Mann sein heißt behindert sein. Dies behauptete jüngst in nüchterner Klarheit die kanadische Philosophin Kimberley Brownlee an der Universität Oxford. Die Professorin der University of British Columbia hielt in Oxford die Uehiro Lectures in angewandter Ethik. Als Thema ihrer drei Vorlesungen hatte sie „Reproductive Rights“ gewählt. Möchte eine fruchtbare Frau ein Kind bekommen, kann sie diesen Wunsch vergleichsweise souverän verwirklichen. Vonseiten des Mannes benötigt sie lediglich einen kurzen und schmerzlosen Beitrag: eine Samenspende. In allem anderen ist die Frau sich selbst genug. Als Körper und Person ist sie während der Schwangerschaft ganz und gar in die Schöpfung ihres Kindes involviert; unmittelbar spürt sie in sich selbst die Bewegung neuen Lebens. Damit ist sie laut Brownlee von vornherein enger mit der Lebensgeschichte ihres Kindes verwachsen als der biologische Vater. Dieser darf nach wenigen Minuten zu Beginn des neunmonatigen Dramas der Schöpfung wieder abtreten. Und selbst dieser acte de présence könnte entbehrlich werden, wenn sich in Zukunft aus Hautzellen Spermien herstellen ließen. Generatives Startkapital Männer hingegen sind biologisch nicht in der Lage, Kinder auszutragen. Für ihre Fortpflanzung sind sie in größerem Umfang auf die Kooperation von Frauen angewiesen. Brownlees Zwischenbilanz Eine Hälfte der Bevölkerung sei sozusagen mit einem wertvollen Klumpen Gold als generativem Startkapital geboren. Die andere gehe leer aus. Wer meint, Feministinnen könnten sich in diesem strahlenden Bild weiblicher Überlegenheit bedenkenlos sonnen, rechnet nicht mit den Konsequenzen, die Brownlee daraus zieht. Wie aus anderen Behinderungen auch ergeben sich für die Betroffenen Ansprüche auf Kompensation. So lauteten die These der ersten Vorlesung Das Argument basiert auf einem anfechtbaren Verständnis von Behinderung. Maßgeblich ist demnach nicht, dass eine biologisch angelegte Fähigkeit beeinträchtigt ist; schließlich fehlt Männern jede Anlage zur Gebärfähigkeit. Ebenso wenig kann der Vergleichspunkt sein, dass Menschen typischerweise gebärfähig wären – denn das ist nicht einmal die Hälfte der Spezies. Entscheidend ist nach Brownlee, dass Männer, genauso wie Frauen, über ein moralisch signifikantes Interesse verfügen, sich fortzupflanzen. Relativ zu diesem Interesse seien Männer behindert. Diese Auffassung läuft Gefahr, eine absurde Behinderungsinflation zu legitimieren. Haben wir nicht alle möglichen gewichtigen Interessen – länger zu leben und leistungsfähiger zu sein, als es selbst gesunden Menschen vergönnt ist? Es blieb offen, wie die Autorin der Bücher „Conscience and Conviction: The Case for Civil Disobedience“ (2012) und „Being Sure of Each Other: An Essay on Social Rights“ (2020) die drohende Flut signifikanter Interessen eindämmen will. Einbeziehung in die Kindeserziehung Weniger strittig wäre es da, statt einer Behinderung eine Benachteiligung zu diagnostizieren. Selbst dieser mildere Befund stützt sich jedoch auf einen fragwürdigen Individualismus. Betrachtet man das Interesse einer Einzelperson, überhaupt ein Kind zu bekommen, benötigt die Frau nichts als eine Samenspende – der Mann weit mehr. Doch wünschen sich viele nicht einfach ein Kind, sondern eine Familie; Frauen meist nicht nur einen Samenspender, sondern einen involvierten Vater. Für viele ist der Kinderwunsch eingebettet in das reichhaltigere Interesse, gemeinsam mit einer geliebten Person ein leibliches Kind in die Welt zu setzen und großzuziehen. Hierfür sind heterosexuelle Frauen und Männer symmetrisch aufeinander angewiesen. Brownlee lässt diese kulturellen Verflechtungen beiseite. Damit könnte sie bahnbrechende Denkwege gehen – oder sich den Vorwurf einhandeln, fernab der Lebensrealität in der gedanklichen Petrischale zu experimentieren. Eine Asymmetrie, so darf man Brownlee zugestehen, liegt allerdings auch innerhalb der Familienstruktur vor. Schwangere sind körperlich unmittelbarer in den Schöpfungsprozess eingebunden als Männer. Dieses Ungleichgewicht wird von Brownlee jedoch nicht spezifisch berücksichtigt, wenn sie Kompensationsmaßnahmen skizziert. Ihre Vorschläge zielen allein darauf ab, den Benachteiligten eine Form von Elternschaft zu ermöglichen. Arbeitgeber könnten Gebärbehinderten – also zumeist Männern – zusätzliche Freizeit einräumen, um Fortpflanzungsprojekte zu verfolgen. Der Staat könnte die Rechte von Eltern beschränken, damit an der Fürsorge für ihr Kind viele andere Erwachsene mitwirken dürfen. So könnten Gebärbehinderte sinnstiftend in die Kindererziehung einbezogen werden. Die Kompensation hat laut Brownlee allerdings Grenzen. Frauen dürfen nicht gezwungen werden, Kinder auszutragen. Gewöhnlich wird dies über das Recht auf körperliche Unversehrtheit oder Selbstbestimmung begründet. Einer philosophischen Auffassung zufolge genießt jedes Individuum das Hausrecht über den eigenen Körper. Ob dort jemand einzieht, darf die einzelne Person selbst entscheiden. Brownlee kritisiert derartige metaphorische Redeweisen. Die Frau sei nicht mit einem leer stehenden Haus zu vergleichen – als würde sie bloß die Räumlichkeiten für einen von ihr unabhängigen Prozess zur Verfügung stellen. Ebenso wenig hat sie, wie man im Englischen unbekümmert sagt, ein „Brötchen im Ofen“, das als Teigling vor sich hin gart. Brownlee bietet eine aktivere Vorstellung von Schwangerschaft an. Schwangerschaft ist Schwerstarbeit Brownlee zeichnet die Schwangere als couragierte Gestalterin eines Wesens im Werden. Das Austragen erfordere ein ähnliches Energieniveau wie ein Ultramarathon. Wäre man es gewohnt, Frauen dieselbe Hochachtung entgegenzubringen wie Männern, könnte man Schmerzen, Strapazen und Blutverlust mit denen eines tapferen Soldaten vergleichen, Geburtsnarben wie Kriegsverletzungen bewundern. Oder die Mutter als erschöpftes Genie verehren, das sich mit seinem Meisterwerk verausgabt hat. Brownlee räumte ein, dass solche Vergleiche problembehaftet sind. Andererseits – und darauf kommt es der Philosophin an – beleuchten sie vernachlässigte Aspekte von Aktivität, Ausdauer und Anstrengung. Schwangerschaft sei Schwerstarbeit. Daraus leitet Brownlee nicht nur ab, dass die Schwangerschaft von Minderjährigen Kinderarbeit gleichkomme. Auch für das allgemeine Verbot von Zwangsschwangerschaft liegt nun eine gehaltvollere Begründung nahe: Sie ist Zwangsarbeit. Kann Schwangerschaft Arbeit sein, obwohl es sich weitgehend willentlicher Kontrolle entzieht, wie sich der Embryo oder Fötus entwickelt? Brownlee unterstreicht, dass wir andere schwer zu kontrollierende Aktivitäten wie das Denken ohne Zögern als Arbeit gelten lassen. Doch ihr Vergleich hinkt. Zwar können wir nicht einfach damit aufhören, überhaupt zu denken. Gleichwohl lässt sich Denkarbeit weitaus flexibler steuern als eine Schwangerschaft. Brownlees Konzeption von Schwangerschaft als „creative labour“ gerät ins Wanken. Scheitert sie, müsste das unkontroverse Verbot, jemanden zur Schwangerschaft zu zwingen, anders begründet werden – vielleicht doch über das geläufige Recht auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung. Pflicht ohne Erfüllungszwang Trotz des Verbots der Zwangsschwangerschaft, gab Brownlee zu bedenken, sollten Frauen die Gebärbehinderung ihrer Lebenspartner berücksichtigen. Sie hält es sogar für plausibel, dass Frauen eine moralische Pflicht haben, für ihre Ehemänner Kinder auszutragen, sofern Adoption und Leihmutterschaft unzugänglich sind. Gleichzeitig hätten sie allerdings das Recht, nicht zur Erfüllung dieser Pflicht gezwungen zu werden. Ein erhellender Vergleich: Wir können über ein Recht verfügen, unser Geld nicht zu spenden, auch wenn die Spende moralisch geboten ist. Brownlee versprach, dass es auch für Frauen von Gewinn sei, die moralischen Ansprüche gebärbehinderter Männer anzuerkennen. Bleibe die reproduktive Abhängigkeit von Männern unberücksichtigt, nähre sie die Unterdrückung von Frauen. Abtreibungs- und Verhütungsverbote, Vergewaltigungen und sogar weibliche Genitalverstümmelungen möchte Brownlee nämlich als Versuche von Männern verstehen, ihrer Abhängigkeit entgegenzuwirken. Indem man die männliche Behinderung gerecht kompensiere, lasse sich das abschüssige Gefälle zwischen Frau und Mann korrigieren. Psychoanalytisch pointiert: weniger Gebärmutterneid, weniger patriarchale Tyrannei. Das klingt verheißungsvoll, ist aber Spekulation. Die Ansprüche der Männer, die Brownlee im Namen der Gerechtigkeit verteidigt, drohen Frauen weiter zu belasten. Was soll es heißen, dass die Frau eine Pflicht hat, mit ihrem Beziehungspartner ein Kind zu bekommen? Soll sie sich schuldig fühlen, wenn sie es nicht tut? Brownlees Logik zufolge tut der Mann seiner fruchtbaren Ehefrau umgekehrt kein Unrecht, wenn er kein Kind mit ihr zeugt. Sie ist schließlich nicht gebärbehindert und könnte also auf eine Samenspende zurückgreifen. Der Vorschlag, dass Eltern andere Erwachsene stärker in die Kinderbetreuung einbeziehen, ist vielversprechend. Richtet er sich jedoch allein an Gebärbehinderte – also zumeist an Männer –, schließt er Frauen aus, die sich trotz Gebärfähigkeit gegen ein eigenes Kind entscheiden. Abtreibung als Standardtherapie In ihrer letzten Vorlesung stellte Brownlee klar: Was für Männer eine Behinderung ist, ist für Jungen ein Privileg. Denn als Kind schwanger zu werden birgt schwerste gesundheitliche Gefahren. Brownlee rügte, dass Abtreibungsverbote wie im amerikanischen Bundesstaat Alabama, die pauschal von Schwangeren als Frauen sprächen, über die besondere Verwundbarkeit von Mädchen hinweggingen. Die Schwangerschaft von Minderjährigen möchte Brownlee wie eine schwere Krankheit behandelt sehen. Bei ihrer Hörerschaft hätte Brownlee offene Türen eingerannt, wenn sie lediglich behauptet hätte, dass Schwangerschaften Minderjähriger zu verhindern seien und über Risiken aufgeklärt werden müsse. Doch sie ging weit darüber hinaus. Ärzte sollten Minderjährigen niemals die üblichen drei Optionen unterbreiten: abzutreiben, das Kind zur Adoption freizugeben oder es selbst aufzuziehen. Für Minderjährige sei ein medizinisches Protokoll einzuführen, das als richtige Behandlung die Abtreibung vorsieht – und zwar nicht nur während der ersten Wochen der Schwangerschaft. Außerdem lud Brownlee zu einem Gedankenexperiment ein. Man stelle sich vor, der vierzehnjährige Sohn wolle sich seinen gesunden linken Arm amputieren lassen, während die gleichaltrige Tochter schwanger werden möchte. Welchem Vorhaben sollte man heftiger entgegentreten? Brownlee hält die Amputation für deutlich weniger riskant. Dieses Urteil lässt hellhörig werden: Wie weit sollten Eltern gehen, um eine Schwangerschaft zu verhindern oder zu beenden? Dürften sie ihr Kind sogar sedieren? Selbst Kritiker dürften Brownlee zugestehen, dass ihr drastischer Vergleich, wenn er schon nicht überzeugt, so doch aufrüttelt. Mit Nachdruck bringt er vernachlässigte Gefahren der Schwangerschaft von Minderjährigen ins Gespräch. In der abschließenden Diskussion sagte ein Professorenkollege: Die Vorstellung, eine Sechzehnjährige zu einer Abtreibung zu zwingen, der sie sich womöglich aus religiöser Überzeugung widersetze, wäre schockierend. Aber das sei wohl beabsichtigt. Sie habe nicht vorgehabt, ihr Publikum zu schockieren, erwiderte Brownlee. Auch diese provokanten Worte fielen in dem nüchternen und entschiedenen Ton, der die Vorlesungen und ihre schillernden Bilder der Schwangerschaft durchzog: Goldsegen, Geniestreich, Schwerstarbeit, Krankheit. Kühne Thesen klangen wie schlichte Tatsachen. Dass sie nicht als vorsichtige Erwägungen vorgetragen wurden, steigerte die Fruchtbarkeit von Brownlees Gedanken: Sie zeugten lebhaften Widerspruch.
