In Ungarn ist am Mittwoch Maja T. wegen gewalttätiger Angriffe in Budapest vor drei Jahren auf vermeintliche Rechtsextremisten zu einer Haftstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft war von versuchtem Totschlag ausgegangen und hatte eine Haftstrafe von 24 Jahren gefordert. Als Grund für diese hohe Forderung, der das Gericht in seinem nicht rechtskräftigen Urteil nicht folgte, wurde Abschreckung genannt. Maja T. hat die deutsche Staatsbürgerschaft und sieht sich selbst weder als Mann noch als Frau, sondern als nonbinäre Person an. Das Gericht hielt es für erwiesen, dass sie einer Gruppe von Linksextremisten angehörte, die im Februar 2023 mehrere gewalttätige Überfälle auf Männer und Frauen verübt hat, die sie für Rechtsextremisten hielt. Anlass war eine Veranstaltung von Neonazis in der ungarischen Hauptstadt am 12. Februar 2023, mit der an eine Schlacht im Zweiten Weltkrieg erinnert wird. In fünf Attacken hatten die Linksextremisten insgesamt neun Männer und Frauen niedergeschlagen und verletzt, sechs von ihnen schwer. Ein Mann erlitt einen Schädelbruch. Die ungarischen Ermittler haben das Vorgehen anhand von Aussagen sowie Aufnahmen von Überwachungskameras rekonstruiert. Diese Darstellung kam im Verfahren zur Sprache, doch bemängelten die Verteidiger von Maja T. die Beweisaufnahme, vor allem eine rudimentäre Zeugenvernehmung. Ein offenbar sorgfältig eingeübtes Vorgehen Die Staatsanwaltschaft warf Maja T. die Beteiligung an zwei dieser Angriffe vor. T. selbst nahm im Prozess zu den Vorwürfen nicht Stellung. In ihrem letzten Wort vor der Urteilsverkündung rechtfertigte sie aber grundsätzlich ein gewalttätiges Vorgehen gegen vermeintliche Rechtsextremisten. Sie sagte laut einem Bericht der Deutschen Presse-Agentur: „Antifaschismus ist die notwendige Selbstverteidigung demokratischer Gesellschaften.“ Es gehe nicht um einen Wunsch, „zu verletzen und zu töten“. Außerdem gab sie an, sie habe in Ungarn Isolationshaft, erniedrigende Zwangsmaßnahmen und Schlafentzug erlitten, wodurch man sie habe zermürben wollen. Nach Angaben der Ermittler hatten die Angreifer ihre Opfer – unter ihnen neben ungarischen auch zwei deutsche und zwei polnische Staatsangehörige – anhand ihrer Kleidung und ihres Gebarens ausgewählt, weil sie in ihnen Rechtsextreme vermuteten. Sie haben sie verfolgt und dann von hinten zu Boden geschlagen, mit Pfefferspray und Schlagwaffen attackiert. Dabei wurde ein offenbar sorgfältig eingeübtes Vorgehen beobachtet, wonach eine Person jeweils die Umgebung absicherte, während mehrere Angreifer auf ihre Opfer – jeweils eine oder zwei Personen – einschlugen. Die absichernde Person schien dabei auch die Zeit gemessen und nach etwa einer Minute ein Signal gegeben zu haben, auf das hin die Attacken abgebrochen wurden. Zwei Deutsche, die Berliner Tobias E. und Anna M., wurden unmittelbar nach den Taten in Budapest festgenommen. Anna M. wurde nach Deutschland abgeschoben. Tobias E. sagte gegenüber den ungarischen Ermittlern ausführlich aus und wurde zu einer Haftstrafe verurteilt, die er bis Dezember 2024 in Ungarn verbüßte. Maja T. wurde im Dezember 2023 in Berlin festgenommen. Die Auslieferung nach Ungarn bleibt umstritten Verhaftet wurde auch eine Italienerin, Ilaria Salis. Sie kam jedoch wieder auf freien Fuß, weil sie auf der Liste einer italienischen Linkspartei ins Europaparlament gewählt wurde. Das Parlament hat bislang die ungarischen Anträge auf Aufhebung der Immunität abgelehnt. Bereits – nicht rechtskräftig – zu einer fünfjährigen Haftstrafe verurteilt wurde 2025 in München ein Mitglied der linksextremen Gruppierung, die als „Antifa Ost“ oder „Hammerbande“ bezeichnet wird und ähnliche Taten wie in Budapest zuvor auch in Deutschland verübt hatte. Sieben weitere Beschuldigte, die sich der Polizei gestellt hatten, stehen derzeit in Düsseldorf vor Gericht. Im Juni 2024 folgte die Auslieferung T.s nach Ungarn – ungeachtet eines laufenden Eilverfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht, das die Überstellung untersagte. Grund war, dass das Berliner Kammergericht nicht hinreichend die Haftbedingungen für nonbinäre Personen in Ungarn geklärt habe. Der Beschluss des Verfassungsgerichts erreichte die zuständigen deutschen Behörden jedoch erst, als Maja T. schon auf dem Weg nach Ungarn war. Als eine Grundlage der Auslieferung hatte das Berliner Gericht die Zusicherung der ungarischen Behörden erwirkt, dass Maja T. im Fall einer Verurteilung zu einer Haftstrafe ohne Bewährung wieder nach Deutschland überstellt werde, wenn sie das wolle. Politiker der Linken kritisierten das Urteil. Der Ko-Vorsitzende der Linksfraktion im Europaparlament, Martin Schirdewan, sprach von einem „politischen Schauprozess, der niemals in Ungarn hätte stattfinden dürfen“. Acht Jahre Haft seien „unverhältnismäßig“. Ministerpräsident Viktor Orbán habe „diesen Prozess bewusst für seinen Wahlkampf instrumentalisiert“. Der SPD-Europaabgeordnete René Repasi äußerte, die Orbán-Regierung habe den Prozess „für politische Propaganda instrumentalisiert“. Es seien „grundlegende Verfahrensrechte“ missachtet worden. Die Verteidigung von Maja T. kritisierte, es seien Akten zu spät ins Deutsche übersetzt worden. Das Verfahren sei ausschließlich anhand der Sicht der Staatsanwaltschaft aufgezogen worden.
