FAZ 15.01.2026
19:45 Uhr

Deutschland-Blog: AfD-Spitze will Vortrag mit Rechtsextremist Sellner verhindern


Vortrag zu „Remigration in Theorie und Praxis“ in Luckenwalde geplant +++ EU und Bundesregierung einigen sich auf neue Gaskraftwerke +++ SPD kritisiert geplante Reform bei Medizinalcannabis +++  alle Entwicklungen im Liveblog

Deutschland-Blog: AfD-Spitze will Vortrag mit Rechtsextremist Sellner verhindern

Die EU-Kommission und die Bundesregierung haben einen Durchbruch zum Bau neuer Gaskraftwerke in Deutschland erzielt. Es gebe eine Grundsatzeinigung mit der Europäischen Kommission über Eckpunkte der Kraftwerksstrategie, teilte das Bundeswirtschaftsministerium in Berlin mit. Bundeswirtschafts- und Energieministerin Katherina Reiche (CDU) sagte: „Die Verständigung zur Kraftwerksstrategie ist ein entscheidender Schritt für die Versorgungssicherheit in Deutschland.“Im Rahmen der Kraftwerksstrategie sollen laut Bundeswirtschaftsministerium in einem ersten Schritt noch in diesem Jahr 12 Gigawatt (GW) neue, sogenannte steuerbare Kapazität ausgeschrieben werden. Für 10 GW dieser Ausschreibungen sei ein „Langfristkriterium“ vorgesehen – die bezuschlagten Kapazitäten müssten aus Gründen der Versorgungssicherheit über einen längeren Zeitraum am Stück Strom erzeugen können. Diese Langfristkapazitäten, wie zum Beispiel – aber nicht ausschließlich – moderne und hocheffiziente Gaskraftwerke, sollten spätestens im Jahr 2031 ihren Betrieb aufnehmen. Sämtliche Kraftwerke, die im Rahmen der Kraftwerksstrategie gebaut werden, sollen wasserstofffähig sein und spätestens bis zum Jahr 2045 vollständig dekarbonisiert werden.Zur Einordnung: ein modernes Gaskraftwerk hat eine elektrische Leistung zwischen 500 und 800 Megawatt. Im Koalitionsvertrag hatten CDU, CSU und SPD angekündigt, den Bau von bis zu 20 Gigawatt an Gaskraftwerksleistung bis 2030 anreizen zu wollen.

Das Bürgergeld soll abgewickelt werden. Lesen Sie hier einen Bericht unserer Korrespondentin Mona Jaeger über die heutige Debatte im Bundestag:

Die SPD hat den Gesetzentwurf zur Änderung des Medizinalcannabis-Gesetzes kritisiert. Das geplante Gesetz aus dem Haus von Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) sei „in seiner aktuellen Form für uns als SPD-Fraktion nicht zustimmungsfähig“, sagte die zuständige Abgeordnete Carmen Wegge der F.A.Z., nachdem der „Spiegel“ über Uneinigkeit zu dem Thema in der schwarz-roten Koalition berichtet hatte. Mit dem Gesetz soll der Zugang zu Medizinalcannabis erschwert werden. Hintergrund ist die aus Sicht des Ministeriums missbräuchliche Beschaffung von Cannabis über den Verschreibungsweg. Die SPD kritisiert an dem Entwurf etwa die geplante Präsenzpflicht bei der ärztlichen Verschreibung von Cannabis sowie das Verbot von Versandhandel, das in die ärztliche Berufsfreiheit und die Handlungsfreiheit der Patienten eingreife. „Dabei sind telemedizinische Beratungen rechtlich zulässig und erfüllen moderne medizinische Standards“, so Wegge. Das geplante Gesetz pauschalisiere in seiner jetzigen Form Risiken und missachte das Verhältnismäßigkeitsprinzip. „Besonders für chronisch kranke und mobilitätseingeschränkte Menschen stellt der Entwurf eine unangemessene Belastung dar“, sagte Wegge. Sie sei zuversichtlich, dass die Koalition am Ende der parlamentarischen Beratungen einen Kompromiss finde. Am Mittwochnachmittag hatten Fachleute den Entwurf in einer öffentlichen Anhörung bewertet. Während sich Ärzte, Suchtberater und Polizeigewerkschaft für die Richtung des Gesetzes aussprachen, kritisierten es neben Branchenverbänden auch Patientenvertreter, dass es zu weit gehe.  

Bundestagspräsidentin Julia Klöckner von der CDU ermahnt Reichinnek nach deren Rede: „Frau Abgeordnete Reichinnek, ich möchte darauf hinweisen, dass wir uns geeinigt haben darauf, uns nicht gegenseitig als Lügner herabzuwürdigen.“

Die Sanktionen, die die Regierung mit ihrer Reform verschärfen will, behauptet Reichinnek, seien wirkungslos. „Die Sanktionen führen nicht dazu, dass Menschen in Jobs kommen, von denen sie einen Lebensunterhalt bestreiten können.“ Stattdessen würden die Menschen in schlecht bezahlter Arbeit. Sie warnt vor einem Teufelskreis, einem „Jobcenter-Drehtüreffekt“. „Was wir brauchen, sind Aus- und Weiterbildung.“Reichinnek wirft der Regierungskoalition vor, nach unten zu treten – „und zwar brutal“. Gegen Kinder und Jugendliche im Bürgergeldsystem, gegen Menschen, die Angehörige pflegten, gegen Aufstocker, die von ihren Arbeitgebern nicht genug Geld bekämen, gegen Alleinerziehende – und gegen Totalverweigerer.  „Von denen reden sie ja ziemlich oft. Laut seriösen Quellen betrifft es übrigens 16.000 Personen. Das ist wirklich lächerlich wenig“, sagt Reichinnek. „Aber damit kann man ja wunderbar davon ablenken, dass wir in einem Land leben, das so ungerecht ist, dass die zwei reichsten Familien mehr Geld haben als die ärmere Hälfte der Bevölkerung. Sie wollen Gerechtigkeit. Machen Sie doch da mal!“

Und auch Heidi Reichinnek, die Fraktionsvorsitzende der Linken, beginnt gleich mit heftigen Attacken: „Diese Regierung hat ja schon eine ganze Menge Schäbigkeit hier durchgeboxt“, sagt sie. „Aber das ist wirklich ein Offenbarungseid.“ Den Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bas kritisiert sie als „Startschuss für den größten Eingriff, den dieser Sozialstaat jemals erlebt hat“. Reichinnek verweist auf die Sozialverbände und Gewerkschaften, die vor dem Reichstag gegen die Pläne der Regierung protestieren. Auch sie wirft der Regierungskoalition Lügen vor, spricht von einer „faktenfreien Hetzkampagne“. „Und herzlichen Glückwunsch! Die Menschen glauben Ihnen“, sagt Reichinnek. „Die Mehrheit empfindet das Bürgergeld als ungerecht.“Die Linken-Politikerin kritisiert Aussagen der schwarz-roten Koalition, dass Menschen, die Bürgergeld bekämen, nicht mehr haben dürften als jemand, der arbeite. „Das ist dutzendfach widerlegt. Aber das passt Ihnen ja so gut in Ihre Erzählung“, sagt Reichinnek. „Niemand hat auch nur einen Cent mehr im Portemonnaie, wenn Sie den Menschen, die schon so wenig haben, auch noch das Essen und das Dach über dem Kopf wegnehmen.“

Wenn die Regierung wirklich Milliarden einsparen wolle, müsse sie woanders ansetzen, sagt Dzienus: bei den großen Tricksereien, bei der Steuerhinterziehung, bei der Erbschaftssteuer. „Das ist der wahre Sozialbetrug in diesem Land“, sagt er. „Da können Sie Milliarden holen, aber nicht durch unwirksame, unsoziale und verfassungswidrige Sanktionen bei den kleinen Leuten, die eh nichts bringen.“Er kündigt an, dass die Grünen „mit aller Entschlossenheit“ dagegen kämpfen werden. „Widerstand gegen Ihren verfassungswidrigen Sozialabbau und gegen diese unmenschlichen Sanktionen: Das werden Sie von uns hier im Bundestag erleben.“

Harte Kritik an Linnemann und seiner Partei kommt direkt im Anschluss von den Grünen: „Monatelang haben wir eine zutiefst schäbige Kampagne der Union gegen das Bürgergeld erlebt“, sagt der Abgeordnete Timon Dzienus.  „Was haben wir nicht alles für einen Unsinn ertragen müssen. Angeblich massenhafter Sozialbetrug ohne Belege, das Märchen unzähliger Totalverweigerer, was einfach nicht stimmt, und vor allem ganz große Ankündigungen zur Einsparung.“Dzienus wirft der Union vor, ganz bewusst falsche Erwartungen geschürt zu haben, was mögliche Einsparungen durch eine Reform des Bürgergelds betrifft. Er erinnert daran, dass Unionspolitiker Milliardeneinsparungen versprochen hätten. Laut Gesetzentwurf sollen aber bei Bund, Ländern, Kommunen und Bundesagentur für Arbeit jährlich nur maximal 86 Millionen Euro (2026) gespart werden. „Sie haben gelogen. Monatelang haben Sie gelogen, Herr Merz, Herr Linnemann. Menschen, die auf jeden Euro angewiesen sind, da kann man keine Milliarden wegnehmen. Also hören Sie auf mit diesem Unsinn. Ihre neue Grundsicherung ist katastrophal für die betroffenen Menschen und spart noch nicht mal Geld.“Jede dritte Sanktion treffe Familien mit Kindern, und jede dritte Person bei der Essensausgabe der Tafeln sei ein Kind. „Und Sie wollen diese Sanktion jetzt noch weiter verschärfen“, kritisiert Dzienus. Er wirft der Regierung vor, mit ihrem Gesetzentwurf die Obdachlosigkeit von Menschen in Kauf zu nehmen. „Vollständiger Leistungsentzug. Wohnungslosigkeit. Sie haben es mit Ihren Sanktionen einfach maßlos übertrieben“, sagt der Grünen-Abgeordnete. „Verschonen Sie doch zumindest die Familien mit Kindern von den unmenschlichen Sanktionen.“

Auch Linnemann kündigt weitere Reformen an: „Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist die erste Lesung“, sagt er vor dem Plenum des Bundestags. „Wir werden jetzt in den nächsten Wochen und Monaten diskutieren und reden. Nicht nur über dieses Gesetz, sondern auch über weitere wichtige Reformen, um den Sozialstaat zukunftsfähig zu machen. Das verlangt uns Mut ab.\"

Für die Union spricht Carsten Linnemann, der CDU-Generalsekretär. „Im Kern\", sagt er, werde der Gesetzentwurf seines Erachtens dafür sorgen, „dass wir ein gerechtes System bekommen.“ Und weiter: „Gerechtigkeit für all jene, die mit ihren Steuern den Sozialstaat finanzieren und überhaupt erst möglich machen. Gerechtigkeit für all die, die alles tun, um wieder in Beschäftigung zu kommen.“Entscheidend, sagt Linnemann, seien drei Punkte: die Rückkehr zum „System des Fordern und Förderns“. Zweitens: „Mit der Rückkehr zum Vermittlungsvorrang wollen wir Arbeitssuchende so schnell wie möglich in den Arbeitsmarkt zurückbringen. Dadurch stärken wir Selbstständigkeit und Eigenverantwortung und verhindern, dass Menschen in irgendwelchen Maßnahmen feststecken.“ Und drittens: „Wir machen unser Sozialsystem resilienter und gehen gegen Missbrauch vor.“

Es folgt Gerrit Huy, Abgeordnete der AfD, der größten Oppositionspartei im Bundestag. Sie lobt: Der neue Gesetzentwurf habe „einige vernünftige Neuerungen“, von denen die AfD einige schon seit Jahren gefordert habe, etwa die Rückkehr zum Vermittlungsvorrang oder auch verschärfte Sanktionen.„Der Regierungsentwurf enthält auch einige Regelungen gegen Sozialbetrug, was gut ist“, sagt Huy. „Aber eben nicht gut genug, um den Missbrauch beziehungsweise Schwarzarbeit halbwegs zuverlässig zu verhindern.“Huy fordere, jene Bezieher, die innerhalb von drei Monaten keine Arbeit fänden, verpflichtend zu gemeinnützigen Tätigkeiten für 15 Stunden pro Woche heranzuziehen – wie etwa das Säubern von Straßen oder das Entfernen von Graffiti. Geradezu lachhaft, kritisiert die AfD-Abgeordnete, mache sich die Regierung mit den „mickrigen Einsparungen“, die sie mit der Gesetzesänderung erzielen wolle, nämlich 850 Millionen. „Das sind gerade mal gut ein Prozent des totalen Bürgergelds.“ Sie fordert deshalb, dass alle Ukrainerinnen und Ukrainer aus dem Bürgergeld in die Asylbewerberleistungen wechseln sollen. Außerdem verlangt sie die Abschiebung von Syrern in ihre Heimat, die nun „islamistisch regiert“ werde.

Als Erste spricht Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas, deren Arbeitsministerium den Gesetzentwurf vorgelegt hat. „Neue Chancen schaffen“, sagt sie, darum gehe es bei der neuen Grundsicherung. „Hier setzen wir künftig auf mehr Verbindlichkeit, Eigenverantwortung und Mitwirkung. Wer Hilfe und Schutz braucht, wird dies weiterhin erhalten.“ Das gelte ausdrücklich für Menschen, die erkrankt seien oder aus anderen Gründen dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehen könnten. „Diese Menschen brauchen unsere Solidarität und Unterstützung, und das ist und bleibt zentral.“ Bas betont aber auch: „Wir setzen mit der Umgestaltung der Grundsicherung auch ein Signal gegen Sozialleistungsmissbrauch.“ Das betreffe nur ganz wenige Menschen. „Das will ich hier betonen. Aber Leistungsmissbrauch ist eben auch keine Lappalie.“Außerdem kündigt die Arbeitsministerin ‌noch für den Januar weitere Reformvorschläge an. Die ‍Kommission zur Sozialstaatsreform werde noch in diesem Monat ihre Empfehlungen ‍vorlegen. 

Im Bundestag wird über die neue Grundsicherung debattiert. Die Reform werde das „Verhältnis zwischen Unterstützung und Mitwirkung, zwischen Solidarität und Eigenverantwortung“ neu austarieren, heißt es in dem Gesetzentwurf der Bundesregierung. Das Ziel demnach: Menschen sollen „ihren Lebensunterhalt vollständig und möglichst dauerhaft aus eigenen Kräften bestreiten“. Worum es im Detail geht, zeigt ein Überblick der Nachrichtenagentur AFP:Was soll geändert werden?Das neue Grundsicherungs-System soll „treffsicherer und gerechter“ werden als das bisherige Bürgergeld. Generelles Ziel des neuen Gesetzes ist es, mehr Menschen in Arbeit zu bringen und den Missbrauch von Sozialleistungen zu unterbinden. Die sogenannte Arbeitsverweigerer-Regelung soll „wirkungsvoller und praxistauglicher“ ausgestaltet werden: Der Regelbedarf soll für mindestens einen Monat gestrichen werden können. Mitwirkungspflichten sollen stärker eingefordert werden: Wer zwei Termine beim Arbeitsamt ohne wichtigen Grund schwänzt, bekommt künftig 30 Prozent weniger Geld. Beim dritten versäumten Termin werden die Zahlungen vorerst gestrichen, die Miete wird direkt an den Vermieter überwiesen. Auch wer eine Fördermaßnahme abbricht oder sich nicht bewirbt, muss mit einer stärkeren Kürzung der Geldleistung rechnen als bislang. Der Regelbedarf soll um 30 Prozent für jeweils drei Monate gemindert werden können.Wie soll verhindert werden, dass es die Falschen trifft?Alle, die mit den Jobcentern zusammenarbeiten oder Termine aus wichtigen Gründen nicht wahrnehmen können, müssen nicht mit Kürzungen rechnen – dies betont Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) immer wieder. Bei Kindern und Jugendlichen wird nicht gekürzt. Auch sollen Schutzmechanismen bei Leistungsminderungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen gestärkt werden.Bekommen Bedürftige also künftig weniger Geld?Nicht direkt, die Sätze sinken nicht. Das Arbeitsministerium betont, dass die allermeisten Bürgergeldempfänger kooperativ sind und Termine wahrnehmen – erst recht unter den neuen verschärften Bedingungen. Als sogenannte Totalverweigerer galt zuletzt weniger als ein Prozent der Bürgergeldempfänger. Die Verschärfungen zielen vor allem auf diese Gruppe.Wer bekommt überhaupt Bürgergeld?Alle Erwerbsfähigen, die ihren Lebensunterhalt nicht komplett aus eigenem Einkommen decken können. Das sind derzeit etwa 5,5 Millionen Menschen, davon sind rund 800.000 sogenannte Aufstockerinnen und Aufstocker, deren Gehalt unter dem Bürgergeld-Niveau liegt. Wer den Job verliert, erhält ein Jahr lang Arbeitslosengeld und danach Bürgergeld. Unter den 5,5 Millionen Menschen sind etwa 1,8 Millionen Kinder und Jugendliche. Der Ausländeranteil im Bürgergeld liegt bei knapp 48 Prozent.Wie viel Geld bekommen Bürgergeldempfänger?Alleinstehende oder Alleinerziehende bekommen 563 Euro, Menschen in einer Partnerschaft 506 Euro und Minderjährige zwischen 357 und 451 Euro plus 20 Euro Sofortzuschlag. Miete inklusive Nebenkosten und - in angemessener Höhe - Heizkosten werden übernommen. Die Sätze sind seit Januar 2024 stabil, nachdem sie zuvor innerhalb eines Jahres um rund zwölf Prozent gestiegen waren.Was kostet das Bürgergeld den Steuerzahler?In den vergangenen Jahren immer mehr. Die Ausgaben lagen 2024 bei einem Rekordwert von 51,7 Milliarden Euro. Darunter entfielen auf die Zahlung der Regelsätze 29,2 Milliarden Euro, auf Miet- und Heizkosten 12,4 Milliarden Euro und auf Leistungen zur Arbeitsintegration 3,7 Milliarden Euro. 6,5 Milliarden Euro waren Verwaltungskosten. Und wie viel soll die Reform nun einsparen?Bundeskanzler Merz verwies auf Einsparpotenziale im Milliardenbereich. Der Gesetzentwurf aus dem Haus von Arbeitsministerin Bas erwartet hingegen „keine nennenswerten Einsparungen“ allein durch die Reform.Die Koalition hofft allerdings, durch Sanktionsverschärfungen mehr Menschen in Arbeit zu bringen. 100.000 Menschen, die kein Bürgergeld mehr bekommen, sollen rund 850 Millionen Euro einsparen, rechnet das Arbeitsministerium vor.Bekommen Menschen auch Bürgergeld, wenn sie noch Erspartes haben?Ja, aber eingeschränkt. Seit der Bürgergeldreform von 2003 dürfen im ersten Jahr im Bezug sogenannte Schonvermögen bis 40.000 Euro und weitere 15.000 Euro für Lebenspartner behalten werden. Nach Ablauf dieser Karenzzeit wird zum Beispiel die Verhältnismäßigkeit von Mietkosten geprüft, die das Jobcenter übernimmt. Die neue Grundsicherung sieht nun die komplette Abschaffung der Karenzzeit vor. Vermögen würden also vom ersten Tag an angerechnet. Das betrifft nur das Bürgergeld und nicht das Arbeitslosengeld. Wer den Job verliert, muss also nicht sofort ans Ersparte. 

Mit der Reform des Bürgergelds soll auch die Sonderstellung ukrainischer Flüchtlinge auslaufen. Wird der Gesetzentwurf wie geplant umgesetzt, würde ein Teil der geflüchteten Ukrainer nur noch an das Asylbewerberleistungsgesetz angelehnte Leistungen erhalten. Was das ändern würde, hat F.A.Z.-Redakteur Nilas Zimmermann recherchiert: