Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) hat ausdrücklich die Aufgabe, das scheinbar Unmögliche zu denken. Regelmäßig erstellt die in Bonn ansässige Behörde deshalb Risikoanalysen. Jene aus dem Jahr 2012 illustriert rückblickend besonders anschaulich, wie gering das Risikobewusstsein in Deutschland lange Zeit war. Sie trug den Titel „Pandemie durch Virus Modi-Sars“, wurde von viel zu wenigen in Politik, Verwaltung oder Medien ernst genommen – und Anfang 2020 auf einen Schlag hochaktuell, als Sars-CoV-2 auch Deutschland erreichte. Der Beginn des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine zwei Jahre später hat dann auch die Sicherheitslage in ganz Europa drastisch verschärft. Das BBK, dessen gesetzlicher Auftrag es ist, die Bevölkerung im Verteidigungsfall zu schützen, trat erstmals ins Bewusstsein einer breiteren Öffentlichkeit. Wie groß der Investitionsbedarf auf dem Feld ist, macht der nun vom Bundeskabinett beschlossene „Pakt für Zivilschutz“ deutlich. Zehn Milliarden Euro sollen bis 2029 für eine Grundausstattung mit Feldbetten, Spezialfahrzeugen, die bundesweit einheitliche Ausbildung von Einsatzkräften oder ein App-gestütztes Schutzraumleitsystem investiert werden. Sie war schon zuvor mit Sicherheitsfragen betraut Nach dem altersbedingten Ausscheiden des BBK-Präsidenten Ralph Tiesler Ende Januar übernahm zum 1. April die bisher nur unter Fachleuten bekannte Grit Tüngler das Amt. Zuvor war sie mehr als 20 Jahre lang an verschiedenen Positionen in der Bundesverwaltung tätig gewesen. Nach ihrem Zweiten Juristischen Staatsexamen in Hamburg fing die 1974 in Schwerin geborene Tüngler im Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrologie an, wo sie sich rasch bewährte und bis 2017 Leitungsfunktionen innehatte. Bis 2025 war sie dann im Verkehrs- und Digitalministerium in Berlin unter anderem Leiterin des Referats Luftsicherheit (Abwehr äußerer Gefahren/Cybersicherheit). Für Tüngler sprach aus Sicht von Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) auch, dass in ihrer bisherigen Laufbahn stets sicherheitspolitische Aspekte eine wichtige Rolle spielten. Als BBK-Präsidentin muss die Juristin nun an der Modernisierung und Synchronisierung des Zivil- und Katastrophenschutzes in Deutschland mitwirken. Das ist schon deshalb keine leichte Aufgabe, weil der Katastrophenschutz im föderalen Gefüge Ländersache ist, der Bund also keine durchgreifenden Befugnisse hat. Eine neue Erfahrung ist für Tüngler, dass sie nun nicht mehr nur nach innen, sondern zugleich öffentlich wirken muss. Denn das BBK ist etwa mit seinen Hinweisen für Notvorräte auch dafür zuständig, in der Bevölkerung das Bewusstsein dafür zu schärfen, dass es im Zivil- und Katastrophenschutz in Anbetracht der multiplen Krisen keine Gewissheiten mehr gibt.
