Ende Juli 2024 durchsuchten Beamte die Zelle des zu lebenslanger Haft verurteilten belgischen Missbrauchstäters Marc Dutroux. Es bestand der Verdacht, dass der Mann, der seit 1996 hinter Gittern sitzt, ein Mobiltelefon besaß und Zugang zu Bildern hatte, die sexuellen Missbrauch zeigen. Ein Telefon wurde nicht gefunden, wohl aber stießen die Beamten auf vier Umschläge mit rund 200 eindeutigen Aufnahmen, die Hälfte davon soll Kinder zeigen. Der zuständige Untersuchungsrichter erhob deshalb Anklage wegen des „Besitzes oder der Verbreitung von Bildern sexuellen Missbrauchs von Minderjährigen“. Dieses Verbrechen kann mit bis zu zehn Jahren Haft bestraft werden. Der Öffentlichkeit wurde all das erst durch einen Bericht des flämischen Wochenmagazins „Humo“ am Montag bekannt. Am Dienstag bestätigte die Staatsanwaltschaft die Fakten. Seither ist der Name Dutroux wieder in den Schlagzeilen. Weil es sich dabei eben nicht nur um einen der schlimmsten Kriminalfälle handelt, die Belgien je erlebt hat, sondern um „eine offene Wunde“, wie die Zeitung „La Libre Belgique“ am Mittwoch in ihrem Leitartikel schrieb. Die vielen Versäumnisse von Polizei und Justiz bei dessen Aufklärung hätten „das Vertrauensverhältnis zwischen Staat und Bürgern zerstört“. 2004 zu lebenslanger Haft verurteilt Obwohl es seinerzeit klare Hinweise darauf gab, dass Dutroux zwei verschwundene Mädchen in seinem Haus festhielt, hatten Ermittler es erst viel zu spät durchsucht und trotz Kinderstimmen niemanden gefunden. Die beiden Achtjährigen verhungerten 1996, während Dutroux in Untersuchungshaft saß. Als er wieder freikam, entführte er zwei weitere Mädchen – die gerettet werden konnten. Wegen mehrfacher Vergewaltigung und der Ermordung der beiden Kinder sowie eines Komplizen wurde er 2004 zu lebenslanger Haft verurteilt. Die verbringt der inzwischen 59 Jahre alte Mann im Gefängnis von Nivelles – und zwar unter besonders strengen Bedingungen. Deshalb stellt sich nun die Frage, wie Dutroux überhaupt an die Bilder gelangen konnte. Außer zu seinem Anwalt hat er nur Kontakt zu Gefängnispersonal – von anderen Gefangenen wird er isoliert. Seine eingehende Post wird ausnahmslos geöffnet und kontrolliert. Ein eigenes Telefon darf er nicht besitzen, sondern nur über einen Apparat in der Anstalt vorher autorisierte Nummern anrufen. Er habe die Fotos „gefunden“ Dutroux hat mehrmals gegen diese Haftbedingungen Beschwerde eingelegt, zuletzt Anfang 2025, jedes Mal wurde sie abgewiesen. Als er nach dem Fund der Bilder verhört wurde, gab er an, er habe die Fotos nach einem Spaziergang im Hof in seiner Zelle gefunden. Jemand habe sie dort deponiert, um ihn zu „schikanieren“. Sein Anwalt argumentierte, der Besitz der Bilder sei nicht strafbar. Er beantragte, dass ein Sachverständiger in drei Fällen das Alter der Abgebildeten feststelle. Das lehnte die zuständige Untersuchungsrichterin Anfang des Jahres ab. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft steht nun noch eine mündliche Verhandlung aus, bevor die Entscheidung über einen weiteren Strafprozess fällt. Der könnte trotz seiner lebenslangen Strafe und vorsorglich angeordneter Sicherungsverwahrung von Bedeutung sein. So bemüht sich Dutroux’ Anwalt seit Jahren um die vorzeitige Entlassung seines Mandanten. Er beruft sich dabei auf Urteile des Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, in denen lebenslange Haft als „Form der Folter“ eingestuft wird, wenn sie nicht verkürzt werden kann. Zuletzt scheiterte er jedoch 2020 an einem Gutachten, in dem Dutroux’ Rückfallrisiko als hoch eingestuft wurde.
