steht ihm bei seinen Entscheidungen ein Spielraum zu, bestimmte Mindestrechte der Abgeordneten und Fraktionen darf er aber nicht verletzen.Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts schreibt nun in seinem Beschluss, eine solche Verletzung der Fraktionsrechte liege durch die Zuteilung des Raums an die SPD nicht vor: Die organschaftlichen Rechte des Grundgesetzes garantierten „keine Erfolgsprämien“, sondern „Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Willensbildung in den Staatsorganen“. Entscheidend sei, dass „alle Fraktionen einen für ihre Größe geeigneten Saal“ erhalten. Die Räume müssten so bemessen sein, dass jede Fraktion ihre Tätigkeit ungehindert ausüben könne – also etwa genug Platz vorhanden sei, damit alle Abgeordneten sich untereinander abstimmen können. Dies sei bei den Räumen der AfD gegeben. Es sei deshalb unerheblich, ob die Säle anderer Fraktionen größer oder kleiner sind.Das Tagen im Otto-Wels-Saal hat für die SPD eine hohe symbolische Bedeutung: Namensgeber Otto Wels begründete als SPD-Reichstagsabgeordneter am 23. März 1933 für seine Fraktion, warum die SPD gegen das Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten stimmen werde. Die Übergabe des nach ihm benannten Saals an die AfD-Fraktion wurde auch deshalb von den Sozialdemokraten abgelehnt.
Grüne fordern Rücküberstellung von Maja T.Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Helge Limburg, fordert die Rücküberstellung von Maja T. nach Deutschland. Die Bundesregierung müsse zur Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze alles für eine schnelle Rücküberstellung tun, sagte Limburg dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. „Ein rechtsstaatliches Verfahren ist, solange Victor Orbán an der Macht ist, in Ungarn nicht gewährleistet.“Die non-binäre Person war am Mittwoch in der ungarischen Hauptstadt Budapest zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Mehr über die Hintergründe lesen Sie hier.