FAZ 06.01.2026
17:22 Uhr

Bankeinbruch in Gelsenkirchen: Ermittler sichern Datenträger in Sparkassen-Filiale


Es gehe dabei nicht um einen Verdacht gegen die Bank, stellte ein Polizeisprecher klar. Vielmehr wolle man sich einen objektiven Überblick verschaffen.

Bankeinbruch in Gelsenkirchen: Ermittler sichern Datenträger in Sparkassen-Filiale

Nach dem spektakulären Einbruch in eine Sparkasse in Gelsenkirchen hat die Polizei die Filiale durchsucht. Es seien vor allem Datenträger sichergestellt worden, sagte ein Polizeisprecher. Grundlage war ein gerichtlicher Beschluss auf Antrag der Staatsanwaltschaft Essen. Es gehe dabei nicht um einen Verdacht gegen die Sparkasse oder einzelne Mitarbeiter, stellte ein Polizeisprecher klar. „Wir haben keinen Verdacht gegen irgendwen.“ Es gehe darum, sich so schnell wie möglich einen objektiven Überblick zu verschaffen – etwa zur Frage, welche Mitarbeiter Zugang zum Tresorraum hatten, erläuterte er. Zu dem Millionen-Coup ermittelt eine Besondere Aufbauorganisation der Polizei. Die Täter sind weiter auf der Flucht. Bei dem Einbruch waren mehr als 3.000 Kunden-Schließfächer der Sparkassen-Filiale ausgeraubt worden. Der Schaden wird noch ermittelt. Er soll nach ersten Schätzungen der Polizei im mittleren zweistelligen Millionenbereich liegen, könnte aber sogar noch deutlich höher sein. Die Ermittler hatten Überwachungsbilder der beiden Fluchtfahrzeuge mit gefälschten Kennzeichen veröffentlicht. Darauf sind auch drei vermummte Männer zu sehen. Ein 27-jähriger Zeuge fand inzwischen zwei gefälschte Kennzeichen in der Nähe des Dortmunder Hauptbahnhofs. Stellungnahme der Sparkasse Gelsenkirchen Die Sparkasse Gelsenkirchen hatte am Abend in einer Stellungnahme betont, man unterstütze die Ermittlungsbehörden nach Kräften und habe sich in keiner Weise gegen die Herausgabe von geforderten Daten gesperrt. Diese sei nur bislang nicht möglich gewesen. Die Staatsanwaltschaft habe „beispielsweise Videoaufnahmen und Listen angefordert, deren Zusammenstellung, Sicherung und Übermittlung mehr Zeit in Anspruch nehmen“, hieß es zur Begründung.