FAZ 11.02.2026
19:17 Uhr

Berufungsverfahren: Urteil im Le Pen-Prozess wird im Juli verkündet


Das Berufungsverfahren gegen die Rechtspopulistin ist zu Ende gegangen. Das Urteil wird im Juli verkündet – und könnte sie an der Präsidentschaftskandidatur hindern.

Berufungsverfahren: Urteil im Le Pen-Prozess wird im Juli verkündet

Der Berufungsprozess gegen die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen ist am Mittwoch mit letzten Plädoyers der Verteidigung zu Ende gegangen. Das Urteil soll am 7. Juli verkündet werden, wie die Richter am Ende des Verfahrens in Paris bekanntgaben. Das Strafmaß beeinflusst die Präsidentschaftskandidatur der 57 Jahre alten Politikerin im nächsten Frühjahr. Die Staatsanwaltschaft hat vier Jahre Haft, davon drei auf Bewährung, und fünf Jahre Nichtwählbarkeit für Le Pen wegen Veruntreuung öffentlicher Gelder gefordert. Sollten die Richter dem folgen, würde Le Pen zwar eine etwas geringere Strafe bekommen – sie dürfte aber trotzdem nicht als Kandidatin antreten. Le Pen hat sich bereits festgelegt, im Falle einer neuerlichen Verurteilung zu fünf Jahren Unwählbarkeit den Parteivorsitzenden Jordan Bardella zum Präsidentschaftskandidaten zu bestimmen. Nur eine Strafminderung auf zwei Jahre Unwählbarkeit könnte ihre politischen Pläne retten. In der ersten Instanz hatten die Richter sich an den Forderungen der Staatsanwaltschaft orientiert. Le Pen soll System der Scheinbeschäftigung aufgebaut haben Le Pens Anwältin sagte am Mittwoch, ihre Mandantin habe frühzeitig gelernt, sich nicht zu beklagen. Für die Politikerin sei es dennoch bitter, dass ihre Präsidentenhoffnungen in dem Saal beerdigt werden könnten, in dem sie als junge Frau ihren Anwaltseid abgelegt hatte. Le Pen wird vorgeworfen, ein System der Scheinbeschäftigung von parlamentarischen Mitarbeitern ausgebaut zu haben, um EU-Gelder zugunsten ihrer Partei zweckwidrig zu verwenden. Der Schaden, der dem EU-Parlament entstanden ist, wurde auf mehr als vier Millionen Euro beziffert – wobei die Partei einen Teil bereits zurückgezahlt hat. Le Pens Anwältin wiederholte zum Abschluss, dass die damalige Parteivorsitzende sich keiner Schuld bewusst gewesen sei.