Wann immer die Spitze des BSW Ernst machen und vor dem Bundesverfassungsgericht auf eine Neuauszählung der Bundestagswahl klagen wird, so ist unabhängig von der Triftigkeit der Argumentation von Sahra Wagenknecht und Co. eines unstrittig: Solange Karlsruhe in der Sache nicht entschieden hat, so lange steht die Legitimation des vor einem Jahr gewählten Bundestags nicht zweifelsfrei fest. Bis zu einer mündlichen Verhandlung und einem Urteil werden aber noch viele Monate ins Land gehen – was demokratiepraktisch unliebsam, demokratietheoretisch aber untragbar ist. Schuld an dieser verkorksten Lage ist nicht allein der Wahlprüfungsausschuss des Bundestags. Mit aufreizender Langsamkeit Der ging zwar mit aufreizender Langsamkeit zu Werke, aber das Problem ist ein grundsätzliches: Erstens prüft der Bundestag, ehe die Angelegenheit nach Karlsruhe gehen kann, zweitens entscheidet er mit jener einfachen Mehrheit, die womöglich in Gefahr ist, drittens kommt das Prüfungsverfahren erst dann zu einem Ende, an dem im Erfolgsfall aus Recht praktisch Unrecht wird. All dies hätte den Bundestag längst dazu bewegen müssen, ein einstufiges Prüfungsverfahren vorzusehen, womöglich auch ein Recht auf Nachzählung. Doch davon ist nach wie vor nichts zu hören, auch nicht von der ansonsten nicht maulfaulen Bundestagspräsidentin Julia Klöckner. Dabei geht es längst nicht mehr nur um die Achtung vor der Demokratie, sondern auch um die Selbstachtung des Parlaments.
