Der frühere brasilianische Präsident Jair Bolsonaro, der wegen eines geplanten Umsturzes zu gut 27 Jahren Gefängnis verurteilt wurde, hat beim Obersten Gerichtshof seine Freilassung aus der Haft für einen chirurgischen Eingriff beantragt. Neue medizinische Dokumente zeigten eine „erhebliche Verschlechterung“ von Bolsonaros Gesundheitszustand, die eine „sofortige“ Einweisung ins Krankenhaus erforderlich mache, hieß es in dem Antrag von Bolsonaros Anwälten, den die Nachrichtenagentur am Dienstag (Ortszeit) einsehen konnte. Bei Bolsonaro war Hautkrebs diagnostiziert worden. Im September wurden nach Angaben seines Arztes Hautveränderungen entfernt. Bei der Biopsie der Proben sei ein „Plattenepithelkarzinom“ festgestellt worden. Der Arzt sprach von einer „Art von Hautkrebs, die schwerwiegende Folgen haben kann“. Bolsonaro leidet unter den gesundheitlichen Folgen eines Messer-Attentats gegen ihn im Wahlkampf vor der für ihn siegreichen Präsidentschaftswahl 2018. Der rechtsradikale Politiker war im September wegen eines geplanten Umsturzes zu rund 27 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Bolsonaro, der Brasilien von Anfang 2019 bis Ende 2022 regiert hatte, war schuldig gesprochen worden, eine „kriminelle Organisation“ angeführt zu haben, die seine 2022 erlittene Wahlniederlage gegen seinen Nachfolger Luiz Inácio Lula da Silva kippen wollte. Das Oberste Gericht war zu dem Schluss gelangt, dass Bolsonaro seine Anhänger zur Erstürmung des Obersten Gerichts, des Präsidentenpalastes und des Kongresses in der Hauptstadt Brasília am 8. Januar 2023 angestiftet hatte. Hunderte Unterstützer waren damals in die Gebäude eingedrungen und hatten dort schwere Verwüstungen angerichtet. Die Szenen der Gewalt erinnerten an den Angriff von Anhängern des damals abgewählten US-Präsidenten Donald Trump auf das Kapitol in Washington zwei Jahre zuvor. Bolsonaro bezeichnet sich hingegen als unschuldig und als Opfer politischer Verfolgung. Auch US-Präsident Trump spricht von einer „Hexenjagd“ und verhängte als Konsequenz Strafzölle gegen Brasilien, von denen allerdings mittlerweile viele rückgängig gemacht wurden.
