FAZ 09.05.2026
11:26 Uhr

Beschluss in Darmstadt: Linke Mehrheit will Schwarzfahrer vor Gefängnis bewahren


Schwarzfahrer können ins Gefängnis kommen, wenn sie ihre Geldstrafe nicht bezahlen können. Die Grünen und die Linke in Darmstadt wollen das ändern.

Beschluss in Darmstadt: Linke Mehrheit will Schwarzfahrer vor Gefängnis bewahren

Wer in Darmstadt in Straßenbahnen und Bussen ohne Fahrschein ertappt wird, soll dafür nicht mehr ins Gefängnis kommen. Das wünscht sich eine Mehrheit der Stadtverordneten. Nach dem Beschluss am Donnerstagabend soll die stadteigene Nahverkehrsgesellschaft Heag Mobilo keine Strafanträge mehr gegen Personen stellen, die ohne Fahrschein angetroffen werden. In dem Antrag wird die Stadtregierung dazu aufgefordert, das Anliegen bei ihrer Nahverkehrsgesellschaft durchzusetzen. Den Antrag hatte die gemeinsame Fraktion aus der Linken und der Tierschutzpartei eingebracht, beschlossen wurde er mit den zusätzlichen Stimmen von Grünen, Volt und der lokalen Wählergruppe Uffbasse und zwei Mitgliedern der Fraktion Kommunale Allianz Darmstadt (KADA), in der sich einzeln gewählte Stadtverordnete verschiedener Parteien zusammengeschlossen haben. Gegen den Vorschlag votierten SPD, CDU, FDP, AfD und zwei weitere Angehörige von KADA. Das „Schwarzfahren“ ist nach dem Strafgesetzbuch eine Straftat und heißt dort „Erschleichen von Leistungen“. Verfolgt wird dieses Delikt – wie andere nicht schwerwiegende Straftaten – nur dann, wenn der Geschädigte einen Strafantrag stellt. Das Gesetz droht fürs Fahren ohne Fahrschein eine Gefängnisstrafe von bis zu einem Jahr oder Geldstrafe an. Verhängt wird in der Regel eine Geldstrafe. Wer diese nicht bezahlen kann, muss stattdessen für eine „Ersatzfreiheitsstrafe“ ins Gefängnis. Grüne: Ersatzfreiheitsstrafe verschwendet Ressourcen Die Linke argumentiert, die Freiheitsstrafe sei das „härteste Mittel“ des Rechtsstaats, um schwere Straftaten wie Raub, Mord und Totschlag zu ahnden. Doch in den Gefängnissen säßen nicht nur Straftäter, die wegen dieser schwerwiegenden Delikte verurteilt seien, sondern auch „tausende Menschen, die kein Geld haben, sich ein Ticket für Bus und Bahn zu kaufen“. Tamara Hanstein (Die Linke) sprach von einem „Armutsdelikt“. Die Ersatzfreiheitsstrafe treffe Suchtkranke und Obdachlose. Eva Bredow-Cordier (Die Grünen) sagte, es sei nicht verhältnismäßig, wenn Personen, die keinen Fahrschein vorweisen könnte, ins Gefängnis müssten. Mit der Ersatzfreiheitsstrafe verschwende man Ressourcen bei der Justiz. Die Kosten der Gefängnisunterbringung müssten aus Steuergeld bezahlt werden. Die Nahverkehrsunternehmen erhielten dadurch aber kein Geld. Das Fahren ohne Fahrschein sei nicht schlimmer als Falschparken, das nach dem Gesetz nur eine Ordnungswidrigkeit und keine Straftat darstelle. Dem hielt Christina Brahms (SPD) entgegen, es sei Sache des Bundestags, das Gesetz zur Leistungserschleichung zu ändern, weil es sich um Bundesrecht handele. Caroline Groß (CDU) sagte, wer eine Leistung wie die Fahrt in den öffentlichen Verkehrsmitteln in Anspruch nehme, müsse dafür zahlen, das Schwarzfahren dürfe nicht straflos bleiben. Ordnungsdezernent Paul Georg Wandrey (CDU) sagte, wenn das Fahren ohne Fahrkarte nicht mehr strafbar sei, kauften sich manche Fahrgäste einfach kein Ticket mehr. Oberbürgermeister Hanno Benz (SPD) kündigte an, gegen den Beschluss Widerspruch einzulegen, um ihn vom Regierungspräsidium rechtlich prüfen zu lassen.