Marine Le Pen riskiert viel an diesem Dienstagnachmittag. Von 13.30 Uhr an steht die rechtspopulistische Politikerin im Pariser Justizpalast erstmals den Berufungsrichtern Rede und Antwort. Es ist eine Nagelprobe für ihre neue Verteidigungsstrategie, von der sie sich eine Strafmilderung erhofft. Sie habe nicht betrügen wollen – aber das EU-Parlament habe es versäumt, sie zu warnen, so ihr neuer Ansatz. Ob sie damit die Richter überzeugt? Wofür ist Le Pen verurteilt worden? In erster Instanz ist die ehemalige EU-Abgeordnete und Parteivorsitzende wegen Veruntreuung von EU-Geldern in Millionenhöhe zu vier Jahren Haft, davon zwei auf Bewährung, und zu einer Geldstrafe von 100.000 Euro verurteilt worden. Außerdem wurde ihr als Nebenstrafe mit sofortiger Wirkung das passive Wahlrecht für die Dauer von fünf Jahren entzogen. Sie wurde schuldig gesprochen, ein illegales System der Querfinanzierung zugunsten ihrer Partei verantwortet zu haben. Vom EU-Parlament finanzierte Verträge für parlamentarische Mitarbeiter wurden für Posten in der Partei missbraucht, etwa für Le Pens Leibwächter oder ihre Sekretärin. Wie haben die Richter ihr Urteil begründet? Das Pariser Strafgericht legte der dreimaligen französischen Präsidentschaftskandidatin in seinem Urteil Ende März 2025 eine „schwere und dauerhafte Verletzung der demokratischen Spielregeln“ zur Last. Die Nebenstrafe – der sofortige Entzug des passiven Wahlrechts – wurde mit der Wiederholungsgefahr begründet. Le Pen habe keinerlei Einsicht gezeigt, dass sie einen Rechtsbruch begangen habe. Deshalb sei nicht auszuschließen, dass sie auch künftig die Interessen ihrer Partei über das Recht stellen werde. Mit welchen Argumenten will Le Pen die Richter nun von ihrer Unschuld überzeugen? Die Fraktionsvorsitzende des rechtspopulistischen Rassemblement National (RN) hat zwar behauptet, ihre Verteidigungsstrategie bestehe weiterhin darin, nur die Wahrheit zu sagen. In ihrem ersten Prozess hatte sie ihre Unschuld beteuert und alle Vorwürfe als „politisch motiviert“ zurückgewiesen. In ihrem Berufungsprozess will sie nun darauf abheben, dass sie nicht absichtlich ein betrügerisches System aufgebaut habe. Das hat sie bereits angedeutet. Auch hat ihre neue Anwältin sie davon überzeugt, weniger politisch zu argumentieren. Le Pens Strategie zielt auf die Darstellung, sie sei vom EU-Parlament nicht hinreichend gewarnt worden. Sie habe die Regeln nicht bewusst missachtet, sondern sei auf diese zu spät aufmerksam gemacht worden. Die Beweislage spricht allerdings gegen dieses Argument. In einem E-Mail-Austausch eines EU-Abgeordneten des RN mit dem Schatzmeister der Partei warnte dieser davor, dass es sich um ein System von Scheinbeschäftigungen handele. Der RN-Schatzmeister antwortete daraufhin lakonisch, Marine Le Pen wisse das alles. Was wird an dem Prozesstag am Dienstag und in den kommenden Tagen erwartet? Le Pen wird laut Planung an diesem Dienstagnachmittag und am Mittwoch verhört. Unter den Angeklagten ist sie diejenige, der am meisten Zeit gewährt wird, die Vorwürfe zu entkräften. Danach werden andere Angeklagte befragt, wie etwa der langjährige Stellvertreter ihres Vaters, Bruno Gollnisch. Die Plädoyers der Verteidigung sind für den 3. Februar geplant. Das Urteil soll voraussichtlich im Juni verkündet werden. Wie gibt sich Le Pen vor Gericht? Die 57 Jahre alte RN-Fraktionsvorsitzende ist eine ausgebildete Juristin und blickt auf eine kurze Anwaltserfahrung zurück. Vor Gericht ist sie in ihrem Element. Sie erscheint jeweils pünktlich und fällt dadurch auf, dass sie bislang immer anwesend war. Le Pen hatte angekündigt, dass sie während des Berufungsprozesses weniger in der Nationalversammlung präsent sein werde. Wie wahrscheinlich ist es, dass Le Pens Verurteilung bestätigt wird? Im Berufungsverfahren werden die Beweise neu geprüft. Erfahrene Juristen haben geäußert, dass sie angesichts der Beweislast nicht mit einem Freispruch rechnen. Aber es ist durchaus möglich, dass die Berufungsrichter das Strafmaß mildern und sich entscheiden, die Nebenstrafe zu verkürzen. Sollte der Entzug des passiven Wahlrechts von fünf auf zwei Jahre verkürzt werden, könnte Le Pen bei den Präsidentenwahlen im Frühjahr 2027 antreten. Die Wiederholungsgefahr könnte wegfallen, wenn Le Pen sich einsichtig zeigt. Doch es ist auch eine neue, möglicherweise härtere Verurteilung möglich. Le Pen hat angekündigt, dass sie in diesem Falle den Kassationshof anrufen will; aber sie werde das Kassationsverfahren nicht abwarten, sondern im September bei einem Sonderparteitag den RN-Vorsitzenden Jordan Bardella als Präsidentschaftskandidaten empfehlen. Was würde das politisch bedeuten? Den Berufungsrichtern ist bewusst, dass ihr Urteil politische Auswirkungen hat. Anders als in Deutschland ist die Staatsanwaltschaft in Frankreich nicht weisungsgebunden, das heißt, der Justizminister kann in Einzelfällen keine Weisungen geben. Das individuelle Weisungsrecht wurde 2013 abgeschafft. Deshalb stehen die Richter immer stärker in der Kritik und erhalten teilweise Morddrohungen, wie die Vorsitzende Richterin, die das erstinstanzliche Urteil gegen Le Pen verantwortete. Sollte die Nebenstrafe Le Pens bestätigt werden, könnte sie nicht bei den Präsidentenwahlen antreten. Es ist erwartbar, dass dann Verschwörungstheorien verbreitet werden. Sollte das Strafmaß gemildert werden, könnte Le Pen kandidieren. Dann richten sich alle Augen auf Parteichef Bardella und die Frage, ob dieser sich in die untergeordnete Rolle fügt oder ein Konkurrenzkampf entbrennt.
