FAZ 12.02.2026
10:15 Uhr

Bundesverfassungsgericht: Klage gegen Rüstungsexporte nach Israel scheitert in Karlsruhe


An den Waffenlieferungen nach Israel gab es immer wieder viel Kritik. Ein Palästinenser erhob Klage. Das Bundesverfassungsgericht hat sich nun geäußert.

Bundesverfassungsgericht: Klage gegen Rüstungsexporte nach Israel scheitert in Karlsruhe

Das Bundesverfassungsgericht hat am Donnerstag bekannt gegeben, sich inhaltlich nicht mit der Verfassungsbeschwerde eines Palästinensers zu befassen. Der im Gazastreifen lebende Mann hatte sich darin gegen deutsche Rüstungsexporte nach Israel gewandt. Seine Beschwerde scheiterte in Karlsruhe an formalen Hürden: Der Palästinenser begründete nicht ausreichend seinen Standpunkt, die bisher mit der Sache befassten deutschen Gerichte hätten seine Rechte zu oberflächlich geprüft. Der Mann hatte sich 2024 an das Frankfurter Verwaltungsgericht und 2025 an den hessischen Verwaltungsgerichtshof gewandt, um die Genehmigungen des Bundesamts für Wirtschaft und Außenkontrolle zu beanstanden. Von den Genehmigungen hatte er aus der Presse erfahren. Beide Gerichte entschieden, dass sich weder aus dem Außenwirtschaftsgesetz noch aus dem Grundgesetz ein Schutzanspruch des Palästinensers ergibt. Auch die Karlsruher Richter erinnerten in ihrem Beschluss daran, dass die staatlichen Organe der Bundesrepublik „grundsätzlich in eigener Verantwortung“ entscheiden, wie sie den grundgesetzlichen Auftrag zum Völkerrechtsschutz umsetzen. Nur in besonderen Ausnahmen ergebe sich ein Anspruch Einzelner auf völkerrechtlich begründete Maßnahmen aus dem Grundgesetz. Wegen der unzureichenden Begründung der Beschwerde prüften die Verfassungsrichter nicht, ob ein solcher Ausnahmefall wegen der Lage im Gazastreifen bestanden hat. Deutschland gehört zu den größten Rüstungslieferanten Dass sich Ausländer wegen einer Völkerrechtsverletzung gegen eine politische Entscheidung der Bundesrepublik wenden, ist grundsätzlich möglich: Das Bundesverfassungsgericht hat in der Vergangenheit aus dem Grundrecht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, dem Bekenntnis zu den Menschenrechten im Grundgesetz und dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit der Verfassung einen allgemeinen Schutzauftrag zugunsten des humanitären Völkerrechts und der einschlägigen Menschenrechte abgeleitet, der auch für Ausländer gilt. Um den Entscheidungsspielraum von Parlament und Regierung in außenpolitischen Fragen nicht zu stark einzuschränken, waren die Richter bisher aber zurückhaltend, daraus konkrete Maßnahmen abzuleiten. Im vergangenen Jahr scheiterten etwa die Verfassungsbeschwerden von zwei Jeminiten, die erreichen wollten, dass die Bundesrepublik die Nutzung des US-Luftwaffenstützpunkts Ramstein zur technischen Unterstützung von Drohneneinsätzen der Vereinigten Staaten im Jemen untersagt. Deutschland gehörte in den vergangenen Jahren zu den größten Rüstungslieferanten Israels. Im ersten Halbjahr 2025 hatte die Bundesregierung die Ausfuhr von Rüstungsgütern mit Endverbleib in Israel mit einem Gesamtwert von über 86 Millionen Euro genehmigt. Im August teilte die Bundesregierung mit, dass mit Blick auf das „noch härtere militärische Vorgehen der israelischen Armee“ und „das fortdauernde Leid der Zivilbevölkerung im Gazastreifen“ vorerst keine neuen Genehmigungen für die Ausfuhr von in Gaza einsetzbaren Rüstungsgütern erteilt würden. Im November erklärte die Bundesregierung nach Vereinbarung des Waffenstillstands, wieder Anträge auf Rüstungsexporte nach Israel zu prüfen.