Alexander Dobrindt hat keine Berührungsängste. Vielleicht war auch das ein Grund, warum der CSU-Vorsitzende Markus Söder ihn zum Bundesinnenminister machte und somit beauftragte, die Migrationspolitik anzupacken. Dobrindt legte gleich los: Nun werden auch Asylsuchende an der deutschen Grenze zurückgewiesen, es finden Abschiebungen von Straftätern nach Syrien statt, und offenbar hat man auch mit den in Afghanistan herrschenden Taliban eine Arbeitsebene gefunden. Im Sommer wurden zwei Taliban-Diplomaten von Deutschland akkreditiert. Ob es nicht einem Rechtsstaat unangemessen sei, so etwas zu tun, fragte kürzlich die Grünen-Fraktion den Innenminister während der Regierungsbefragung. Dobrindt, auch hier unerschrocken, entgegnete, er könne nachvollziehen, dass die afghanischen Beamten die Identität jener Personen überprüften, die Deutschland nach Afghanistan abschieben wolle. Das Thema Afghanistan begleitet Dobrindt aus mehreren Richtungen. Man könnte auch sagen: Es verfolgt ihn. Denn nicht nur leben immer noch viele afghanische Straftäter in Deutschland – trotz der Abschiebeflüge, die nun regelmäßig stattfinden sollen. Als Innenminister ist er Hüter von Recht und Gesetz Es gibt auch Ärger aus der entgegengesetzten Richtung: Noch immer harren etwa 2000 Personen in Pakistan und Afghanistan aus und hoffen auf einen Flug nach Deutschland. Sie haben entweder der Bundeswehr während des Afghanistan-Einsatzes an Ort und Stelle geholfen oder gehören zu Berufs- und Bevölkerungsgruppen, die unter den Taliban um ihre Unversehrtheit bangen müssen. Die Ampelregierung hatte diesen Leuten mithilfe verschiedener Programme eine Aufnahme in Deutschland versprochen. Bei Amtsantritt der schwarz-roten Bundesregierung waren es 2308 Personen. Und hier kollidieren die verschiedenen Rollen des Alexander Dobrindt. Dobrindts erste und oberste Aufgabe ist es, den Migrationsdruck auf Deutschland zu reduzieren. Kaum eine Rede beendet er ohne den Hinweis, dass die Asylzahlen in den vergangenen Monaten deutlich zurückgegangen sind. Im Koalitionsvertrag haben CDU/CSU und SPD auf Wunsch der Union vereinbart, alle freiwilligen Aufnahmeprogramme so weit wie möglich zu beenden. Afghanistan wird explizit als Beispiel genannt. Aber Dobrindt ist als Innenminister eben auch exponierter Hüter von Recht und Gesetz. Als solcher ist es nun seine Aufgabe, sich um die Aufnahmezusagen der Vorgängerregierung zu kümmern. Dobrindt spricht dabei immer von einem „geerbten Problem“. Die Ampelregierung habe den nun in Pakistan Ausharrenden „fälschlicherweise Hoffnungen“ gemacht. Die Ampelregierung hatte nach dem Abzug der Bundeswehr aus Afghanistan und der Machtübernahme der Taliban mehrere Programme aufgelegt, um Personen zu schützen. Vor allem die Grünen waren bei dem Thema Afghanistan am Ende leidenschaftlich So gab es eines für Ortskräfte und deren Familien, also Personen, die der Bundeswehr geholfen haben. Mehrere Zehntausend Personen kamen so nach Deutschland. Das Bundesaufnahmeprogramm wurde für besonders gefährdete Personen geschaffen, etwa ehemalige Richter. Und dann gibt es noch die Menschenrechts- und die Überbrückungsliste. Letztere galt bis zur Schaffung des Bundesaufnahmeprogramms. Sie basiert auf Artikel 22 des Aufenthaltsgesetzes; demnach erfolgt die Aufnahme in Deutschland, wenn diese „zur Wahrung politischer Interessen“ der Bundesrepublik dient. Als die Ampel noch regierte, warf ihr die Union schon vor, beliebig Personen auf die Ausreiselisten zu setzen. Scharfe Kritik übte sie auch daran, dass noch nach der Bundestagswahl, als der Regierungswechsel also absehbar war, weitere Afghanen nach Deutschland gebracht wurden. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass zumindest die SPD zum Ende der Ampel das Thema nicht mehr mit großer Leidenschaft verfolgte; das waren vor allem die Grünen. Auf jeden Fall fühlt sich die Merz-Regierung nicht allen Aufnahmezusagen verpflichtet. Im Bundesinnenministerium wird zudem darauf verwiesen, dass es einen Grund gebe, warum es der Ampel nicht gelungen sei, alle noch offenen Fälle abzuarbeiten. Die Ampel hatte deutlich weniger Afghanen als zugesagt nach Deutschland geholt. Von den Gerichten getrieben Voraussetzung für die Reise nach Deutschland ist es, dass die Personen mehrere Sicherheitsinterviews durchlaufen und bestehen – unabhängig davon, auf welcher Liste sie stehen. Dobrindt hatte diese Interviews nach der Amtsübernahme ausgesetzt und die Mitarbeiter des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge abgezogen. Im Sommer sagte er: „Das ist etwas, was seit Jahren nicht abgearbeitet worden ist. Ich werde es abarbeiten, aber ich werde es nur so abarbeiten, dass wir auch maximale Sicherheit haben darüber, dass wir wissen, wer da kommt, warum er kommt und ob die Aufnahme berechtigt ist. Und wenn sie nicht berechtigt ist, dann werde ich diese Aufnahme auch nicht befürworten.“ Diese Sicherheitsinterviews sind das Nadelöhr, über das zudem wenig bekannt ist. Auch kam es laut der Organisation Kabul Luftbrücke dazu, dass Aufnahmezusagen widerrufen wurden. Dann habe es geheißen, dass die Voraussetzungen für ein Visum doch nicht gegeben seien, etwa weil Dokumente fehlten oder es Zweifel an der Identität der Personen gebe. Auch hat die Bundespolizei schon in letzter Minute verhindert, dass Personen, die eine Zusage hatten, das Flugzeug Richtung Deutschland betreten. Inzwischen werden wieder Interviews geführt, und es reisen auch Afghanen nach Deutschland, kurz vor Weihnachten kamen etwa 141 von ihnen in Hannover an. Viele der Personen, die jetzt noch nach Deutschland kommen, haben geklagt. Ein ehemaliger Richter sogar vor dem Europäischen Rechtshof für Menschenrechte. Zusagen, die über das Bundesaufnahmeprogramm gegeben wurden, betrachten die deutschen Gerichte als bindend. Etwa 230 Eilverfahren sind derzeit noch anhängig. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gab der Bundesregierung aber recht, wonach der Stopp der Aufnahmen von der Überbrückungsliste rechtens ist. Vor einigen Wochen hatten 650 Personen, die auf der Menschenrechts- und Überbrückungsliste standen, eine Absage bekommen. Stattdessen bot ihnen das Innenministerium eine finanzielle Hilfe an: 1500 Euro Reisekostenhilfe und zusätzlich 5000 Euro Starthilfe. Die Kommunikation des Innenministers wirkt bei dem Thema erratisch und von den Gerichten getrieben. Dobrindt sagt nun, dass aufgenommen werde, wer eine rechtsverbindliche Zusage habe und alle Sicherheitsüberprüfungen positiv durchlaufe. Viel Zeit ist vergangen und wird vielleicht noch vergehen. Währenddessen verschlechtert sich die Lage der Afghanen zusehends.
