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06.02.2026
08:27 Uhr
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Fraktionsvorsitzende Dröge warnt Kanzler Merz vor Wortbruch +++ Chef von Identitärer Bewegung gibt AfD-Mitgliedschaft auf +++ Früherer Kanzler kommt vor Landtagswahl nach Baden-Württemberg +++ alle Entwicklungen im Liveblog

Dobrindt stellt sich hinter Ungarns JustizBundesinnenminister Alexander Dobrindt hat das Urteil gegen die deutsche non-binäre Person Maja T. in Ungarn wegen Beteiligung an Angriffen gegen mutmaßliche Rechtsextremisten verteidigt. Der CSU-Politiker sagte dem Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND): „Da haben schwerste Körperverletzungen stattgefunden. Eine Person erlitt einen Schädelbruch. Das muss zu einer Verurteilung führen.“ Da diese Straftaten in Ungarn begangen worden seien, sei aus seiner Sicht gegen ein Verfahren und ein anschließendes Urteil in Ungarn nichts einzuwenden. Maja T. gehöre zu einer linksextremistischen Gruppe, die andere Personen mit Schlagstöcken, Gummihämmern und weiteren Waffen angegriffen habe. Das Budapester Stadtgericht hat Maja T. am Mittwoch zu einer Gefängnisstrafe von acht Jahren verurteilt. Richter Jozsef Sos sah es als erwiesen an, dass die 25 Jahre alte Person aus der linken Szene in Deutschland an blutigen Angriffen auf mutmaßliche Rechtsextremisten in Budapest beteiligt war. Rund 20 deutsche und andere mutmaßliche Linksextremisten sollen dabei neun Menschen verletzt haben, vier von ihnen schwer. Das erstinstanzliche Urteil ist noch nicht rechtskräftig, Maja T. und die Staatsanwaltschaft kündigten Berufung an. Im Verlauf des Prozesses legte die Anklagebehörde wenig Beweise auf den Tisch. Weder Zeugenaussagen noch DNA-Spuren belasteten die angeklagte Person. Die Staatsanwaltschaft argumentierte mit einer Indizienkette, die sich auf das Bildmaterial einer Sicherheitskamera in der Nähe von einem der Tatorte stützte. Auf diesen Bildern sei Maja T. zusammen mit anderen Angreifern zu sehen, hielt die Staatsanwaltschaft fest. Die Verteidigung hielt dem entgegen, dass die Person, die T. gewesen sein soll, sichtlich keine Tatwaffe bei sich gehabt habe.
Grüne werfen Regierung Haushaltstricks vorDie Grünen im Bundestag wollen eine Verfassungsbeschwerde gegen den Bundeshaushalt von 2025 organisieren. Union und SPD hätten darin Milliarden Euro zweckentfremdet und gegen das Grundgesetz verstoßen, sagte Fraktionsvize Andreas Audretsch in Berlin. Milliarden, die eigentlich in Infrastruktur und Klimaschutz hätten fließen sollen, seien „im Konsum und in fossiler Vergangenheit“ gelandet. Das werde in zwei von der Fraktion in Auftrag gegebenen Rechtsgutachten bestätigt. Die Kritik der Grünen bezieht sich vor allem auf die Verwendung des kreditfinanzierten Sondertopfes für Infrastruktur und Klimaschutz. Sie werfen der Bundesregierung vor, den Kreditspielraum nicht für zusätzliche Infrastrukturprojekte genutzt zu haben, sondern auf Umwegen für „Wahlgeschenke“ wie die Mütterrente. Außerdem werde die Investitionsquote im Haushalt verfälschend berechnet, erklärte Grünen-Haushälter Sebastian Schäfer. Man werde nun Verfassungsbeschwerden in Karlsruhe ausloten und vorantreiben, kündigten die Grünen-Politiker an. Eine solche Beschwerde können Bürger einreichen, die sich in ihren Grundrechten verletzt sehen. Man werde „auf die Zivilgesellschaft zugehen, um so den Druck auf die Bundesregierung zu verstärken“, sagte Schäfer. Die Verfassungsbeschwerde ist aus Sicht der Grünen die einzig sinnvolle Maßnahme gegen den Haushalt – denn für die Alternative, eine Normenkontrolle, fehlen ihnen im Bundestag die nötigen Stimmen.
Chef von Identitärer Bewegung gibt AfD-Mitgliedschaft auf Der Chef der als rechtsextrem eingestuften Identitären Bewegung Deutschland, Maximilian Märkl, hat nach Angaben des bayerischen AfD-Landesvorsitzenden Stephan Protschka die Mitgliedschaft in der Partei aufgekündigt. Das gab Protschka am Abend bekannt. „Herr Märkl ist dem Parteiausschluss zuvorgekommen und hat mir soeben die Kündigung der Mitgliedschaft der AfD zukommen lassen“, schrieb Protschka in einer Mitteilung an Medienvertreter. „Eine Mitgliedschaft in der Identitären Bewegung und AfD verträgt sich nicht“, betonte Protschka. Er werde die Kündigung annehmen.Nach Recherchen der „Welt» und der „Augsburger Allgemeinen“ war der Chef der Identitären Bewegung Deutschland Mitglied in der AfD. Eine sogenannte Unvereinbarkeitsliste der Partei schließt eine Mitgliedschaft in der IB für AfD-Mitglieder jedoch eigentlich aus. Märkl war kürzlich bei einer viel beachteten Podiumsdiskussion in Vetschau (Spreewald), an der auch die AfD-Landtagsabgeordnete Lena Kotré teilnahm, an der Seite von IB-Führungsfigur Martin Sellner aufgetreten. Der Österreicher stellte Märkl vor als „den Mann, der die IB wieder großgemacht hat“ und Märkl selbst bezeichnete sich dort in einer Rede als „Bundessprecher der Identitären Bewegung“.
CDA-Chef Radtke für Verbot von Social-Media für unter 16-jährigeDer Chef des CDU-Arbeitnehmerflügels CDA, Dennis Radtke, befürwortet ein Verbot der Social-Media-Nutzung für unter 16-Jährige in Deutschland. „Die Medienkompetenz und die dynamischen Entwicklungen bei Social Media gehen nicht Hand in Hand“, sagte der CDU-Politiker am Donnerstag der Nachrichtenagentur Reuters. „An vielen Stellen sind die sozialen Medien eine Ansammlung von Hass und ,fake news‘. Ich begrüße daher die Überlegungen, dem Beispiel Australiens zu folgen und eine Altersgrenze einzuführen.“In Australien ist es Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren seit Dezember untersagt, eigene Konten auf Plattformen wie TikTok, X, Instagram, YouTube oder Twitch zu besitzen. Inzwischen wird auch in europäischen Ländern wie Spanien, Frankreich und Großbritannien über entsprechende Schritte debattiert.
Nius scheitert mit Antrag zu Günther-AussagenMit einem Eilbeschluss hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht einen Antrag des Online-Portals Nius auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Land Schleswig-Holstein wegen Äußerungen von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) abgelehnt. Es bestehe kein Anspruch auf vorläufiges Unterlassen und Widerruf von Äußerungen, die Günther im Rahmen der ZDF-Talkshow „Lanz“ Anfang Januar getätigt habe. Gegen den nicht rechtskräftigen Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.Konkret ging es dabei um zwei Aussagen Günthers: „Wer hat denn dagegen geschossen? Nius und solche Portale … Wir müssen aufwachen und sehen, dass das unsere Gegner und auch die Feinde von Demokratie sind“ und „Wenn ich mir Nius-Artikel angucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe: Da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist … vollkommen faktenfrei.“Nach Ansicht der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts hat Günther diese Äußerungen nicht als Ministerpräsident und Teil der Landesregierung, sondern in seiner Funktion als Parteipolitiker getätigt. Seine Aussagen seien dem Land daher nicht zurechenbar. Nehme ein Amtsträger in einem allgemeinen politischen Diskurs wie etwa einer Talkrunde nicht deutlich und spezifisch auf die Autorität oder Mittel seines Amtes Bezug, seien seine Äußerungen regelmäßig nicht mit dem besonderen Gewicht seines Amtes verbunden.Dass sich der CDU-Politiker an anderer Stelle der Sendung auf seine Funktion als Ministerpräsident berufen habe, führe zu keinem anderen Ergebnis, teilte das Gericht mit. „Die Äußerungen seien getrennt voneinander im jeweiligen inhaltlichen Zusammenhang zu betrachten. In Verbindung mit den angegriffenen Äußerungen habe sich Herr Daniel Günther nicht auf sein Amt berufen, sondern sich an einer allgemeinen medienpolitischen Diskussion beteiligt“, hieß es in einer Pressemitteilung des Gerichts.Eine Regierungssprecherin erklärte, die Staatskanzlei begrüße die Entscheidung. Zwar handele es sich nur um eine Entscheidung in einem Eilverfahren. Sie sprach aber von einem wichtigen Signal des Gerichts für die weitere rechtliche Bewertung.Nius-Anwalt Joachim Steinhöfel erklärte: „Die Entscheidung der 6. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts ist ein Dokument richterlicher Realitätsverweigerung. Das Gericht flüchtet sich in eine lebensfremd konstruierte Rollentrennung, um die inhaltliche Prüfung der offensichtlich rechtswidrigen Diffamierungen des Ministerpräsidenten zu vermeiden. Die Kammer vertritt die dogmatisch irrige These, ein Regierungschef könne seine verfassungsrechtliche Bindung innerhalb einer Talkshow satzweise an- und ausknipsen.“
Kirche muss AfD-Politiker nicht einladen, Hochschule schonDer Versuch eines AfD-Landtagskandidaten, sich in eine Podiumsdiskussion im evangelischen Gemeindehaus in Oppenheim (Landkreis Mainz-Bingen) einzuklagen, ist erfolglos geblieben. Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz bestätigte am Donnerstag eine Eilentscheidung des Mainzer Verwaltungsgerichts vom Vortag. Eine Einschränkung der gesetzlich vorgegebenen Chancengleichheit der Parteien liege nicht vor, weil die entsprechenden Vorgaben nicht für die Kirche gelten (AZ: 10 B 10203/26.OVG).Bei der Podiumsdiskussion im Vorfeld der rheinland-pfälzischen Landtagswahl sollen an diesem Freitag Politiker aus der Region mit Jugendlichen diskutieren. Veranstalter ist neben der Evangelischen Jugend und dem kirchlich getragenen Jugendhaus Oppenheim auch die Jugendvertretung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz. Der AfD-Landtagskandidat Carsten Propp, der trotz eigenen Interesses nicht an der Runde teilnehmen durfte, hatte die Mitwirkung der Jugendvertretung zum Anlass genommen, mit einen Eilantrag gegen die Verbandsgemeinde einzureichen. Seiner Argumentation, die Kirche sei nur Gastgeber, aber nicht die eigentliche Veranstalterin, folgte das Gericht nicht.Anders endete ein ähnlicher Rechtsstreit zwischen der Partei und der Universität Mainz. Das Verwaltungsgericht in der Landeshauptstadt erklärte die Ausladung des AfD-Vertreters von einer für Donnerstagabend geplanten Ringvorlesung des Fachschaftsrats Politikwissenschaft für unrechtmäßig.Die Hochschule sei „an den Grundsatz der Chancengleichheit im Vorfeld von Wahlen“ gebunden und könne nicht Vertreter aller im Landtag vertretenen Parteien sowie der Linken zu einem Podium einladen und einzig die AfD davon ausnehmen, heißt es in der am Donnerstagnachmittag veröffentlichten Entscheidung. Wie eine Sprecherin der Universität dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte, sei die Diskussionsrunde als Folge der Entscheidung von den Veranstaltern komplett abgesagt worden.
SPD lädt Scholz zu Wahlkampf im Südwesten einDer frühere Bundeskanzler Olaf Scholz unterstützt in der kommenden Woche die SPD im Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg. Auf der Agenda des prominenten SPD-Politikers stehen am Mittwoch zwei Termine mit dem Spitzenkandidaten Andreas Stoch. Zuvor hatten die „Badischen Neuesten Nachrichten“ darüber berichtet. Scholz nimmt zunächst an einem Wirtschaftsdialog im Unimog-Museum in Gaggenau (Landkreises Rastatt) teil, wie die SPD in Stuttgart mitteilte. Danach ist eine öffentliche Townhall im Bürgerzentrum von Bruchsal (Landkreis Karlsruhe) geplant, bei der Fragen gestellt werden können. Ein neuer Landtag wird in Baden-Württemberg am 8. März gewählt. Scholz hatte das Amt des Bundeskanzlers von 2021 bis 2025 inne. Der 67 Jahre alt Scholz war zuvor Erster Bürgermeister von Hamburg, er hat langjährige Erfahrung in der Bundespolitik. Aktuell sitzt er als Abgeordneter für den Wahlkreis Potsdam im Bundestag.
AfD-Politiker stimmt für Verbotsverfahren gegen eigene ParteiBei einer Abstimmung im baden-württembergischen Landtag hat der AfD-Abgeordnete Alfred Bamberger für einen Verbotsantrag gegen seine eigene Partei gestimmt. Der Abgeordnete, der Nachrücker ist und am 8. März zur Landtagswahl nicht abermals antritt, begründete sein Votum damit, dass die etablierten Parteien das Verbotsverfahren gegen die AfD endlich durchführen sollten. Er sei vom Scheitern überzeugt. „Die sollen das endlich mal durchziehen“, sagte er den „Stuttgarter Nachrichten“.Die SPD hatte am Mittwoch überraschend einen Antrag für ein Verbotsverfahren der AfD eingebracht. Damit forderte die SPD die grün-schwarze Landesregierung auf, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines Verbotsverfahrens einzurichten und später ein entsprechendes Verfahren vorzubereiten. Erwartungsgemäß fand der offenbar auch wahlkampftaktisch motivierte Antrag keine Mehrheit. 20 Abgeordnete stimmten dafür, 117 dagegen. Erstaunlicherweise stimmten für den Antrag aber mehr Abgeordnete als der SPD-Fraktion angehören. Neben dem fraktionslosen, ehemaligen SPD-Abgeordneten Daniel Born eben auch der AfD-Abgeordnete Bamberger. Die SPD kritisierte das Scheitern des Antrags und das Abstimmungsverhalten von Grünen und CDU. Der Landtag hab es verpasst, klare Kante gegen Verfassungsfeinde zu zeigen, sagte der parlamentarische Geschäftsführer Sascha Binder.
AfD bekommt den Otto-Wels-Saal nichtDas Bundesverfassungsgericht hat bekannt gegeben, dass die AfD-Bundestagsfraktion keinen Anspruch auf Zuteilung des Otto-Wels-Saals im Reichstagsgebäude hat. Die Karlsruher Richter verwarfen eine Organklage der Fraktion. Der Otto-Wels-Saal ist der zweitgrößte Sitzungssaal der Bundestagsfraktionen und wird traditionell von der SPD genutzt. Die AfD hatte argumentiert, ihr stehe als Zweitplatzierte bei der Bundestagswahl dieser Saal als „Silbermedaille“ zu. Der Ältestenrat des Bundestags hatte nach der Bundestagswahl der AfD stattdessen zwei andere Säle zugewiesen und entschieden, dass die SPD ihren angestammten Raum behalten durfte. Der Ältestenrat besteht aus dem Bundestagspräsidium und Vertretern aller Fraktionen. Er berät über organisatorische Fragen des Parlaments. Aufgrund der Parlamentsautonomie steht ihm bei seinen Entscheidungen ein Spielraum zu, bestimmte Mindestrechte der Abgeordneten und Fraktionen darf er aber nicht verletzen.Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts schreibt nun in seinem Beschluss, eine solche Verletzung der Fraktionsrechte liege durch die Zuteilung des Raums an die SPD nicht vor: Die organschaftlichen Rechte des Grundgesetzes garantierten „keine Erfolgsprämien“, sondern „Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Willensbildung in den Staatsorganen“. Entscheidend sei, dass „alle Fraktionen einen für ihre Größe geeigneten Saal“ erhalten. Die Räume müssten so bemessen sein, dass jede Fraktion ihre Tätigkeit ungehindert ausüben könne – also etwa genug Platz vorhanden sei, damit alle Abgeordneten sich untereinander abstimmen können. Dies sei bei den Räumen der AfD gegeben. Es sei deshalb unerheblich, ob die Säle anderer Fraktionen größer oder kleiner sind.Das Tagen im Otto-Wels-Saal hat für die SPD eine hohe symbolische Bedeutung: Namensgeber Otto Wels begründete als SPD-Reichstagsabgeordneter am 23. März 1933 für seine Fraktion, warum die SPD gegen das Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten stimmen werde. Die Übergabe des nach ihm benannten Saals an die AfD-Fraktion wurde auch deshalb von den Sozialdemokraten abgelehnt.
Grüne fordern Rücküberstellung von Maja T.Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Helge Limburg, fordert die Rücküberstellung von Maja T. nach Deutschland. Die Bundesregierung müsse zur Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze alles für eine schnelle Rücküberstellung tun, sagte Limburg dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. „Ein rechtsstaatliches Verfahren ist, solange Victor Orbán an der Macht ist, in Ungarn nicht gewährleistet.“Die non-binäre Person war am Mittwoch in der ungarischen Hauptstadt Budapest zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Mehr über die Hintergründe lesen Sie hier.
Gordon Schnieder im F.A.Z.-InterviewIn Rheinland-Pfalz wird am 22. März gewählt. Als Spitzenkandidat für die CDU tritt Gordon Schnieder an. Meine Kollegen Jasper von Altenbockum und Timo Steppat haben mit ihm ein langes Interview geführt: über „utopische“ Klimaziele, über den Zank über „Lifestyle-Teilzeit“ und die Frage, ob Jugendliche Social Media benutzen dürfen.
Irans Außenminister über Merz: „widerwärtiger Charakter“Der iranische Außenminister Abbas Araghtschi hat Kanzler Friedrich Merz scharf attackiert und seine Hoffnung auf einen Regierungswechsel in Berlin zum Ausdruck gebracht. Er attestierte dem CDU-Chef „politische Naivität“ und einen „widerwärtigen Charakter“. Der Iran habe stets enge Beziehungen zu Deutschland gepflegt, schrieb Araghtschi auf X. „Umso bedauerlicher ist es, dass nun eine Person wie Herr Merz Deutschland auf der Weltbühne vertritt.“ Der Minister betonte: „Wir hoffen, dass Deutschland wieder eine reifere und ehrenhafte politische Führung bekommt.“ Deutschland sei vom „Motor des Fortschritts in Europa“ zum „Motor des Rückschritts geworden“.Araghtschi reagierte mit seinem Post auf Merz’ Äußerungen vom Mittwoch. Dieser hatte dem Iran mit neuen Sanktionen gedroht, sollte Teheran nicht die Gewalt gegen die eigene Bevölkerung und die Arbeit am militärischen Atomprogramm beenden. „Wir sind bereit, den Druck auf Teheran weiter zu erhöhen“, sagte der CDU-Vorsitzende vor Beginn seiner ersten Reise in die Golfregion. Die Bundesregierung stehe dazu in einem engen Austausch mit Großbritannien, Frankreich, den USA, Israel und den Partnern in der Region.
Kanzler wirbt in Saudi-Arabien für InvestitionenBundeskanzler Friedrich Merz hat zum Auftakt seiner Reise nach Saudi-Arabien einen Neustart für die bilateralen Beziehungen mit den Golfstaaten angekündigt. „Wir brauchen solche Partnerschaften mehr denn je in einer Zeit, in der zunehmend Großmächte die Politik bestimmen“, sagte Merz in einer am Abend veröffentlichten Erklärung vor dem Abflug nach Saudi-Arabien, Katar und in die Vereinigten Arabischen Emirate. Der CDU-Vorsitzende betonte, dass es sicherlich Differenzen bei Themen wie Menschenrechte gebe, die Zusammenarbeit aber dennoch sehr wichtig sei.„Unsere Partner mögen nun nicht alle die gleichen Werte und Interessen teilen, aber sie teilen doch die Einsicht, dass wir eine Ordnung brauchen, in der wir auf Verabredungen vertrauen und uns mit Respekt begegnen“, sagte Merz, der am Abend in Riad den saudischen Kronprinzen Mohammed bin Salman traf. „Sie wissen, wir sind nicht unkritisch, aber wir stellen die Golfstaaten nicht unter Generalverdacht.“Merz verwies auf die enormen wirtschaftlichen Möglichkeiten in den Golfstaaten. So belaufe sich das Handelsvolumen auf rund elf Milliarden Euro, mit steigender Tendenz. Neben Aufträgen für deutsche Firmen gehe es aber auch darum, dass etwa die saudischen Staatsfonds mehr in Deutschland investieren. „Hier geht noch mehr“, betonte Merz. Die Bundesregierung sei daran interessiert, generell gegenseitiges Vertrauen aufzubauen, weshalb sie bei Rüstungsexporten weniger restriktiv und dafür berechenbarer sei.
Baden-Württemberg will extremistische Juristen abwehrenIn Baden-Württemberg wird das Juristenausbildungsgesetz geändert, um den Zugang von rechtsextremistischen und verfassungsfeindlichen Juristen zum Justizwesen und zur Rechtspflege zu erschweren. Auf die Initiative der SPD-Fraktion stimmte der Landtag einem fraktionsübergreifenden Antrag von CDU, Grünen, FDP und SPD zu. Künftig heißt es im Gesetz: „Der Bewerber ist insbesondere dann als ungeeignet anzusehen, wenn begründete Zweifel an der Verfassungstreue bestehen.“ Mit der Formulierung werde die vom Bundesverfassungsgericht definierte Mindestanforderung für die Verfassungstreue nun im Gesetz konkretisiert. Die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges (CDU) hatte zunächst vorgeschlagen, dem Problem der wachsenden Zahl von verfassungsfeindlichen Referendariatsbewerbern mit einer Änderung der Ausbildungsordnung zu begegnen. SPD, Grüne sowie der Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart, Andreas Singer, hatten für die Anpassung des Gesetzes plädiert. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Boris Weirauch, sagte, es werde eine Rechtslücke geschlossen. Bewerber für den juristischen Vorbereitungsdienst könnten nun rechtssicher nicht zugelassen oder entlassen werden, wenn sie nicht verfassungstreu seien. Pro Jahr absolvieren etwa 1000 Personen in Baden-Württemberg den Vorbereitungsdienst. Für Beamte wird das aktive Eintreten für das Grundgesetz verlangt, für Referendare müssen wegen der Gewährung der Berufsfreiheit die Anforderungen niedriger ausfallen. Gentges sagte, Referendare prägten den Rechtsstaat für Jahrzehnte. Es müsse klare Voraussetzungen geben: „Verfassungsfeindlichkeit und juristischer Vorbereitungsdienst gehen nicht zusammen.“ Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Daniel Lede Abal, begrüßte die Novellierung, den Schutz des Rechtsstaates müssten demokratische Fraktionen gemeinsam angehen. Für die fD-Fraktion ist die Gesetzesänderung der „Gesinnungsfilter eines politischen Machtkartells“.