Bundestagsvizepräsident Bodo Ramelow (Linke) hat bei der Bundesschiedskommission seiner Partei einen Eilantrag gestellt, dem Bundesvorstand zu verbieten, auf dem anstehenden Bundesparteitag über dessen Antrag zur Begrenzung von Abgeordnetengehältern abstimmen zu lassen. Der Vorstand möchte die Bundestags- und Europaabgeordneten der Linken dazu verpflichten, ihr Gehalt auf die Höhe eines durchschnittlichen Arbeitnehmerlohns zu begrenzen. Für Kinder und pflegebedürftige Angehörige ist ein Freibetrag von 350 Euro vorgesehen. Nach Abzug von Steuern und Versicherungsbeiträgen sollen die Abgeordneten den Rest ihrer Entschädigung an soziale Zwecke spenden müssen. Ramelow hält diesen Antrag für „verfassungswidrig“. Der frühere Ministerpräsident Thüringens sieht die Freiheit des Mandats der Abgeordneten gefährdet. In einem Schreiben an das Schiedsgericht vom vergangenen Donnerstag, das der F.A.Z. vorliegt, beantragt er „eine vorläufige Maßnahme im Sinne v. § 14 der Schiedsordnung“. Ramelow fordert also das Schiedsgericht dazu auf, noch vor dem Parteitag im Juni darüber zu entscheiden, ob es die Pläne der Parteiführung zumindest vorläufig stoppt. Innerhalb der Linken gibt es seit Monaten Auseinandersetzungen darüber, in welcher Weise die Partei ihren Abgeordneten Gehaltsvorgaben machen soll. Die bisherigen Linken-Vorsitzenden Jan van Aken und Ines Schwerdtner treten seit Langem für einen „Gehaltsdeckel“ ein. Sie haben ihr eigenes Gehalt nach ihrer Wahl an die Parteispitze vor knapp zwei Jahren freiwillig auf die Höhe eines Durchschnittsgehalts reduziert. In der Bundestagsfraktion ist ihr Vorgehen umstritten: Mehrere jüngere Abgeordnete verfahren ebenso wie die Vorsitzenden und befürworten den Antrag zum Bundesparteitag. Die meisten Parlamentarier lehnen eine zwingende Deckelung ihres Gehalts jedoch ab. Sie verweisen darauf, bereits jetzt an die Partei und für soziale Zwecke zu spenden. Auch Ramelow argumentiert so. Wäre ein Satzungsänderungsantrag notwendig? Der Konflikt verschärfte sich, als der Parteivorstand Mitte April den Antrag an den Bundesparteitag beschloss, obwohl ihm die Bedenken aus der Bundestagsfraktion bekannt waren. Wenige Tage später warf Ramelow der Parteispitze „politische Täuschung“ vor. Er führt gegen den Antrag nicht nur verfassungsrechtliche Einwände an, sondern sieht darin auch einen Verstoß gegen einen Beschluss des Linken-Bundesparteitags in Chemnitz aus dem vergangenen Jahr. Damals hatten die Linken-Delegierten beschlossen, mittelfristig „eine Gehaltsbegrenzung für Europa-, Bundes- und Landtagsabgeordnete einführen“ zu wollen. Zur Umsetzung solle der Parteivorstand „bis spätestens 2027 Änderungen der Bundessatzung“ vorschlagen. Der für den anstehenden Bundesparteitag vorliegende Antrag ist aber kein Satzungsänderungsantrag. Um ihn anzunehmen, würde eine einfache Mehrheit der Delegierten ausreichen. Für eine Satzungsänderung wäre hingegen eine Zweidrittelmehrheit notwendig. Offen ist, wie schnell das Schiedsgericht entscheidet Der Linken-Vorstand wollte sich auf Anfrage der F.A.Z. nicht zu Ramelows Eilantrag an das Schiedsgericht äußern. Ein Sprecher teilte mit, zu laufenden Verfahren nehme die Parteispitze grundsätzlich keine Stellung. Bis wann das Gericht über den Eilantrag entscheiden wird, ist unklar. Die Schiedsordnung der Linken sieht vor, dass die ehrenamtlichen Parteirichter nach Eingang eines Antrags „innerhalb von acht Wochen über die Art und Weise seiner Behandlung“ befinden sollen. Ramelow drängt in seinem Schriftsatz auf eine schnelle Befassung: Das „Eilbedürfnis“ seines Antrags ergebe sich auch daraus, dass Linken-Mitglieder bei den Delegiertenwahlen zum Bundesparteitag bereits jetzt die Kandidaten danach fragten, wie sie zu dem Antrag der Parteispitze stehen. Aus Ramelows Sicht kann damit „eine unzulässige Beeinflussung der Aufstellung von Delegierten vorliegen“. Der Bundesschiedskommission der Linken gehören derzeit acht Mitglieder an. Das Gremium ist nicht vollständig besetzt: Die Schiedsordnung der Partei sieht zehn Mitglieder vor. Da bei den Wahlen zum Schiedsgericht eine Frauenquote gilt und auf dem letzten Bundesparteitag der Linken zu wenig Frauen kandidierten, sind zwei Plätze unbesetzt. Um Beschlüsse zu fassen, reichen fünf Mitglieder aus.
