FAZ 31.07.2026
15:56 Uhr

Deutsche Golf Liga: „Das Gerichtsurteil ist absolut eindeutig“


Per einstweiliger Verfügung gelangt der Frankfurter Golf Club ins Final Four der Deutschen Golf Liga. St. Leon Rot fällt deshalb aus dem Teilnehmerfeld.  Aber die Hessen fordern weitere Konsequenzen.

Deutsche Golf Liga: „Das Gerichtsurteil ist absolut eindeutig“

Die Herrenmannschaft des Frankfurter Golf Clubs nimmt nun doch am Final Four-Turnier der Deutschen Golf Liga (DGL) teil. Am Freitag, einen Tag vor dem Start des Wettbewerbs in München-Ried, gab das Landgericht Wiesbaden einem Antrag des Frankfurter Golf Clubs auf einstweilige Verfügung gegen den Deutschen Golf Verband (DGV) statt. Deshalb gehört der mehrmalige deutsche Mannschaftsmeister St. Leon Rot, der zu den Favoriten zählte, jetzt nicht mehr zum Teilnehmerfeld. Stattdessen treffen die Frankfurter am Samstag im Halbfinale als neuer Zweiter der Südgruppe auf den Ersten der Nordgruppe, den Golf Club Hubbelrath. „Der Deutsche Golfverband wird die gerichtliche Entscheidung selbstverständlich beachten und das Teilnahmerecht am Final Four des kommenden Wochenendes entsprechend handhaben“, hieß es am Freitag in einer Mitteilung des DGV. Gabriele Sachse: „Regeln sind Regeln“ Der Frankfurter Golf Club äußerte sich so: „Aufgrund der abweisenden Haltung des DGV war aus unserer sportlichen Sicht eine gerichtliche Auseinandersetzung unvermeidlich. Der Frankfurter Golfclub betont sein Bedauern darüber, dass eine Eskalation nicht frühzeitig verhindert werden konnte.“ Frankfurts Präsidentin Gabriele Sachse sagte, dass es ihr „insbesondere für die Herrenmannschaft des Golfclubs St. Leon Rot leid“ tue. „Aber Regeln sind nun einmal Regeln – gerade im Golfsport. Und das erfährt der DGV als unser Spitzenverband jetzt schmerzlich. Hier wurde nach Gutsherrenart das eigene Regelwerk interpretiert.“ Carl Siemens, Spieler des Golf Clubs St. Leon Rot, hatte nach Auffassung der Frankfurter nicht als Amateur in der ersten Bundesliga spielen dürfen. Im Februar dieses Jahres war Siemens noch als Profi bei der Pro Golf Tour in der Türkei an den Start gegangen. Seit dem 31. Mai wird er nach Angaben des DGV wieder als Amateur geführt. Ein paar Wochen später war Siemens dann für St. Leon Rot aktiv. Laut DGV-Ligastatut darf jedes Amateurteam aber nur einen Profi einsetzen. Am vierten Spieltag beispielsweise war das bei St. Leon Rot Jan Schneider. Im Ligastatut heißt es zudem, dass ein Spieler als Amateur seit dem 1. Januar des betreffenden Jahres die Amateureigenschaft besitzen müsse. Einstweilige Verfügung durch das Landgericht Wiesbaden Das Landgericht Wiesbaden habe den Deutschen Golf Verband am Freitag mit einstweiliger Verfügung verpflichtet, „den Golfclub St. Leon Rot für den 3. und 4. Spieltag der Deutschen Golf Liga“ in der ersten Bundesliga Süd „zu disqualifizieren und die Wertungen der beiden Spieltage sowie die Abschlusstabelle entsprechend zu berichtigen“, teilte der DGV am Freitag mit. Für den Frankfurter Golf Club ist es damit jedoch noch nicht getan. „Als Mitglied dieses Verbandes sind wir der Ansicht, dass dies personelle Konsequenzen haben sollte. Das Gerichtsurteil ist absolut eindeutig“, sagte Gabriele Sachse. Sie freue sich sehr für „unsere Mannschaft, dass sie nun nach sportlich fairen Regeln beim Final Four antreten kann“.