FAZ 18.12.2025
16:19 Uhr

Bonitätsprüfung: Das Schufa-Urteil ist keine Zumutung für Verbraucher


Die Auskunftei Schufa darf Daten über unbezahlte Rechnungen länger nutzen, als Richter bislang gestatteten. Ein Urteil aus Karlsruhe schafft nun Klarheit und schützt damit Kreditgeber und andere Verbraucher.

Bonitätsprüfung: Das Schufa-Urteil ist keine Zumutung für Verbraucher

Der Finanzdienstleistungssektor ist so etwas wie der Schmierstoff der Wirtschaft. Vieles davon ist unsichtbar, erst wenn man darauf verzichten müsste, würde man den Nutzen erkennen. Das gilt für Instrumente, die den Betrug im internationalen Zahlungsverkehr eindämmen genauso wie für Daten, mit denen sich Versicherer an die Schadenwahrscheinlichkeit einzelner Kunden annähern. Besonders umstritten ist das Geschäftsmodell der Wirtschaftsauskunfteien. Von ihrem Score, den sie Kreditgebern mitteilen, hängt ab, ob ein Verbraucher ein Darlehen bekommen kann. Da es sich um privatwirtschaftliche Unternehmen handelt, ist es verständlich, dass sie die Rezeptur dieser Scores für sich behalten wollen. So ganz können sie sich dem öffentlichen Druck aber nicht entziehen und gewähren inzwischen einen kleinen Einblick in die Details des Verfahrens. Das ist hilfreich, da die Auskunfteien eine hohe sozialpolitische Verantwortung tragen. Ein negativer Score kann darüber entscheiden, ob sich eine Familie ein Haus leisten kann oder doch weiter zur Miete wohnen muss. Er kann einen wesentlichen Einfluss auf das mögliche Konsumniveau haben. Ein hoher Score ist also eine Eintrittskarte in reibungslose wirtschaftliche Abläufe. Daten sind Schmiermittel, wenn sie verlässlich sind Gleichzeitig dient er aber auch dazu, Kreditinstituten Entscheidungen deutlich zu erleichtern. Hier erinnert die Arbeit der Schufa an die Auskunfteien in der Versicherungswirtschaft, die Daten bereithalten, um das Risikoverhalten von Konsumenten einzuschätzen. Schmiermittel sind solche Daten insofern, als sie verlässlich sein müssen und man ihnen vertrauen können muss, weil sie etwas über das Verhalten von Konsumenten in der Vergangenheit aussagen. Dass der Bundesgerichtshof nun der Schufa eine längere Speicherungsfrist für die Daten ehemals verschuldeter Verbraucher einräumt, ist nach dieser Logik folgerichtig. Denn selbst wenn ein nicht bedientes Darlehen zwischenzeitlich zurückgezahlt worden ist, gibt das vorherige Verhalten von Schuldnern Auskunft über ihr Finanzgebaren. Das ist relevant für die Aussagekraft eines Kreditscores. Ob ein Verbraucher seine Schulden begleicht oder nicht, liegt in seiner Eigenverantwortung. Er hat die Möglichkeit, seinen Score durch zuverlässigeres Zahlungsverhalten in der Zukunft wieder zu verbessern. Selbst eine Aufbewahrungsfrist von drei Jahren bedeutet keine Zumutung für ihn. Rufe nach staatlichen Institutionen, die diese Aufgabe übernehmen, sind deshalb komplett verfehlt.