FAZ 27.02.2026
11:27 Uhr

Deutschland-Blog: Bundestag billigt Asylverschärfungen


Umsetzung des EU-Asylpakets GEAS +++ Warken fordert Legalisierung von Eizellenspenden +++ Baden-Württemberg: Grüne in Umfrage einen Prozentpunkt hinter CDU +++ alle Entwicklungen im Liveblog

Deutschland-Blog: Bundestag billigt Asylverschärfungen

Dobrindt will AfD weiter beobachten lassenBundesinnenminister Alexander Dobrindt hält nach der Gerichtsentscheidung zur Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz an der Beobachtung der Partei durch den Inlandsgeheimdienst fest. Der Beschluss sage deutlich, dass innerhalb der AfD Bestrebungen vorhanden seien, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung richteten, das sei aber nicht gesamtprägend für die Partei, sagte der CSU-Politiker im Fernsehsender „Welt“. „Deswegen bleibt es dabei, die AfD ist ein Beobachtungsfall.“Zur Frage, welche konkreten nachrichtendienstlichen Maßnahmen es gegen die AfD gebe, sagte Dobrindt, er könne dazu keine Aussagen machen, da nachrichtendienstliche Maßnahmen natürlich geheim seien. Lesen Sie hier eine Analyse der Folgen des Richterspruchs.

Landrat zieht nach Vorwürfen zurückDer Göttinger Landrat Marcel Riethig (SPD) verzichtet nach Druck aus der eigenen Behörde und der eigenen Partei auf seine abermalige Kandidatur bei der Kommunalwahl im September. Der 43 Jahre alte Politiker reagiert damit auf einen Brandbrief aus seiner Kreisverwaltung an die Kommunalaufsicht im Innenministerium, der von fast der gesamten Führungsspitze mitgetragen wird. Riethig wird in dem Schreiben detailliert vorgeworfen, er habe Weggefährten Posten in der Verwaltung verschafft, die Agentur seines früheren Wahlkampfberaters mit einem Auftrag versorgen wollen und sei intern harsch gegen die Kritiker seiner Methoden vorgegangen. Führende SPD-Politiker distanzierten sich daraufhin von Riethig, der die Vorwürfe zurückweist. Das Innenministerium teilte am Freitag mit, dass die Kommunalaufsicht die Vorwürfe derzeit mit hohem Druck prüfe.

Große Mehrheit für Social-Media-Verbot für KinderDie Pläne der Regierungsparteien CDU und SPD für ein gesetzliches Social-Media-Verbot unter 14 Jahren stoßen in der Bevölkerung auf große Zustimmung. Das zeigt das am Freitag veröffentlichte ZDF-Politbarometer. Demnach finden 81 Prozent den Verbots-Vorschlag gut, 17 Prozent nicht.Besonders hoch ist die Akzeptanz unter den jüngeren Erwachsenen: 84 Prozent der 18 bis 34 Jahre alten Befragten sind dafür, Kindern unter 14 die Nutzung von Social Media wie TikTok oder Instagram zu verbieten. 79 Prozent beträgt die Zustimmung in der Altersgruppe zwischen 35 und 59 Jahren. Die Menschen über 60 sind zu 82 Prozent Unterstützer des Vorstoßes.Die CDU hatte am vergangenen Wochenende auf ihrem Parteitag ein Verbot für Kinder gefordert. Für 14 bis 16 Jahre alte Leute soll es demnach auch einen besseren Schutz geben. Auch die SPD befürwortet ein Verbot bis 14 Jahren. Erst kürzlich hatte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) eine entsprechende Forderung bekräftigt.Die Umfrage zum Politbarometer wurde von der Mannheimer Forschungsgruppe Wahlen vorgenommen. Die Interviews wurden in der Zeit vom 24. bis 26. Februar 2026 bei 1.262 zufällig ausgewählten Wahlberechtigten telefonisch und online erhoben. Die Befragung ist repräsentativ für die wahlberechtigte Bevölkerung in Deutschland. 

Durchsuchungen in Verbindung mit AfD-Politiker KrahIm Ermittlungsverfahren gegen den AfD-Politiker Maximilian Krah wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche haben die Ermittler weitere Durchsuchungen durchgeführt. Diese richteten sich nicht direkt gegen den Bundestagsabgeordneten, sondern gegen Dritte, wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mitteilte.Gegen wen konkret sich die Maßnahmen richteten, sagte ein Sprecher auf Anfrage nicht. Es werde angenommen, dass potenzielle Beweismittel zu finden seien. Weitere Details wurden nicht genannt.Der Bundestag hatte die Genehmigung zur Durchführung der Ermittlungsmaßnahmen am Donnerstag erteilt. Ein neues Ermittlungsverfahren mit neuen Tatvorwürfen gegen den Abgeordneten ist damit nicht verbunden, wie die Generalstaatsanwaltschaft betonte. Es gelte weiterhin die Unschuldsvermutung.Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden hatte im vergangenen Mai ein Ermittlungsverfahren wegen Bestechlichkeit und Geldwäsche im Zusammenhang mit chinesischen Zahlungen gegen Krah eröffnet. Die Tatvorwürfe beziehen sich den Angaben zufolge auf seine frühere Mandatstätigkeit als Europaabgeordneter. Der AfD-Politiker hatte die Vorwürfe zurückgewiesen. 

AfD scheitert in Karlsruhe mit Klage wegen AuskunftsrechtsDas Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der AfD-Bundestagsfraktion im Streit um ihr parlamentarisches Fragerecht verworfen. Die Fraktion und ein AfD-Abgeordneter hatten kritisiert, die letzte Bundesregierung habe durch eine unzureichende Beantwortung ihrer Kleinen Anfragen zu Aufträgen und Zahlungen von Bundesministerien an Journalisten ihren parlamentarischen Auskunftsanspruch verletzt. Einen Teil der Antworten hatte die Regierung damals als Verschlusssache eingestuft.Der Zweite Senat verwarf den Antrag der AfD am 27. Januar als unzulässig, wie aus einem heute veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Mit Kleinen Anfragen können Fraktionen oder Abgeordnete schriftlich von der Bundesregierung Auskunft über bestimmte Sachverhalte verlangen. In dem vorliegenden Fall ging es um vier Anfragen der AfD zwischen November 2022 und April 2023.„Ausgehend vom Vortrag der Antragstellenden lassen sich Verlauf und Inhalt des komplexen Frage- und Antwortgeschehens und die darin liegende Möglichkeit einer Rechtsverletzung nicht nachvollziehen“, erklärte das Gericht. Für eine Prüfung müsste das Gericht den zugrundeliegenden Sachverhalt „von Grund auf rekonstruieren“ und selbst bestimmen, wo nach der abschließenden Antwort der Regierung verbleibende Verletzungen der Informationsrechte liegen könnten. Das sei im Organstreit aber nicht seine Aufgabe.Außerdem wies der Senat darauf hin, es sei nicht erkennbar, dass die AfD-Fraktion nach den letzten Antworten der Regierung ihr gegenüber reagiert oder weiterhin eine öffentliche Antwort in vollem Umfang eingefordert hätte. Sie habe wohl auch die Geheimhaltungsgründe nicht beanstandet. Es sei daher möglich, dass die Regierung überzeugt war, sie habe mit ihrer Antwort dem Informationsbedürfnis angemessen Rechnung getragen.

Warken will Abtreibungsrecht beibehaltenBundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat sich klar hinter die derzeitige Abtreibungsregelung gestellt. Deutschland habe damit eine Rechtslage, die für eine Befriedung in der Gesellschaft gesorgt habe, sagte Warken in einem Interview des Berliner „Tagesspiegels“. Sie ermögliche Frauen eine Abtreibung nach verpflichtender Beratung und gewährleiste, dass das ungeborene Leben geschützt werde.Die Abtreibungsfrage ist in Paragraf 218 des Strafgesetzbuches geregelt. Demnach ist ein Schwangerschaftsabbruch rechtswidrig, bleibt aber bis zur zwölften Schwangerschaftswoche straffrei, wenn vor dem Eingriff eine Beratung stattgefunden hat und ein Beratungsschein ausgestellt wurde. Zwischen Beratung und Eingriff müssen mindestens drei Tage vergehen. Der Bundestag debattiert am heutigen Freitag über die Regelungen zur Abtreibung. Grundlage dafür sind Anträge von Grünen und Linken für eine Liberalisierung der derzeitigen Gesetzgebung.Warken erklärte weiter, Frauen, die eine Abtreibung vornehmen lassen wollten, würden durch die derzeitige Regelung auch nicht kriminalisiert. „Da gibt es eine große Unkenntnis zur Rechtslage“, so Warken. In der Regelung werde klar formuliert, dass der strafrechtliche Tatbestand nicht verwirklicht sei, wenn eine gesetzliche Beratung erfolgt sei und die Frist von drei Tagen bis zum Schwangerschaftsabbruch eingehalten werde.Sie könne durchaus andere Meinungen akzeptieren, sagte die Ministerin. Aber wenn argumentiert werde, dass die Frauen alleine entscheiden können müssten, ohne das ungeborene Leben in der Argumentation zu berücksichtigen, „stört mich das sehr“, so Warken. 

ZDF-Politbarometer: Grüne in Baden-Württemberg holen aufGut eine Woche vor der Landtagswahl in Baden-Württemberg zeichnet sich einer neuen Umfrage zufolge ein enges Rennen zwischen den bisherigen Regierungspartnern CDU und Grünen ab. In einem ZDF-Politbarometer Extra liegen die Grünen bei 25 Prozent, die CDU bei 27 Prozent. Auch in einer gestern veröffentlichten Vorwahlumfrage des Instituts Infratest dimap im Auftrag der ARD waren die Grünen an die CDU herangerückt und lagen mit 27 Prozent nur noch ganz knapp hinter den Christdemokraten mit 28 Prozent.Damit haben die Grünen mit ihrem Spitzenkandidaten Cem Özdemir in den vergangenen Wochen deutlich in der Wählergunst zugelegt – das Rennen um den Ministerpräsidenten-Posten scheint wieder offen. Über Monate hatte die CDU mit Spitzenkandidat Manuel Hagel deutlich vor den Grünen gelegen, die mit Winfried Kretschmann derzeit noch den Regierungschef stellen. Kretschmann tritt nicht wieder an.

Hoffmann weist Kritik an neuem Heizungsgesetz zurückCSU-Landesgruppenchef Alexander Hoffmann hat den Grünen Populismus und Panikmache bei ihrer Kritik an den von der Bundesregierung vorgelegten Eckpunkten für eine Reform des Heizungsgesetzes vorgeworfen. Die Aussage, eine geplante Einführung einer sogenannten Grüngas-Quote verteuere zwangsläufig die Heizkosten für Mietwohnungen, sei irreführend, sagte der CSU-Politiker der „Augsburger Allgemeinen“. „Das sind doch genau die Mechanismen von Populisten: Man macht den Menschen Angst mit einer Behauptung, die überhaupt nicht zutrifft“, sagte Hoffmann.Man könne schon jetzt Gasverträge mit Grüngasanteil buchen, erklärte Hoffmann. „Und da gibt es günstigste Tarife, teilweise sogar unterhalb von konventionellem Gas“, sagte er. „Also einfach pauschal zu sagen, es wird teurer, ist irreführend“, sagte der CSU-Landesgruppenchef. „Ich finde, die Grünen entwickeln sich zunehmend zu einer populistischen Partei“, kritisierte er.

Opposition kritisiert Asyl-Pläne der RegierungVor der Abstimmung über die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) hat die Opposition scharfe Kritik an den Plänen von Union und SPD geübt. „Nach monatelangen Verhandlungen hat die Koalition es nicht geschafft, humanitäre und verfassungsrechtliche Bedenken auszuräumen“, sagte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Britta Haßelmann der „Rheinischen Post“. Leidtragende der Reform würden insbesondere Kinder und Jugendliche sein, die zukünftig unter verschärften Bedingungen untergebracht werden könnten.Das sei „nicht hinnehmbar“, sagte Haßelmann. „Diese Koalition macht das Gegenteil von dem, was wir brauchen: Europäische Solidarität, humanitäre Verantwortung und Ordnung.“ Auch die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Linken, Clara Bünger, kritisierte gegenüber der „Rheinischen Post“, die Bundesregierung wolle die „schwerwiegendste Asylrechtsverschärfung seit den 1990er-Jahren durchdrücken“. Bünger warnte: „Die Bundesregierung nutzt die Gelegenheit, um Asylsuchende künftig noch stärker zu isolieren und sie immer häufiger auch einzusperren, auch Kinder.“ Diese Politik sei menschenverachtend und behandele Geflüchtete wie Kriminelle statt wie Menschen, die aus ihrer Heimat vertrieben worden seien und Schutz benötigten. Die Linke werde das Gesetz „selbstverständlich ablehnen“, sagte Bünger.Lesen Sie hier nach, wie die Koalition das Asylsystem verschärfen will – und warum die SPD das unter Schmerzen mitträgt.

Warken will Legalisierung von EizellenspendenBundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) hat auf eine Legalisierung der Eizellenspende gedrängt. „Aktuell gehen viele Paare mit Kinderwunsch ins Ausland“, sagte die CDU-Politikerin dem „Tagesspiegel“. „Ich will, dass wir diesen Paaren mit Kinderwunsch hier bei uns in einem geregelten Rahmen helfen, bei gleichzeitiger Beibehaltung klarer Grenzen.“Wenn nach einer Kinderwunschbehandlung ohnehin Eizellen vorhanden seien, „könnten diese für eine Spende freigegeben werden, ohne dass eigens neue entnommen werden“, betonte Warken. Es gehe nicht darum, alle Türen weit aufzumachen. Sie habe da eher eine restriktive Haltung.Warken will sich nun mit Justizministerin Stefanie Hubig (SPD) und Familienministerin Karin Prien (CDU) zu einer möglichen Freigabe der Eizellenspende austauschen. „Dann werden wir mit den Koalitionsfraktionen ins Gespräch gehen und schauen, ob es aus der Mitte des Parlaments dazu einen Vorschlag geben wird, so wie es bei ethischen Fragestellungen üblich ist“, erklärte die Ministerin. 

Hagel kritisiert Özedmir für Wirtschaftspolitik: „Fachlich falsch“Der CDU-Spitzenkandidat zur Landtagswahl, Manuel Hagel, hat seinen Kontrahenten Cem Özdemir in der Debatte um die Wirtschaftspolitik direkt angegriffen. Es sei einfach falsch, was Özdemir ausgeführt habe, sagte Hagel in der SWR-Sendung „Die Wahlarena“. Die beiden Konkurrenten um das Ministerpräsidentenamt diskutierten dabei über sogenannte Sonderwirtschaftszonen. In diesen Zonen sollen Unternehmen von unnötigen Normen befreit werden. Özdemir kritisierte das CDU-Konzept. „Warum soll es eine Sonderwirtschaftszone in einigen Regionen geben, wo es weniger Bürokratie gibt, in anderen nicht?“, fragte er in der Sendung. Stattdessen müssten überall Bürokratielasten reduziert werden.Es sei „fachlich falsch“, was Özdemir wirtschaftspolitisch ausgeführt habe, entgegnete Hagel kurz darauf. „Dafür gibt es vielleicht Applaus auf dem Grünen-Parteitag, aber diese grüne Wirtschaftspolitik funktioniert nicht.“ Er verwies auf das Regelungsbefreiungsgesetz der grün-schwarzen Regierung, um zu belegen, dass Bürokratieabbau funktioniere. „In über 100 Tagen 100 Maßnahmen, die abgeschafft werden können.\"Wie das „Triell“ zwischen Hagel, Özdemir und dem AfD-Spitzenkandidaten Markus Frohnmaier verlief, können Sie hier nachlesen:

Özedmir über AfD-Konkurrenten: „Das ist ein Wolf im Schafspelz“Mit scharfen Angriffen hat der Grünen-Spitzenkandidat Cem Özdemir seinen AfD-Konkurrenten im Landtagswahlkampf, Markus Frohnmaier, in der SWR-Sendung „Die Wahlarena“ attackiert. „Das ist ein Wolf im Schafspelz“, sagte Özdemir. „Der hat so viel Kreide gegessen, dass es bald keine Kreide mehr gibt in Baden-Württemberg.\"Er lasse sich in der Debatte von dem AfD-Politiker auch nicht das Wort abschneiden. „Bei Herrn Putin kann man mir das Wort abschneiden, hier Gott sei Dank nicht. Wir sind hier in der Freiheit“, sagte Özdemir in Anspielung an die oft kritisierte Russlandnähe der AfD. Zuvor hatte Frohnmaier in einer Antwort auf eine Publikumsfrage harte Kritik an den vergangenen grün-schwarzen Koalitionsjahren geübt. „Alle Punkte, die wir heute diskutieren, haben die Kollegen verursacht“, sagte Frohnmaier am Abend in Richtung der politischen Konkurrenz. In der Sendung „Die Wahlarena“ stellten sich am Abend alle Spitzenkandidaten zur Landtagswahl den Fragen des Publikums. 

Bundestag stärkt Rechte leiblicher VäterLeibliche Väter können künftig einfacher die rechtliche Vaterschaft eines anderen Mannes für ihr Kind anfechten. Der Bundestag hat am Abend ein entsprechendes Gesetz verabschiedet, mit dem ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umgesetzt wird.Die Karlsruher Richter hatten ein effektives Verfahren eingefordert, damit leibliche Väter, die mit der Mutter des von ihnen gezeugten Kindes nicht verheiratet sind, ihre rechtliche Vaterschaft geltend machen können. Bisher war das nicht möglich, wenn zwischen dem Kind und dem gesetzlichen Vater eine „sozial-familiäre Beziehung“ besteht, der Mann also Verantwortung für das Kind trägt, ohne dessen biologischer Vater zu sein.Mit der Reform kann der leibliche Vater nun die Vaterschaft anfechten, wenn er eine enge Beziehung zu seinem Kind hat oder wenn eine frühere Beziehung zum Kind ohne sein Verschulden abgebrochen wurde. Eine weitere Regelung soll zudem einen Wettlauf um die Vaterschaft verhindern: Wenn der leibliche Vater bei Gericht bereits ein Verfahren zur Feststellung seiner Vaterschaft angestrengt hat, soll bis zur Entscheidung kein anderer Mann die Vaterschaft anerkennen können. Erweitert wird außerdem das Mitspracherecht des betroffenen Kindes: Ist es mindestens 14 Jahre alt, kann es verhindern, dass ihm die Mutter statt des leiblichen Vaters einen anderen Mann als rechtlichen Vater aufzwingt.

Bundeswehr darf künftig Drohnen abschießenUm Spionage, Sabotage und Angriffe auf Menschen zu verhindern, bekommt die Bundeswehr zusätzliche Rechte zur Abwehr von Drohnen. Der Bundestag hat eine entsprechende Änderung des Luftsicherheitsgesetzes verabschiedet. Darin wird ausdrücklich festgehalten, dass die Streitkräfte bei der Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen Amtshilfe leisten dürfen – notfalls auch mit Waffengewalt.Eine solche Regelung ist notwendig, weil das Grundgesetz der Bundeswehr in Friedenszeiten enge Grenzen für den Einsatz im Inland setzt. Waffen sollen aber auch mit der Gesetzesänderung nur als letztes Mittel zum Einsatz kommen, wenn die Drohne vermutlich „gegen das Leben von Menschen oder gegen eine kritische Anlage eingesetzt werden soll“.Mit der Gesetzesnovelle werden gleichzeitig die Strafen für Demonstranten verschärft, die den Flugverkehr durch die Blockade von Start-und-Lande-Bahnen behindern. Derartige Aktionen von Klimaaktivisten galten bisher als Ordnungswidrigkeit – künftig werden sie als Straftat gewertet.Statt Bußgeldern und Schadenersatz drohen dadurch in Zukunft mehrjährige Haftstrafen. „Das Festkleben auf Rollfeldern oder das Eindringen in sicherheitsrelevante Bereiche ist keine Bagatelle“, erläuterte der Flughafenverband ADV, der die Neuregelung begrüßt.