FAZ 28.12.2025
17:04 Uhr

Bürgergeld-Reform: Wann, wenn nicht Anfang März?


Anfang März soll es mit der Reform des Bürgergeldes so weit sein. Nicht, weil Union und SPD ein politischer Frühling blühte. Den Zeitplan diktiert der Wahlkalender.

Bürgergeld-Reform: Wann, wenn nicht Anfang März?

Dass die Parteiführungen von Union und SPD die begriffliche Umwidmung des von der Ampel gezeugten Wechselbalgs namens Bürgergeld in neue Grundsicherung mitsamt der Korrektur einiger Fehlanreize bis Anfang März über die parlamentarischen Hürden bringen wollen, hat nichts mit jahreszeitlichen Politmetaphern wie einem ersten Frühling der schwarz-roten Koalition zu tun. Das Datum diktiert schlicht der Wahlkalender. Wann, wenn nicht vor den Landtagswahlen in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, sollte die SPD ihren potentiellen Wählern signalisieren, dass sie sozialpolitisch doch nicht von allen guten Geistern verlassen ist? Freilich ist es nicht ausgeschlossen, dass sich in der SPD-Bundestagsfraktion ein ähnlich hinhaltender Widerstand gegen das Reförmchen formieren wird wie jener einiger Unionsabgeordneter gegen die Rentenpolitik. In trockenen Tüchern ist die Novelle bislang nicht. Auf das SPD-Mitgliederbegehren werden sich allfällige Frondeure aber nicht berufen können. Ob mit Absicht oder aus Dummheit – dessen Ergebnis wird erst Ende März vorliegen. Dann sollte aber schon klar sein, ob die SPD das Amt des Ministerpräsidenten in Mainz hat verteidigen können. Wenn nicht, dann gingen Erschütterungen durch die Partei und damit die Koalition, deren Folgen wohl gravierender wären als die eines mangels innerparteilicher Mobilisierung ohnehin zum Scheitern verurteilten Mitgliederbegehrens.