Die Weigerung eines EU-Staates, seine Zuständigkeit nach der Dublin-III-Verordnung zu akzeptieren, führt nicht dazu, dass ein anderer EU-Staat unmittelbar ein Asylverfahren durchzuführen hat. Das hat der Europäische Gerichtshof am Donnerstag bekannt gegeben. Anlass für den Beschluss war die Ankündigung Italiens, bis auf wenige Ausnahmen keine Anträge von Schutzsuchenden nach der Dublin-III-Verordnung mehr zu prüfen. Diese sieht vor, dass in der Regel der Staat zuständig ist, den ein Migrant zuerst betreten hat. Die Luxemburger Richter befassten sich mit der Frage, weil sich das Verwaltungsgericht Sigmaringen nicht sicher war, ob es für den Asylantrag eines über Italien eingereisten Syrers zuständig ist. Eine solche Zuständigkeit deutscher Gerichte hätte möglicherweise Monate andauernde Hängepartien verkürzt: Nach den Dublin-Regeln stellt der EU-Staat, der die Einreise eines Migranten über einen anderen EU-Staat feststellt, zunächst bei diesem ein Aufnahmegesuch. Erhält er darauf innerhalb von zwei Monaten keine Antwort, gilt das Gesuch als akzeptiert. Anschließend läuft eine Frist von sechs Monaten, in denen Behörden den Migranten überstellen sollen. Scheitert das, ist der Staat zuständig, der das Aufnahmegesuch gestellt hat. Verweigert Italien die Aufnahme von Migranten, läuft es also nach Monaten darauf hinaus, dass ihr Zielland Deutschland zuständig ist. Kein EU-Staat darf sich seiner Zuständigkeit entziehen Dass deutsche Gerichte deshalb sofort über solche Asylverfahren entscheiden, fand in Luxemburg dennoch keine Zustimmung. Die EuGH-Richter argumentieren, kein EU-Staat dürfe sich seiner Zuständigkeit entziehen. Im Sommer 2025 hatte das Bundesverwaltungsgericht sechs Asylverfahren vorläufig ausgesetzt, um die EuGH-Entscheidung abzuwarten. Es ist damit zu rechnen, dass die deutschen Gerichte nun keine Abkürzung des Verfahrens akzeptieren werden. Die Konsequenzen der Luxemburger Entscheidung sind trotzdem überschaubar: Durch die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems ändern sich von Mitte Juni an die Zuständigkeiten. Italien hat angekündigt, dann wieder Dublin-III-Überstellungen zu akzeptieren.
