Der Bundesfinanzhof hat eine Beschwerde des Zolls im Falle des festgesetzten Schattentankers „Eventin“ abgewiesen. Der Zoll darf demnach den als Schiff der russischen Schattenflotte gelisteten Öltanker „Eventin“ samt Ladung vorerst nicht einziehen und verwerten. Das Gericht sieht „begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einziehungsmaßnahmen“, wie das Gericht am Donnerstag mitteilte. Das im Januar havarierte Schiff liegt seit fast einem Jahr vor Rügen. Damit scheint fraglich, ob der Bund mit seinem äußerst robusten Vorgehen gegen das Schiff nicht gegen geltendes Recht verstoßen hat. Die „Eventin“ war von deutschen Behörden festgesetzt worden, nachdem sie mit 100.000 Tonnen Öl an Bord aufgrund eines Maschinenschadens in deutsche Gewässer vor Rügen getrieben wurde. Das Schiff war zu dem Zeitpunkt vom russischen Ust-Luga auf dem Weg nach Indien gewesen. Im März beschlagnahmte der Zoll den 274 Meter langen Tanker, obwohl das Schiff anders als andere Schattentanker nicht verdächtigt wird, etwa Unterwasserinfrastruktur gekappt zu haben, und obwohl es in einer Notsituation havariert war. Sie sei nun deutsches Eigentum, hieß es danach, das Öl könne verkauft werden. Statt der Flagge Panamas wehte jene der Bundesrepublik an Bord. Ein „Zeichen“ gegen Russland In Berlin war von einem „Zeichen“ gegen Russland die Rede. Die Bundesrepublik ging damit robuster als alle anderen Ostseeanrainer bisher gegen ein Schiff der Schattenflotte vor. Seerechtlich gibt es an der Aktion aber große Zweifel, schließlich könnte diese unter anderem gegen das Recht der friedlichen Durchfahrt und gegen das Nothafenprinzip verstoßen haben, das es auch sanktionierten Schiffen erlaubt, in der Not einen Hafen anzusteuern. Zudem ist fraglich, ob ein unfreiwilliges Treiben des Schiffes in den deutschen Hoheitsbereich ein im Sinne der EU-Verordnung untersagtes „Verbringen“ ist. Die Eigentümer der Ladung wie des Schiffes gingen gegen die Einziehung vor. Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern in Greifswald setzte die Einziehung in einem Eilverfahren zunächst außer Kraft, dagegen hatte der Zoll Beschwerde beim Bundesfinanzhof eingelegt, die nun abgewiesen wurde. Dem Gericht zufolge bestehen „begründete Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Einziehungsmaßnahmen“. Unter anderem betont das Gericht, „dass zugunsten des Tankers völkerrechtliche Aspekte zu berücksichtigen seien, darunter das „Nothafenrecht“ und das Recht auf friedliche Durchfahrt. Weiterhin sei rechtlich unklar, ob das nach der EU-Sanktionsverordnung verbotene „Verbringen in die Union“ auch dann vorliege, wenn ein Schiff manövrierunfähig sei und ohne eigenen Willensentschluss in EU-Gewässer drifte. Der Rechtsstreit könnte Jahre dauern Fraglich ist nun, wie der Zoll damit umgeht. Bis ein Hauptsacheverfahren entschieden ist, könnte es Jahre dauern. Bleibt der Zoll bei seiner harten Haltung, könnte er nun einen Widerspruchsbescheid erlassen. Möglicherweise könnte die Sache dann bis vor den Europäischen Gerichtshof gehen. Zudem weisen die bisherigen Entscheidungen im Eilverfahren darauf hin, dass der Zoll auch im Hauptsacheverfahren eine Niederlage erleiden könnte. Die Entscheidung darüber, heißt es in informierten Kreisen, falle wohl eher im Bundeskanzleramt als beim Zoll. Das Schiff liegt derweil weiterhin mit Ladung weiterhin vor Rügen. Die Unterhaltungskosten sind dem Vernehmen nach enorm. Von einem sechsstelligen monatlichen Betrag ist die Rede. Und vor Ort gibt es gerade nun in der Sturmsaison große Sorgen vor einer Umweltkatastrophe. Befürchtet wird auch, dass das Schiff zum Ziel von hybriden Attacken werden kann. Ob der Zoll das Öl abpumpen darf, ist rechtlich umstritten. Zudem ist fraglich, ob es für die große Menge Öls die dafür erforderliche Infrastruktur gibt. Mecklenburg-Vorpommerns Umweltminister Till Backhaus (SPD) schrieb dazu laut NDR, das Bundesfinanzministerium habe verschiedene Alternativen für einen Liegeplatz geprüft, doch gebe es in Deutschland keinen geeigneten Hafen für eine Verlegung der „Eventin“; die derzeitige Position sei die „Vorzugsvariante“. Die Ladung hat einen Wert von umgerechnet 40 Millionen Euro. Fraglich ist auch, ob die Eigentümer sich darauf einlassen würden, das Öl abzupumpen.
