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05.02.2026
14:46 Uhr
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Das gab der bayerische AfD-Landesvorsitzende Stephan Protschka am Abend bekannt +++ Früherer Kanzler kommt vor Landtagswahl nach Baden-Württemberg +++ AfD-Abgeordneter stimmt für Verbotsverfahren +++ alle Entwicklungen im Liveblog

CDA-Chef Radtke für Verbot von Social-Media für unter 16-jährigeDer Chef des CDU-Arbeitnehmerflügels CDA, Dennis Radtke, befürwortet ein Verbot der Social-Media-Nutzung für unter 16-Jährige in Deutschland. „Die Medienkompetenz und die dynamischen Entwicklungen bei Social Media gehen nicht Hand in Hand“, sagte der CDU-Politiker am Donnerstag der Nachrichtenagentur Reuters. „An vielen Stellen sind die sozialen Medien eine Ansammlung von Hass und „fake news\". Ich begrüße daher die Überlegungen, dem Beispiel Australiens zu folgen und eine Altersgrenze einzuführen.“In Australien ist es Kindern und Jugendlichen unter 16 Jahren seit Dezember untersagt, eigene Konten auf Plattformen wie TikTok, X, Instagram, YouTube oder Twitch zu besitzen. Inzwischen wird auch in europäischen Ländern wie Spanien, Frankreich und Großbritannien über entsprechende Schritte debattiert.
Nius scheitert mit Antrag zu Günther-AussagenMit einem Eilbeschluss hat das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht einen Antrag des Online-Portals Nius auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Land Schleswig-Holstein wegen Äußerungen von Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) abgelehnt. Es bestehe kein Anspruch auf vorläufiges Unterlassen und Widerruf von Äußerungen, die Günther im Rahmen der ZDF-Talkshow „Lanz“ Anfang Januar getätigt habe. Gegen den nicht rechtskräftigen Beschluss kann binnen zwei Wochen Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt werden.Konkret ging es dabei um zwei Aussagen Günthers: „Wer hat denn dagegen geschossen? Nius und solche Portale … Wir müssen aufwachen und sehen, dass das unsere Gegner und auch die Feinde von Demokratie sind“ und „Wenn ich mir Nius-Artikel angucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe: Da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist … vollkommen faktenfrei.“Nach Ansicht der 6. Kammer des Verwaltungsgerichts hat Günther diese Äußerungen nicht als Ministerpräsident und Teil der Landesregierung, sondern in seiner Funktion als Parteipolitiker getätigt. Seine Aussagen seien dem Land daher nicht zurechenbar. Nehme ein Amtsträger in einem allgemeinen politischen Diskurs wie etwa einer Talkrunde nicht deutlich und spezifisch auf die Autorität oder Mittel seines Amtes Bezug, seien seine Äußerungen regelmäßig nicht mit dem besonderen Gewicht seines Amtes verbunden.Dass sich der CDU-Politiker an anderer Stelle der Sendung auf seine Funktion als Ministerpräsident berufen habe, führe zu keinem anderen Ergebnis, teilte das Gericht mit. „Die Äußerungen seien getrennt voneinander im jeweiligen inhaltlichen Zusammenhang zu betrachten. In Verbindung mit den angegriffenen Äußerungen habe sich Herr Daniel Günther nicht auf sein Amt berufen, sondern sich an einer allgemeinen medienpolitischen Diskussion beteiligt“, hieß es in einer Pressemitteilung des Gerichts.Eine Regierungssprecherin erklärte, die Staatskanzlei begrüße die Entscheidung. Zwar handele es sich nur um eine Entscheidung in einem Eilverfahren. Sie sprach aber von einem wichtigen Signal des Gerichts für die weitere rechtliche Bewertung.Nius-Anwalt Joachim Steinhöfel erklärte: „Die Entscheidung der 6. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts ist ein Dokument richterlicher Realitätsverweigerung. Das Gericht flüchtet sich in eine lebensfremd konstruierte Rollentrennung, um die inhaltliche Prüfung der offensichtlich rechtswidrigen Diffamierungen des Ministerpräsidenten zu vermeiden. Die Kammer vertritt die dogmatisch irrige These, ein Regierungschef könne seine verfassungsrechtliche Bindung innerhalb einer Talkshow satzweise an- und ausknipsen.“
Kirche muss AfD-Politiker nicht einladen, Hochschule schonDer Versuch eines AfD-Landtagskandidaten, sich in eine Podiumsdiskussion im evangelischen Gemeindehaus in Oppenheim (Landkreis Mainz-Bingen) einzuklagen, ist erfolglos geblieben. Das rheinland-pfälzische Oberverwaltungsgericht in Koblenz bestätigte am Donnerstag eine Eilentscheidung des Mainzer Verwaltungsgerichts vom Vortag. Eine Einschränkung der gesetzlich vorgegebenen Chancengleichheit der Parteien liege nicht vor, weil die entsprechenden Vorgaben nicht für die Kirche gelten (AZ: 10 B 10203/26.OVG).Bei der Podiumsdiskussion im Vorfeld der rheinland-pfälzischen Landtagswahl sollen an diesem Freitag Politiker aus der Region mit Jugendlichen diskutieren. Veranstalter ist neben der Evangelischen Jugend und dem kirchlich getragenen Jugendhaus Oppenheim auch die Jugendvertretung der Verbandsgemeinde Rhein-Selz. Der AfD-Landtagskandidat Carsten Propp, der trotz eigenen Interesses nicht an der Runde teilnehmen durfte, hatte die Mitwirkung der Jugendvertretung zum Anlass genommen, mit einen Eilantrag gegen die Verbandsgemeinde einzureichen. Seiner Argumentation, die Kirche sei nur Gastgeber, aber nicht die eigentliche Veranstalterin, folgte das Gericht nicht.Anders endete ein ähnlicher Rechtsstreit zwischen der Partei und der Universität Mainz. Das Verwaltungsgericht in der Landeshauptstadt erklärte die Ausladung des AfD-Vertreters von einer für Donnerstagabend geplanten Ringvorlesung des Fachschaftsrats Politikwissenschaft für unrechtmäßig.Die Hochschule sei „an den Grundsatz der Chancengleichheit im Vorfeld von Wahlen“ gebunden und könne nicht Vertreter aller im Landtag vertretenen Parteien sowie der Linken zu einem Podium einladen und einzig die AfD davon ausnehmen, heißt es in der am Donnerstagnachmittag veröffentlichten Entscheidung. Wie eine Sprecherin der Universität dem Evangelischen Pressedienst (epd) mitteilte, sei die Diskussionsrunde als Folge der Entscheidung von den Veranstaltern komplett abgesagt worden.
SPD lädt Scholz zu Wahlkampf im Südwesten einDer frühere Bundeskanzler Olaf Scholz unterstützt in der kommenden Woche die SPD im Landtagswahlkampf in Baden-Württemberg. Auf der Agenda des prominenten SPD-Politikers stehen am Mittwoch zwei Termine mit dem Spitzenkandidaten Andreas Stoch. Zuvor hatten die „Badischen Neuesten Nachrichten“ darüber berichtet. Scholz nimmt zunächst an einem Wirtschaftsdialog im Unimog-Museum in Gaggenau (Landkreises Rastatt) teil, wie die SPD in Stuttgart mitteilte. Danach ist eine öffentliche Townhall im Bürgerzentrum von Bruchsal (Landkreis Karlsruhe) geplant, bei der Fragen gestellt werden können. Ein neuer Landtag wird in Baden-Württemberg am 8. März gewählt. Scholz hatte das Amt des Bundeskanzlers von 2021 bis 2025 inne. Der 67 Jahre alt Scholz war zuvor Erster Bürgermeister von Hamburg, er hat langjährige Erfahrung in der Bundespolitik. Aktuell sitzt er als Abgeordneter für den Wahlkreis Potsdam im Bundestag.
AfD-Politiker stimmt für Verbotsverfahren gegen eigene ParteiBei einer Abstimmung im baden-württembergischen Landtag hat der AfD-Abgeordnete Alfred Bamberger für einen Verbotsantrag gegen seine eigene Partei gestimmt. Der Abgeordnete, der Nachrücker ist und am 8. März zur Landtagswahl nicht abermals antritt, begründete sein Votum damit, dass die etablierten Parteien das Verbotsverfahren gegen die AfD endlich durchführen sollten. Er sei vom Scheitern überzeugt. „Die sollen das endlich mal durchziehen“, sagte er den „Stuttgarter Nachrichten“.Die SPD hatte am Mittwoch überraschend einen Antrag für ein Verbotsverfahren der AfD eingebracht. Damit forderte die SPD die grün-schwarze Landesregierung auf, eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Vorbereitung eines Verbotsverfahrens einzurichten und später ein entsprechendes Verfahren vorzubereiten. Erwartungsgemäß fand der offenbar auch wahlkampftaktisch motivierte Antrag keine Mehrheit. 20 Abgeordnete stimmten dafür, 117 dagegen. Erstaunlicherweise stimmten für den Antrag aber mehr Abgeordnete als der SPD-Fraktion angehören. Neben dem fraktionslosen, ehemaligen SPD-Abgeordneten Daniel Born eben auch der AfD-Abgeordnete Bamberger. Die SPD kritisierte das Scheitern des Antrags und das Abstimmungsverhalten von Grünen und CDU. Der Landtag hab es verpasst, klare Kante gegen Verfassungsfeinde zu zeigen, sagte der parlamentarische Geschäftsführer Sascha Binder.
AfD bekommt den Otto-Wels-Saal nichtDas Bundesverfassungsgericht hat bekannt gegeben, dass die AfD-Bundestagsfraktion keinen Anspruch auf Zuteilung des Otto-Wels-Saals im Reichstagsgebäude hat. Die Karlsruher Richter verwarfen eine Organklage der Fraktion. Der Otto-Wels-Saal ist der zweitgrößte Sitzungssaal der Bundestagsfraktionen und wird traditionell von der SPD genutzt. Die AfD hatte argumentiert, ihr stehe als Zweitplatzierte bei der Bundestagswahl dieser Saal als „Silbermedaille“ zu. Der Ältestenrat des Bundestags hatte nach der Bundestagswahl der AfD stattdessen zwei andere Säle zugewiesen und entschieden, dass die SPD ihren angestammten Raum behalten durfte. Der Ältestenrat besteht aus dem Bundestagspräsidium und Vertretern aller Fraktionen. Er berät über organisatorische Fragen des Parlaments. Aufgrund der Parlamentsautonomie steht ihm bei seinen Entscheidungen ein Spielraum zu, bestimmte Mindestrechte der Abgeordneten und Fraktionen darf er aber nicht verletzen.Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts schreibt nun in seinem Beschluss, eine solche Verletzung der Fraktionsrechte liege durch die Zuteilung des Raums an die SPD nicht vor: Die organschaftlichen Rechte des Grundgesetzes garantierten „keine Erfolgsprämien“, sondern „Mitwirkungsmöglichkeiten bei der Willensbildung in den Staatsorganen“. Entscheidend sei, dass „alle Fraktionen einen für ihre Größe geeigneten Saal“ erhalten. Die Räume müssten so bemessen sein, dass jede Fraktion ihre Tätigkeit ungehindert ausüben könne – also etwa genug Platz vorhanden sei, damit alle Abgeordneten sich untereinander abstimmen können. Dies sei bei den Räumen der AfD gegeben. Es sei deshalb unerheblich, ob die Säle anderer Fraktionen größer oder kleiner sind.Das Tagen im Otto-Wels-Saal hat für die SPD eine hohe symbolische Bedeutung: Namensgeber Otto Wels begründete als SPD-Reichstagsabgeordneter am 23. März 1933 für seine Fraktion, warum die SPD gegen das Ermächtigungsgesetz der Nationalsozialisten stimmen werde. Die Übergabe des nach ihm benannten Saals an die AfD-Fraktion wurde auch deshalb von den Sozialdemokraten abgelehnt.
Grüne fordern Rücküberstellung von Maja T.Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Helge Limburg, fordert die Rücküberstellung von Maja T. nach Deutschland. Die Bundesregierung müsse zur Wahrung rechtsstaatlicher Grundsätze alles für eine schnelle Rücküberstellung tun, sagte Limburg dem „RedaktionsNetzwerk Deutschland“. „Ein rechtsstaatliches Verfahren ist, solange Victor Orbán an der Macht ist, in Ungarn nicht gewährleistet.“Die non-binäre Person war am Mittwoch in der ungarischen Hauptstadt Budapest zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Mehr über die Hintergründe lesen Sie hier.
Gordon Schnieder im F.A.Z.-InterviewIn Rheinland-Pfalz wird am 22. März gewählt. Als Spitzenkandidat für die CDU tritt Gordon Schnieder an. Meine Kollegen Jasper von Altenbockum und Timo Steppat haben mit ihm ein langes Interview geführt: über „utopische“ Klimaziele, über den Zank über „Lifestyle-Teilzeit“ und die Frage, ob Jugendliche Social Media benutzen dürfen.
Irans Außenminister über Merz: „widerwärtiger Charakter“Der iranische Außenminister Abbas Araghtschi hat Kanzler Friedrich Merz scharf attackiert und seine Hoffnung auf einen Regierungswechsel in Berlin zum Ausdruck gebracht. Er attestierte dem CDU-Chef „politische Naivität“ und einen „widerwärtigen Charakter“. Der Iran habe stets enge Beziehungen zu Deutschland gepflegt, schrieb Araghtschi auf X. „Umso bedauerlicher ist es, dass nun eine Person wie Herr Merz Deutschland auf der Weltbühne vertritt.“ Der Minister betonte: „Wir hoffen, dass Deutschland wieder eine reifere und ehrenhafte politische Führung bekommt.“ Deutschland sei vom „Motor des Fortschritts in Europa“ zum „Motor des Rückschritts geworden“.Araghtschi reagierte mit seinem Post auf Merz’ Äußerungen vom Mittwoch. Dieser hatte dem Iran mit neuen Sanktionen gedroht, sollte Teheran nicht die Gewalt gegen die eigene Bevölkerung und die Arbeit am militärischen Atomprogramm beenden. „Wir sind bereit, den Druck auf Teheran weiter zu erhöhen“, sagte der CDU-Vorsitzende vor Beginn seiner ersten Reise in die Golfregion. Die Bundesregierung stehe dazu in einem engen Austausch mit Großbritannien, Frankreich, den USA, Israel und den Partnern in der Region.
Kanzler wirbt in Saudi-Arabien für InvestitionenBundeskanzler Friedrich Merz hat zum Auftakt seiner Reise nach Saudi-Arabien einen Neustart für die bilateralen Beziehungen mit den Golfstaaten angekündigt. „Wir brauchen solche Partnerschaften mehr denn je in einer Zeit, in der zunehmend Großmächte die Politik bestimmen“, sagte Merz in einer am Abend veröffentlichten Erklärung vor dem Abflug nach Saudi-Arabien, Katar und in die Vereinigten Arabischen Emirate. Der CDU-Vorsitzende betonte, dass es sicherlich Differenzen bei Themen wie Menschenrechte gebe, die Zusammenarbeit aber dennoch sehr wichtig sei.„Unsere Partner mögen nun nicht alle die gleichen Werte und Interessen teilen, aber sie teilen doch die Einsicht, dass wir eine Ordnung brauchen, in der wir auf Verabredungen vertrauen und uns mit Respekt begegnen“, sagte Merz, der am Abend in Riad den saudischen Kronprinzen Mohammed bin Salman traf. „Sie wissen, wir sind nicht unkritisch, aber wir stellen die Golfstaaten nicht unter Generalverdacht.“Merz verwies auf die enormen wirtschaftlichen Möglichkeiten in den Golfstaaten. So belaufe sich das Handelsvolumen auf rund elf Milliarden Euro, mit steigender Tendenz. Neben Aufträgen für deutsche Firmen gehe es aber auch darum, dass etwa die saudischen Staatsfonds mehr in Deutschland investieren. „Hier geht noch mehr“, betonte Merz. Die Bundesregierung sei daran interessiert, generell gegenseitiges Vertrauen aufzubauen, weshalb sie bei Rüstungsexporten weniger restriktiv und dafür berechenbarer sei.
Baden-Württemberg will extremistische Juristen abwehrenIn Baden-Württemberg wird das Juristenausbildungsgesetz geändert, um den Zugang von rechtsextremistischen und verfassungsfeindlichen Juristen zum Justizwesen und zur Rechtspflege zu erschweren. Auf die Initiative der SPD-Fraktion stimmte der Landtag einem fraktionsübergreifenden Antrag von CDU, Grünen, FDP und SPD zu. Künftig heißt es im Gesetz: „Der Bewerber ist insbesondere dann als ungeeignet anzusehen, wenn begründete Zweifel an der Verfassungstreue bestehen.“ Mit der Formulierung werde die vom Bundesverfassungsgericht definierte Mindestanforderung für die Verfassungstreue nun im Gesetz konkretisiert. Die baden-württembergische Justizministerin Marion Gentges (CDU) hatte zunächst vorgeschlagen, dem Problem der wachsenden Zahl von verfassungsfeindlichen Referendariatsbewerbern mit einer Änderung der Ausbildungsordnung zu begegnen. SPD, Grüne sowie der Präsident des Oberlandesgerichts Stuttgart, Andreas Singer, hatten für die Anpassung des Gesetzes plädiert. Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Boris Weirauch, sagte, es werde eine Rechtslücke geschlossen. Bewerber für den juristischen Vorbereitungsdienst könnten nun rechtssicher nicht zugelassen oder entlassen werden, wenn sie nicht verfassungstreu seien. Pro Jahr absolvieren etwa 1000 Personen in Baden-Württemberg den Vorbereitungsdienst. Für Beamte wird das aktive Eintreten für das Grundgesetz verlangt, für Referendare müssen wegen der Gewährung der Berufsfreiheit die Anforderungen niedriger ausfallen. Gentges sagte, Referendare prägten den Rechtsstaat für Jahrzehnte. Es müsse klare Voraussetzungen geben: „Verfassungsfeindlichkeit und juristischer Vorbereitungsdienst gehen nicht zusammen.“ Der parlamentarische Geschäftsführer der Grünen-Fraktion, Daniel Lede Abal, begrüßte die Novellierung, den Schutz des Rechtsstaates müssten demokratische Fraktionen gemeinsam angehen. Für die fD-Fraktion ist die Gesetzesänderung der „Gesinnungsfilter eines politischen Machtkartells“.
Dobrindt fordert härtere Strafen nach Angriff auf SchaffnerBundesinnenminister Alexander Dobrindt hat nach dem tödlichen Angriff auf einen Zugschaffner eine deutliche Verschärfung der Strafen gefordert. „Der strafrechtliche Schutz für Mitarbeiter bei Dienstleistungsunternehmen wie der Bahn muss deutlich verschärft werden“, sagte der CSU-Politiker am Dienstag. „Der Strafrahmen muss ausgeweitet und die Mindeststrafen für Angriffe deutlich erhöht werden.“ Er sei bestürzt, erschüttert und tief betroffen vom Tod des Schaffners. Die steigende Gewalt gegenüber Mitarbeitern des öffentlichen Dienstes brauche entschiedene Konsequenzen. Auch Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) zeigte sich entsetzt und betonte, die Tötung eines Menschen ziehe schwere Strafen nach sich. Ihr Ministerium zeigte sich daher zurückhaltend zu weiteren Verschärfungen. Es sei zudem ohnehin geplant, bei Übergriffen etwa auf Einsatzkräfte wie Polizei und Feuerwehren die Strafen zu erhöhen.
Höcke bekommt eine Stimme mehr, als AfD-Fraktion Sitze hatDie AfD ist mit einem konstruktiven Misstrauensvotum gegen den Thüringer Ministerpräsidenten Mario Voigt (CDU) gescheitert. Im Landtag in Erfurt stimmten am Mittwoch in einer geheimen Wahl 33 Abgeordnete für den AfD-Landtagsfraktionsvorsitzenden Björn Höcke als neuen Ministerpräsidenten. Das ist eine Stimme mehr, als die AfD-Fraktion Sitze hat. Nötig gewesen wären 45 Stimmen, um den wegen der Aberkennung seines Doktorgrades in der Kritik stehenden Voigt abzuwählen.
1,69 Millionen Menschen zu- und 1,26 Millionen Menschen abgewandert Im Jahr 2024 sind 1,69 Millionen Menschen nach Deutschland zugewandert, 1,26 Millionen Menschen haben das Land verlassen. Das Wanderungssaldo, also die Differenz zwischen Zu- und Abwanderungen, betrug somit 430.000 Personen. Ein Jahr zuvor, 2023, lag das Saldo noch bei 663.000 Personen. Das ist ein Rückgang um 35 Prozent. Die Zahlen gehen aus dem Migrationsbericht für das Jahr 2024 hervor, den das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) am Mittwoch veröffentlicht hat.In den Zahlen spiegelt sich ein verändertes Migrationsgeschehen wider: Die Zahl der Asylanträge geht zurück. 2023 wurden noch 330.000 Asylanträge gestellt, 2024 waren es 230.000, 30 Prozent weniger. Dieser rückläufige Trend bestätigt sich auch für das Jahr 2025; die Zahlen sind aber noch nicht final ausgewertet. Syrien blieb laut BAMF weiterhin das häufigste Herkunftsland unter Asylantragstellern (33 Prozent), gefolgt von Afghanistan und der Türkei.