Der neue Wehrdienst wird auch junge Muslime vor die Frage stellen, ob sie Deutschland in der Bundeswehr dienen sollen. „Als Staatsbürger sollte man das zumindest in Erwägung ziehen“, sagt der Sprecher des Koordinationsrats der Muslime, Ali Mete. Ob man sich persönlich dafür oder dagegen entscheide, sei dem Gewissen jedes Einzelnen überlassen. Aus islamisch-theologischer Sicht ist der Einsatz für den Staat, in dem man lebt, laut Mete religiös geboten. „Muslime sind angehalten, Verantwortung für die Gesellschaft zu tragen, dazu gehört auch der Dienst an der Waffe, wenn er dem Schutz und der Wahrung des Friedens dient.“ Mete hebt hervor, dass der Koordinationsrat der Muslime ein Interesse daran hat, dass es faire Rahmenbedingungen und ein diskriminierungsfreies Umfeld gibt. Der Wehrdienst sei eine Bürgerpflicht, aber er müsse auch mit Grundrechten und Religionsfreiheit vereinbar sein. „Wir wünschen uns einen religionssensiblen Umgang.“ Es müsse Ansprechpartner geben für religiöse Belange, also qualifizierte Imame, Räume für Gebete und Seelsorge und eine Sensibilisierung des Führungspersonals für religiöse Vielfalt. Das betreffe nicht nur Muslime. Militärseelsorge für Muslime gibt es bislang – anders als für Christen und Juden – noch nicht. Es gibt nur eine „Zentrale Ansprechstelle für den Umgang mit Vielfalt“, die unter anderem nicht-christlichen Soldaten seelsorgerische Betreuung vermitteln soll. Seit Jahren ist im Gespräch, ein seelsorgerisches Angebot für Muslime zu schaffen. Schon im Bericht des Wehrbeauftragten für das Jahr 2016 spielte das Thema eine Rolle. Auch im jüngsten Jahresbericht, der noch von der damaligen Wehrbeauftragten Eva Högl (SPD) verfasst wurde, wird es als „unbefriedigend“ bezeichnet, dass es kein entsprechendes Angebot gibt.„Immerhin hat das Verteidigungsministerium im Berichtsjahr zumindest die Vorbereitung zur Einrichtung eines solchen Angebotes vorangetrieben“, heißt es im Bericht für das Jahr 2024 weiter. Das Verteidigungsministerium plane, die muslimische Militärseelsorge im Jahr 2025 einzuführen. Pilotprojekt auf Leistungsvertragsbasis Geplant ist ein Pilotprojekt auf Leistungsvertragsbasis. Auch der Parlamentarische Staatssekretär im Verteidigungsministerium, Nils Schmid (SPD), sprach im Sommer in einer Antwort auf eine Frage der Grünen-Abgeordneten Filiz Polat davon, dass dieses Vorhaben noch in diesem Jahr verwirklicht werden sollte. Das ist offenbar noch nicht gelungen. Auf Anfrage der F.A.Z. teilt eine Sprecherin des Verteidigungsministeriums mit, dass die fachlichen und vertraglichen Grundlagen sorgfältig erarbeitet werden müssten, um die Realisierung des Betreuungsangebotes sicherzustellen. „Die Abstimmungsprozesse sind diesbezüglich noch nicht abgeschlossen.“ Mete begrüßt die Bemühungen. „Das Thema kam vor einigen Jahren schon auf, und ich finde es richtig, dass man das angeht“, sagt Mete. In der Bundeswehr dienten viele Musliminnen und Muslime. Nach Angaben des Verteidigungsministeriums sind es rund 3000. Und das Ministerium lässt keinen Zweifel daran, dass Seelsorge für sie gebraucht wird. Die Entscheidung, ein seelsorgerisches Betreuungsangebot für die Soldatinnen und Soldaten muslimischen Glaubens sicherzustellen, bezeichnet eine Sprecherin als „folgerichtig“, da keine durch die islamische Religionsgemeinschaft bereitgestellten Ansprechpersonen für religiöse Fragestellungen zur Vereinbarkeit ihres Dienstes innerhalb der Bundeswehr existiert hätten. Das Angebot werde ein „respektvolles und inklusives Umfeld“ fördern, in dem die Vielfalt von Glaubensrichtungen anerkannt und wertgeschätzt werde. Es sei Teil der ganzheitlichen Fürsorge der Bundeswehr und erfülle das Recht auf ungestörte Religionsausübung. Das Betreuungsangebot richtet sich nach Angaben der Sprecherin an alle Soldatinnen und Soldaten islamischen Glaubens – unabhängig von Herkunft, Rechtsschule oder religiöser Richtung – und soll auch Angehörigen anderer Glaubensrichtungen offenstehen, sofern sie die Betreuung wünschen. Bundestag stimmt über neuen Wehrdienst ab Wenn das Gesetz „zur Modernisierung des Wehrdienstes“, über das der Bundestag an diesem Freitag abschließend beraten und abstimmen will, beschlossen ist, soll es im Januar in Kraft treten. 18 Jahre alte Männer müssen dann einen Fragebogen ausfüllen, von Mitte 2027 an müssen sie auch zu einer Musterung erscheinen. Ob sie den Wehrdienst antreten, ist ihnen freigestellt. Auch Frauen sollen einen Fragebogen erhalten, sie müssen aber nicht darauf antworten. Wie Muslime ihren Glauben leben und verstehen, ist auch in Deutschland sehr unterschiedlich. Interessant ist aber die Frage, ob es in einer streng religiösen, islamisch-konservativen Familie als schicklich angesehen würde, wenn eine junge Frau sich für die Bundeswehr entscheiden würde. Es fällt schwer, sich das vorzustellen. Darauf angesprochen, widerspricht Mete nicht, sondern sagt: „Darum ist es ja auch gut, dass man die Möglichkeit hat, Nein zu sagen.“ Der Anteil von Frauen in der Bundeswehr sei ja allgemein recht niedrig. Im vergangenen Jahr waren es laut dem Bericht der Wehrbeauftragten rund 13 Prozent. Mete, der zugleich Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Millî Görüş ist, sagt dazu: „Ich habe auch Töchter, die ich ungern an die Front schicken würde, aber wenn es einen geeigneten Einsatzbereich in der Bundeswehr gäbe, würde ich mir überlegen, das zu empfehlen.“ Im Koordinationsrat der Muslime, dessen Sprecher Mete zurzeit ist, sind fünf Moscheeverbände vertreten, darunter auch die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) und der Islamrat für die Bundesrepublik Deutschland. Zu den insgesamt fünf Verbänden gehören nach eigenen Angaben achtzig Prozent der rund 2000 Moscheegemeinden in Deutschland.
