Der britische Premierminister Keir Starmer hat die Mitgliedstaaten des Europarates zu einer Reform der Europäischen Menschenrechtskonvention aufgerufen, um damit juristische Ansprüche abgelehnter Asylbewerber auf ein Bleiberecht einzuschränken. Starmer schrieb in einem gemeinsamen Zeitungsbeitrag mit der dänischen Ministerpräsidentin Mette Frederiksen für den britischen „Guardian“, das gegenwärtige Asylrecht sei „für eine andere Zeit“ geschaffen worden. In einer Welt der massenhaften Mobilität „funktionieren die Antworten von gestern nicht“. Zwar „wollen wir immer jene schützen, die vor Krieg und Terror fliehen“, aber die Welt habe sich verändert, „und die Asylsysteme müssen sich gleichfalls ändern“. Heutzutage seien Millionen Menschen unterwegs, weil sie auf eine bessere Zukunft hofften. Während Frederiksen in dem gemeinsamen Beitrag darauf hinweist, dass die Rate erfolgreicher Asylanträge in Dänemark den niedrigsten Stand seit 40 Jahren erreicht habe, beteuert Starmer, das Vereinigte Königreich unternehme nun ähnliche Schritte: Es bringe Abschiebungen auf ein Rekordniveau und mache das Recht auf unbefristeten Aufenthalt – das künftig erst nach 20 Jahren Anwesenheit gewährt werden soll – abhängig von Integrationserfolg und Steuerbeiträgen. Außerdem soll für britische Gerichte schon vor möglichen Änderungen der Menschenrechtskonvention die juristische Auslegung ihrer Klauseln eingeschränkt werden, etwa das Recht auf familiäres Zusammenleben, das nach Ansicht Londons oft die Abschiebung ausländischer Straftäter verhindert. Es soll kein Populismus sein Starmer und Frederiksen meinen, die Bevölkerung in ihren Ländern habe „seit Jahrzehnten“ verlangt, dass gehandelt werde. Das wollten sie nun tun, „nicht um die Thematik auszubeuten und Unwillen anzufachen, wie dies manche machen“, sondern um „wirkliche Lösungen zu finden“. Es gehe um „legitime Sorgen“ der Bevölkerung. Darauf zu reagieren, sei „kein leerer Populismus, sondern Demokratie“. Es gelte, „die Kräfte des Hasses und der Spaltung“ zu schwächen, und es gehe darum, was die Bevölkerung von ihren Regierungen erwarte: die Kontrolle zu behalten darüber, wer ins Land komme und bleibe, und dabei die eigenen Regeln anzuwenden. Die beiden Regierungschefs appellieren an die Teilnehmer des Europaratstreffens, zu einer „Modernisierung der Auslegung der Europäischen Menschenrechtskonvention“ bereit zu sein. Europa habe schon früher große Herausforderungen gemeistert, indem es gemeinsam gehandelt habe; nun müsse das wieder geschehen. Anderenfalls würden die Mächte gestärkt, „die uns auseinanderdividieren wollen“. Aus Großbritannien nehmen Justizminister David Lammy und der Generalstaatsanwalt Lord Hermer an den Beratungen des Europarates teil. Lammy wies darauf hin, Reformbedarf bestehe nicht nur bei Artikel 8 (Familie), sondern auch bei Artikel 3 der Konvention, der den Schutz vor unmenschlicher Behandlung postuliert.
