FAZ 16.12.2025
17:20 Uhr

CEO-Fraud-Prozess: Haftstrafen für Helfer beim Bankenbetrug


Mit Haftstrafen für fünf der sechs Angeklagten endet der Prozess am Landgericht Frankfurt gegen Bandenmitglieder, die Banken um hohe Summen gebracht haben. Nach der Urteilsverkündung kommt es zu Streit und Gerangel.

CEO-Fraud-Prozess: Haftstrafen für Helfer beim Bankenbetrug

Es sind große Versprechungen, die an diesem Tag im Saal des Frankfurter Landgerichts gemacht werden. Ein Angeklagter sagt, er wolle sich einen Arbeitsplatz suchen und für Ehefrau und Kind da sein. Ein anderer spricht davon, dem Land, in dem er lebt, Respekt zeigen zu wollen. Ein dritter will ein „neues Leben“ beginnen. All diese Beteuerungen führen bei den sechs Männern auf der Anklagebank am Morgen des Urteils übereinstimmend zu einem Gelöbnis: Sie wollen nie wieder straffällig werden. Es ist ein Prozess gewesen, der aufgedeckt hat, wie einfach es Betrüger bei Finanzinstituten haben können. Ein Mann hatte demnach mit einer libanesischen Telefonnummer bei einer Bank angerufen und sich als Geschäftsführer eines real existierenden Unternehmens ausgegeben, das seine Konten bei der angerufenen Bank hatte. Dann soll er die Mitarbeiter am Telefon durch Druck dazu gebracht haben, von den Geschäftskonten des Unternehmens und teils von den Privatkonten der Geschäftsführer zahlreiche Einzelüberweisungen in vier- bis fünfstelliger Höhe via Eilüberweisung auf Konten in ganz Deutschland zu überweisen. Diese sind von oftmals leichtgläubigen Dritten zur Verfügung gestellt worden. Nachdem das Geld auf die Konten eingegangen war, ist es kurz darauf am Automaten und am Schalter in bar abgehoben worden. Sechs Männer waren angeklagt Ermittler nennen diese Masche „CEO-Fraud“. Neu ist sie nicht, und doch hat sie erstaunlich häufig funktioniert. Allein in diesem Prozess sind 25 Taten angeklagt. Der als Kopf der Bande geltende Anrufer begeht diese Taten seit 2018, und auch mit der Festnahme der in Frankfurt angeklagten Männer hat das Betrugssystem nicht aufgehört, wie die Vorsitzende Richterin in der Urteilsbegründung sagt. Denn der 40 Jahre alte Anrufer soll sich in Libanon befinden und ist dadurch unerreichbar für die Strafverfolgungsbehörden. In dem seit Ende September laufenden Prozess haben sich hingegen sechs andere Männer verantworten müssen. Zum einen handelt es sich bei ihnen um drei Männer aus dem Rhein-Main-Gebiet. Sie hatten die Menschen angeworben, die ihre Konten zur Verfügung gestellt hatten, und das Geld nach der Abhebung in Empfang genommen. Dieses gaben sie dann an die anderen drei Angeklagten weiter – drei Männer aus Dresden. Diese wiederum sollen das Geld an einen Mann weitergegeben haben, der im direkten Kontakt zu dem Kopf der Bande steht. Wo dieser Mann sich aktuell befindet, ist unklar. Ihre Beteiligung an den Taten haben die Männer im Prozess nicht abgestritten. Woran sie da genau mitgewirkt haben, wollen sie aber nicht gewusst haben. Für das Gericht sind diese Angaben glaubhaft, wie die Vorsitzende Richterin erklärt. Dass es sich um Betrug handele, sei ihnen aber bewusst gewesen, sagt sie. Einige Bankenmitarbeiter leiden bis heute an den Folgen Betrogen wurden die Banken, die die Unternehmen finanziell entschädigen mussten. Doch den viel größeren Schaden haben andere, wie der Prozess zeigte. Mitarbeiter, die den Anruf entgegengenommen hatten, haben als Zeugen vor Gericht von dem Druck berichtet, den der Anrufer auf sie ausgeübt hatte. Mindestens 15 von ihnen hat die Kammer vernommen, einigen ist dies sichtlich schwergefallen. Sie berichteten davon, immer gerne im Kontakt mit den Kunden gearbeitet zu haben; seit diesem Vorfall wollen viele das jedoch nicht mehr tun. Manche von ihnen befinden sich nach eigener Aussage auch in psychologischer Behandlung aufgrund der Vorfälle. Ihre Aussagen haben offengelegt, dass die Frage danach, wie so etwas passieren kann, nicht immer gleich beantwortet werden kann. Bei manchen gab es zwar Schulungen oder Präventionsmaßnahmen, die sich aber alle als nicht ausreichend herausgestellt haben. Was auch mehrfach gesagt wurde: Eine theoretische Situation in einer Schulung und der Moment, in dem man sich tatsächlich in dieser befindet, sind nicht miteinander zu vergleichen. Rund eine Stunde nach den letzten Einlassungen der Angeklagten in diesem Fall verkündet dann die Kammer das Urteil. Die höchsten Strafen erhalten zwei der drei Männer aus Dresden, die dem Gericht zufolge innerhalb der Bande eine herausgehobene Stellung innehatten. Sie werden zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb beziehungsweise fünf Jahren und drei Monaten verurteilt. Drei weitere Angeklagte erhalten Freiheitsstrafen zwischen drei Jahren und sechs Monaten sowie drei Jahren und zehn Monaten. Der sechste Angeklagte erhält eine Bewährungsstrafe von eineinhalb Jahren. Im Fall der beiden niedrigsten Strafen ist das Urteil bereits rechtskräftig. Während die Angeklagten die Urteile größtenteils gefasst aufnehmen – einer von ihnen weint, als die Richterin über seine Familie spricht –, wird es nach der Verhandlung im Gerichtsflur hitzig. Zwei Familien streiten sich lauthals in einer anderen Sprache. Einem Verteidiger zufolge ging es dabei um die Höhe der Strafen. Die Diskussion schaukelte sich so sehr hoch, dass eine Frau eine andere körperlich angriff. Die Wachtmeister gingen schließlich dazwischen und trennten die Familien voneinander.