FAZ 19.11.2025
11:05 Uhr

Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe rügt Besoldung von Berliner Beamten


Aus Sicht des Bundesverfassungsgerichts verdienen Berliner Beamte zu wenig. Der Deutsche Beamtenbund wertet die Entscheidung als „Warnsignal für alle Dienstherrn“.

Bundesverfassungsgericht: Karlsruhe rügt Besoldung von Berliner Beamten

Beamte dürfen nicht streiken. Sind sie mit ihrer Bezahlung unzufrieden, bleibt ihnen der Klageweg. Da die Grundsätze des Berufsbeamtentums im Grundgesetz stehen, führt der am Ende oft nach Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat bereits mehrfach die Besoldung bestimmter Berufsgruppen gerügt. So beanstandete das Gericht 2020 die Bezahlung von Richtern und Staatsanwälten in Berlin und Nordrhein-Westfalen als zu niedrig. Am Mittwoch veröffentlichte der Zweite Senat einen Beschluss, der noch darüber hinausgeht: Die Richter nahmen sieben Verwaltungsgerichtsklagen von Berliner Landesbeamten zum Anlass, die gesamte A-Besoldung der Jahre 2008 bis 2020 in dem Bundesland zu prüfen. Das Ergebnis ist eine Ohrfeige für die Berliner Landespolitik: In etwa 95 Prozent der Besoldungsgruppen wurde zu wenig gezahlt. Zwei Leitplanken für die Besoldung Die Karlsruher Richter hoben abermals hervor, dass dem Gesetzgeber bei der Gestaltung der Besoldung ein weiter Spielraum zusteht. Er muss sich aber an zwei Leitplanken orientieren: Zum einen muss für alle Beamten eine Mindestbesoldung gelten. In seinem Beschluss vom Mittwoch berechnet Karlsruhe diese Mindestbesoldung in Abhängigkeit zum Median-Äquivalenzeinkommen, mit dem Wirtschaftswissenschaftler das Netto-Haushaltseinkommen einer Gesellschaft durch Gewichtung nach Zahl und Alter der Haushaltsmitglieder miteinander vergleichen. Dass Karlsruhe diesen Wert heranzieht, ist neu. Bisher hatten die Richter die Mindestbesoldung im Verhältnis zur Grundsicherung berechnet. Das Gericht kommt zum Ergebnis, dass in den Jahren 2008 bis 2020 in mehr als der Hälfte der geprüften Besoldungsgruppen die Mindestbesoldung verfehlt wurde. Die zweite Leitplanke des Besoldungsrechts verlangt, bei der Bezahlung der Beamten zwischen den Besoldungsgruppen einen dem Amt angemessenen Abstand zu wahren. Dies führt dazu, dass Karlsruhe letztlich mit der Bezahlung in fast allen Gruppen unzufrieden ist. Das Berliner Abgeordnetenhaus muss bis spätestens März 2027 ein verfassungsgemäßes Besoldungsgesetz beschließen. Weitere Entscheidungen stehen an Der Deutsche Beamtenbund (DBB) wertete die Karlsruher Entscheidung als „Warnsignal für alle Dienstherrn“. Der DBB-Bundesvorsitzende Volker Geyer schrieb in einer Mitteilung, die Beamtenbesoldung sei „kein Selbstbedienungsladen“ für Politiker mit Haushaltsproblemen. Diese Formulierung spielt darauf an, dass Karlsruhe die Haushaltslage nicht als alleinigen Rechtfertigungsgrund akzeptiert, um bei der Besoldung Abstriche zu machen. In den kommenden Monaten stehen weitere Gerichtsentscheidungen zur Besoldung in mehreren Bundesländern an. Das Bundesverfassungsgericht schreibt, dass „die vorliegende Entscheidung für zahlreiche vergleichbare Verfahren aus anderen Ländern relevant ist“.