FAZ 07.01.2026
16:53 Uhr

Brand in der Schweiz: Warum war der Brandschutz in Crans-Montana mangelhaft?


Nach dem Brand in der Bar „Le Constellation“ zeigt sich: Die Lücken in der Brandschutzkontrolle haben mit einem Sonderweg des Wallis zu tun. Der Gemeinde droht eine Vielzahl von Schadenersatzklagen.

Brand in der Schweiz: Warum war der Brandschutz in Crans-Montana mangelhaft?

Für den Zürcher „Tages-Anzeiger“ ist es „ein Versagen auf der ganzen Linie“: In der Bar „Le Constellation“ in Crans-Montana, in der zu Silvester 40 Menschen in einem Brand ums Leben kamen und 116 überwiegend schwer verletzt wurden, hat es in den vergangenen sechs Jahren keinerlei ­behördliche Brandschutzkontrollen ­gegeben. Dies gab der Gemeindepräsident Nicolas Féraud am Dienstag in einer Pressekonferenz zu. Auf die vielfach formulierte Frage, wie das zu erklären sei, hatte er keine Antwort. Aber er bekannte, dass die Fehlerkette nicht nur die Unglücksbar betreffe: Von den 128 öffentlichen Betrieben in Crans-Montana, die laut Gesetz jährlich überprüft werden müssen, seien im vergangenen Jahr nur 40 kontrolliert worden. Fachleute vermuten, dass die Wurzel des Übels nicht nur in behördlicher Überlastung oder Inkompetenz liegt, sondern in dem Sonderweg, den das Wallis im Schweizer Versicherungssystem geht. In den meisten der 26 Kantone gibt es eine obligatorische staatliche Gebäudeversicherung, die unter anderem Brandrisiken abdeckt. Die kantonalen Gebäudeversicherer spielen eine zentrale Rolle in der Durchsetzung von Brandschutzstandards. Zudem tragen sie aktiv zur Prävention bei, indem sie den Gebäudeeigentümern konkrete Schutzmaßnahmen vorschlagen und einen Teil der damit verbundenen Umbaukosten übernehmen. Die Wechselwirkung aus Versicherung, Intervention und Prävention mache den Erfolg dieses Modells aus, der sich auch in ­geringen Schäden spiegele, heißt es bei der Vereinigung Kantonaler Gebäudeversicherungen (VKG). Das Wallis kennt keine obligatorische Gebäudeversicherung Das Wallis indes gehört zu den vier Kantonen, die keine obligatorische Gebäudeversicherung kennen. Für Brandschutzkontrollen sind in dem Berg­kanton die jeweiligen Gemeinden zuständig. Doch damit sind sie häufig überfordert, wie die gravierenden Versäumnisse in Crans-Montana zeigen. Auch die Nähe zwischen den Kontrolleuren und den Kontrollierten ist häufig problematisch, wie der im Wallis ­lebende Hotelier Peter Bodenmann, einst Vorsitzender der Sozial­demokratischen Partei der Schweiz, gegenüber der „Neuen Zürcher Zeitung“ erläuterte: „Im Kanton Wallis gibt es 122 Gemeinden, jede einzelne Gemeinde hat ihre lokalen Brandschutzexperten. Selbst wenn die alle ­fähig sind: Sie müssen tagsüber dem Betreiber eines Lokals Vorschriften machen, abends kehren sie dann vielleicht im selben Lokal ein.“ Bodenmann schätzt den Gesamtschaden aus der Brandkatastrophe auf eine Milliarde Franken. Auch falls es sich „nur“ um einen dreistelligen ­Millionenbetrag handelt, wie andere Beobachter mit Blick auf die zu erwartenden Schadenersatzansprüche von Hinterbliebenen, Verletzten und Krankenversicherern meinen, stellt sich die Frage, wer dafür in Haftung genommen wird. Die Staatsanwaltschaft ­ermittelt gegen das französische Wirtspaar wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung, fahrlässigen Körperverletzung und fahrlässigen Verursachung einer Feuersbrunst. Falls den Betreibern grob fahrlässiges Verhalten nachgewiesen werden kann, zahlt deren Haftpflichtversicherung vermutlich nichts. Das Paar müsste mit seinem ­Privatvermögen haften, das jedoch ­gewiss nicht ausreichen würde, um für den immensen Schaden aufzukommen. Auf Basis der von Bürgermeister ­Féraud zugegebenen Versäumnisse in der Brandschutzkontrolle drohen der Gemeinde Crans-Montana sogenannte Staatshaftungsklagen. Gemäß dem Walliser Verantwortlichkeitsgesetz haften der Kanton und seine Gemeinden, wenn sie Dritten widerrechtlich Schaden zufügen. Um mit einer solchen Klage vor Gericht erfolgreich zu sein, müsste lückenlos nachgewiesen werden, dass es sich bei den Versäumnissen um eine wesentliche Amtspflichtverletzung handelt. In der ersten Instanz würden sich damit die Walliser Straf- und Zivilgerichte befassen. Bis zu letztinstanzlichen Urteilen dürften viele Jahre vergehen. Da es in der Schweiz jedoch keine Sammelklagen gibt, muss jeder ­Geschädigte seine Ansprüche auf Schadenersatz und Schmerzensgeld einzeln durch­setzen – es sei denn, man sorgt mit der Einrichtung eines Runden ­Tisches und eines Fonds für eine un­bürokratische Lösung. Ähnlich wie das bereits vor zehn Jahren bei der Entschädigung von Asbestopfern unternommen ­wurde.