FAZ 06.02.2026
14:24 Uhr

Arbeitszeiten von Anwälten: Anwaltverein fordert Ende des „Acht-Stunden-Korsetts“


Ein Notfall kennt keine Bürozeiten: Während Anwälte ihren Mandanten rund um die Uhr verpflichtet sind, setzt das Arbeitszeitgesetz zugleich enge Grenzen. Darum tobt nun eine Debatte.

Arbeitszeiten von Anwälten: Anwaltverein fordert Ende des „Acht-Stunden-Korsetts“

In der aktuellen Diskussion um das Arbeitszeitgesetz spricht sich der Deutsche Anwaltverein (DAV) für eine Lockerung des starren Konzepts des Acht-Stunden-Arbeitstages aus. Die Einhaltung von Ruhezeiten und der mit dem Gesetz verfolgte Zweck des Gesundheitsschutzes seien zwar wichtig, betonte der mit rund 61.000 Mitgliedern größte deutsche Interessenvertreter von Rechtsanwälten. Die Regeln seien jedoch für viele angestellte Anwälte nicht immer passend. Die Organisation fordert den Gesetzgeber – fachlich zuständig ist in diesem Fall das von Bärbel Bas (SPD) geführte Bundesarbeitsministerium – auf, das Arbeitszeitgesetz für freie Berufe wie die Anwaltschaft flexibler zu gestalten. „Fristen lassen uns manchmal keine Wahl“ „Das geltende Arbeitszeitgesetz engt Anwältinnen und Anwälte stark ein. Damit sie ihrem Beruf bestmöglich nachgehen können, muss eine neue Regelung gefunden werden“, sagte Sylvia Ruge, Hauptgeschäftsführerin des DAV, am Freitag laut einer Mitteilung. Denn nicht alle Rechtsangelegenheiten könnten bis zum nächsten Tag warten. Anwälte müssten im Interesse ihrer Mandanten oft „unverzüglich“ tätig werden. „Auch Fristen lassen uns manchmal keine Wahl“, sagte Ruge. Gesetzlich ist für Beschäftigte gemäß Paragraph 3 Arbeitszeitgesetz eine Höchstarbeitszeit von acht Stunden am Tag vorgesehen. In Ausnahmefällen sind Verlängerungen bis zu zehn Stunden möglich. In allen Fällen gilt: Auf die Arbeitszeit muss eine Ruhezeit von elf Stunden folgen. Dem hält der DAV ein Beispiel aus dem Alltag vieler Kanzleien in Deutschland entgegen: Ein Anwalt verlässt das Büro um 18 Uhr, da er am Folgetag um acht Uhr bei einem Gerichtstermin sein muss. Um 22 Uhr abends schaut er in seine E-Mails und findet dort einen neuen Schriftsatz der anderen Streitpartei. Im Sinne seiner Mandantin muss er das Schriftstück lesen und sich auf den Prozess vorbereiten. Doch wegen der vorgeschriebenen Ruhezeit von elf Stunden hätte er dies bis spätestens 21 Uhr erledigen müssen. Verbände fordern Politik zum Handeln auf Wie zuvor bereits der Bundesverband der Wirtschaftskanzleien in Deutschland spricht sich nun auch der DAV für Bereichsausnahmen für Anwälte aus. Das Gesetz sieht solche Möglichkeiten für bestimmte Berufe, insbesondere für leitende Angestellte und Chefärzte, vor. Als Interessenvertreter dringt der DAV darauf, angestellte Anwälte in diesen Ausnahmekatalog aufzunehmen. Alternativ regt man an, die Anwendung des Arbeitszeitgesetzes für Anwälte einzuschränken. Hierfür verweist der Anwaltverein auf die Handhabung bei Wirtschaftsprüfern, für die es in der Berufsordnung schon solche Befreiungen gibt. Ein Punkt ist Hauptgeschäftsführerin Ruge jedoch wichtig: Die Abschaffung des gesamten Gesetzes kommt für den DAV nicht in Betracht. „Das Arbeitszeitgesetz dient dem Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und sollte erhalten bleiben. Gleichzeitig bedarf es dringend einer Überarbeitung, um der gesamten Anwaltschaft gutzutun.“ Große Unsicherheit nach „Stechuhr“-Entscheidung Der Berufsstand der Juristen diskutiert schon seit Jahren über erforderliche Anpassungen. Nach dem sogenannten „Stechuhr“-Beschluss des Bundesarbeitsgerichts im Jahr 2022 steht fest, dass auch Anwaltskanzleien die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten erfassen müssen. Bis auf einen Referentenentwurf aus dem Haus des ehemaligen Bundesarbeitsministers Hubertus Heil (SPD) fehlen den Personalverantwortlichen in Kanzleien klare Vorgaben. Befeuert wird die Debatte auch durch eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hamburg aus dem Sommer 2025, in der die Richter behördliche Anordnungen gegen die internationale Großkanzlei DLA Piper bestätigten. Diese muss nun die Arbeitszeiten ihrer angestellten Anwälte erfassen und auf die Einhaltung von Ruhepausen achten. DLA Piper nahm für sich in Anspruch, dass sich ihre Anwälte auf Ausnahmen, beispielsweise leitende Angestellte, berufen können. Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig. Über die Berufung muss das Hanseatische Oberverwaltungsgericht entscheiden.