An die Tanks des einzigen Herstellers von Schwefelhexafluorid (SF6) im baden-württembergischen Kurort Bad Wimpfen projizierten Umweltschützer den Satz: „Noch ganz dicht?“. Denn aus der Produktionsanlage der belgischen Firma Solvay sollen große Mengen des Gases entwichen sein. SF6 ist geruchlos, für Menschen nicht toxisch; es wird häufig zur Funkenflugvermeidung in elektrischen Anlagen oder in Wärmedämmfenstern eingesetzt. Aber gleichzeitig ist SF6 das wohl klimaschädlichste Gas überhaupt. Solvay hatte für das Jahr 2023 eine Emissionsmenge von 56 Kilogramm gemeldet, nach Recherchen verschiedener Medien und von Wissenschaftlern sollen es jedoch mehrere Tonnen gewesen sein. Ein Team um den Atmosphärenforscher Andreas Engel von der Goethe-Universität Frankfurt hatte eine ungewöhnliche hohe Emission von SF6 im Raum Heilbronn schon 2023 festgestellt. Politisch ist der Fall auch deshalb brisant, weil sowohl die baden-württembergische Umweltministerin Thekla Walker als auch die formal zuständige Chefin des Stuttgarter Regierungspräsidiums, Susanne Bay, der Partei Bündnis 90/Die Grünen angehören. Die grün-schwarze Landesregierung strebt an, bis 2040 klimaneutral zu sein, fünf Jahre früher als der Bund. Ein Fall für die Justiz Umweltaktivisten verlangen einen sofortigen Produktionsstopp bei Solvay, der Landeschef des Naturschutzverbands NABU, Johannes Enssle, sprach von einer „riesigen Klimasauerei“. Der Chef der Deutschen Umwelthilfe (DUH), Jürgen Resch, sagte der F.A.Z.: „SF6 ist das klimaschädlichste Industriegas, ein Kilo entspricht der Klimawirkung von 24.300 Kilogramm CO2.“ Nachdem die unkontrollierte Emission in Bad Wimpfen nun seit einigen Tagen die Öffentlichkeit und die Beamten im Stuttgarter Regierungspräsidium umtreibt, wird klar: Der Fall wird die Gerichte beschäftigen. Außerdem hat die Suche nach Personen, die möglicherweise früh informiert waren und angeblich nicht zügig handelten, schon begonnen. Mit einfachen Schuldzuweisungen sollte man vorsichtig sein, denn für SF6 gibt es keinen einzelnen Grenzwert. Am 30. Juni 2008 hatte das Regierungspräsidium Stuttgart für Fluor und dessen gasförmige organische Fluorverbindungen einen Grenzwert von drei Milligramm pro Kubikmeter festgeschrieben, es handelt sich aber um einen sogenannten Summenparameter, das heißt: Welche Menge genau an SF6 durch den Abluftkamin der Produktionsanlage entweichen darf, ist nicht extra normiert. Einziger Produktionsstandort in Europa Seit Anfang 2024 lagen dem baden-württembergischen Innenministerium erste Hinweise auf eine Grenzwertüberschreitung vor. Engel, der Leiter der Frankfurter Studiengruppe, hatte sich zunächst an das hessische Umweltministerium gewandt; schließlich hatte er in einem Gespräch mit Mitarbeitern des baden-württembergischen Umweltministeriums die besorgniserregenden Studienergebnisse erläutert. Im Umweltrecht reichen aber Indizien nicht aus, um gegen eine produzierende Firma einzuschreiten, es müssen konkrete Werte gemessen und ermittelt sein. Weil in Bad Wimpfen der einzige SF6-Produktionsstandort in Europa liegt und der Professor die erhöhten Emissionswerte vor allem auf der Fläche Baden-Württembergs festgestellt hatte, fiel der Verdacht schnell auf Solvay. Dieser Verdacht bestätigte sich dann, und das Regierungspräsidium ordnete am 3. November mehrere Maßnahmen an, darunter Dichtigkeitsprüfungen, die Vorlage eines Überwachungskonzepts und die Überprüfung der Abluftreinigungsanlage; außerdem stellte das Regierungspräsidium noch einmal klar, dass der Summenparameter auch SF6 umfasse. Gegen die Anordnung wehrt sich Solvay nun mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart. Die Umwelthilfe will als Beigeladene das Verwaltungsverfahren begleiten. In den vergangenen Tagen haben die Fachleute des Umweltverbandes die Grenzwerte und Daten analysiert; sie schätzen, heißt es in einer Stellungnahme, dass es „in den Jahren 2020 bis 2023 zu durchschnittlichen Emissionen in Südwestdeutschland von dreißig Tonnen Schwefelhexafluorid“ gekommen sein könnte, also deutlich mehr als die von Solvay gemeldete Emissionsmenge. Das Unternehmen beantwortete eine Anfrage der F.AZ. am Donnerstag zunächst nicht. Die DUH ist nach einschlägiger Prüfung der Auffassung, dass ein „genehmigungsrelevanter Parameter“ für den Stoff existiert, er könne aus dem Summenparameter abgeleitet werden. Deshalb erstattete Resch am Donnerstag bei der Staatsanwaltschaft Heilbronn gegen die Solvay-Geschäftsführung Strafanzeige wegen „einer strafbaren Luftverunreinigung“. Zum Verhalten der Landesregierung sagte er, das Land setze sich besonders ehrgeizige Klimaziele, doch die Realität sehe „schmuddeliger“ aus. „Auch die realen Emissionen müssen stimmen“, sagte Resch. Er erwarte von den Behörden, dass sie künftig sofort nach Bekanntwerden solcher Überschreitungen handelten.
