FAZ 16.01.2026
14:51 Uhr

Anschlag Auf Verdi-Demo: „Er fuhr, ohne zu bremsen, durch die Menschen durch“


Mit seinem Auto soll Farhad N. 2025 gezielt Teilnehmer einer Demonstration in München überfahren und getötet haben. Vor Gericht macht der Afghane jetzt eine religiöse Geste – und schweigt.

Anschlag Auf Verdi-Demo: „Er fuhr, ohne zu bremsen, durch die Menschen durch“

Am 13. Februar 2025 raste Farhad N. mit seinem BMW Mini in München in eine Verdi-Demonstration, gezielt, so steht es nun in der Anklage gegen ihn. Erst nach 23 Metern blieb sein Auto stehen – gegen den Willen des Fahrers. Farhad N. hatte „weiterhin das Gaspedal betätigt“, so die Anklage. Das Auto kam trotzdem zum Stillstand, weil die Vorderräder keinen Kontakt mehr zum Boden hatten: Vor und unter dem Auto lagen Menschen. N., 25 Jahre alt, groß, massig, das schwarze Haar akkurat geschnitten, betritt am Freitag den Gerichtssaal in einem armeegrünen Parka. Vor sein Gesicht hält er eine rote Mappe, dann streckt er schnell den linken Arm aus und zeigt mit dem Zeigefinger der linken Hand nach oben – eine Geste, die unter Muslimen den Glauben an den einen und einzigartigen Gott zum Ausdruck bringen soll. Während er dann minutenlang vor den Fotografen steht, zeigt er diese Geste mal mit der linken, mal mit der rechten Hand, als wolle er sicherstellen, dass es nur ja festgehalten wird. Der Generalbundesanwalt in Karlsruhe, der die Ermittlungen nach dem Anschlag an sich gezogen hatte, wirft N. den Mord an zwei Menschen und Mordversuch in 44 Fällen vor. Zudem unter anderem schwere Körperverletzung und einen schweren, gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr. Verhandelt wird vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München. Seit 2024 „übersteigerte religiöse Vorstellungen“ „Wie geht es Ihnen heute?“, fragt der Vorsitzende Richter Michael Höhne den Angeklagten. „Ist gut“, antwortet N. „Sie heißen Farhad N.?“ – „Ist richtig.“ Zuvor hatte der Richter ihn auch gefragt, ob er zunächst ohne Dolmetscher auskommt. „Ist alles gut“, sagt der Angeklagte. Mehr wird er an diesem Tag nicht mitteilen – er will keine Angaben zu seinen persönlichen Verhältnissen und auch nicht zu den Tatvorwürfen machen. In einer Vernehmung nach dem Anschlag hatte er allerdings zugegeben, gezielt in den Demonstrationszug gefahren zu sein. N., von Beruf Sicherheitskraft, wurde in Kabul geboren und lebt seit 2016 in Deutschland. Laut Anklage ist er sunnitischer Muslim und entwickelte spätestens seit dem Herbst 2024 „übersteigerte religiöse Vorstellungen“. In sozialen Medien soll er Predigten von islamisch-konservativen und „in Teilen islamistisch sowie antiwestlich ausgerichteten“ afghanischen Geistlichen verfolgt haben, die seine „Vorstellungen“ beeinflusst hätten. Nach Einschätzung der Ankläger gingen diese Haltungen mit der politischen Überzeugung einher, die USA und andere westliche Staaten seien „für das Leid der muslimischen Bevölkerung in Afghanistan und im Nahen Osten“ verantwortlich. In der Anklage heißt es, dass N. „spätestens am 12. Februar 2025“ überzeugt gewesen sei, aus „religiösen Gründen“ die Verpflichtung zu haben, „willkürlich ausgewählte Personen in Deutschland anzugreifen und zu töten“ – um auf diese Weise auf die Situation der Muslime in islamisch geprägten Ländern zu reagieren. Er hatte demnach damit gerechnet, selbst bei diesem Anschlag ums Leben zu kommen. Zur Tatmotivation beigetragen hätten auch „diffuse Ängste sowie Wut und Enttäuschung“ über seine persönlichen Lebensumstände – so wie er sie wahrnahm. Sein Antrag auf Asyl wurde abgelehnt Doch wie waren sie, diese „Lebensumstände“? Objektiv betrachtet nicht schlecht. N. hatte ein eigenes Auto, lebte nicht in einer Sammelunterkunft, sondern in einer Wohnung in München. Zuletzt arbeitete er offenbar als Ladendetektiv. Zudem besaß er eine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis der Stadt München. 2017 war zwar sein Antrag auf Asyl vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge abgelehnt worden – und auch seine Klage dagegen vor dem Münchner Verwaltungsgericht wurde im Oktober 2020 abgewiesen. Die Richterin hatte ihm laut einem Bericht der „Süddeutschen Zeitung“ seine Geschichte, er sei in Afghanistan von „einer Bande“ verfolgt worden, nicht geglaubt. Er habe, so ihr Urteil, alles nur erfunden, um ein Bleiberecht zu erhalten. Danach aber stellte Farhad N., der kurz zuvor eine Ausbildung begonnen hatte, bei der Ausländerbehörde einen Antrag auf Aufenthaltserlaubnis, die für gut integrierte Jugendliche und junge Volljährige ausgesprochen werden kann. Sie wurde ihm im Oktober 2021 gewährt, wenn auch bis 2023 befristet. N. konnte jedoch, Frist hin oder her, in München bleiben – da über seine Verlängerungsanträge immer noch nicht entschieden worden war. So kam es, dass der abgelehnte Asylbewerber Farhad N. am Vormittag des 13. Februar 2025 mit seinem BMW Mini in München auf der Seidlstraße in der Maxvorstadt unterwegs war. Er stieß dabei auf den Verdi-Demonstrationszug mit rund 1400 Teilnehmern, der sich auf der dreispurigen Seidlstraße Richtung Königsplatz bewegte. Fünf Polizeifahrzeuge sowie ein Wagen der Unfallhilfe der Münchner Verkehrsbetriebe begleiteten die Demonstration. Sie fuhren in zwei Reihen versetzt hinter den letzten Teilnehmern. Offenbar entschloss sich N. spontan, als er die Menschenmenge sah, zu der beabsichtigten Tat, wie die Anklage darlegt. Um 10.30 Uhr passierte er demnach „das letzte Begleitfahrzeug, scherte vor diesem ein und überholte die weiteren Begleitfahrzeuge, indem er mit noch mäßiger Geschwindigkeit durch den schmalen Korridor zwischen diesen hindurchfuhr“. Dann beschleunigte er stark und steuerte das Auto in die Menschengruppe, die das Ende des Zuges bildete – er fuhr mitten durch sie hindurch, ohne zu bremsen oder zu lenken. Zuerst prallte er mit seinem Auto auf eine 37 Jahre alte Frau und ihre zwei Jahre alte Tochter, die sie im Kinderwagen schob. Beide wurden etwa zehn Meter weit durch die Luft geschleudert und schlugen auf der Straße auf. Die Geschwindigkeit des Autos bei der Kollision soll zwischen 34 und 42 Kilometer in der Stunde betragen haben. Kurz nach dem Anschlag, als der bayerische Ministerpräsident Markus Söder (CSU) am Tatort erste Informationen mitteilte, sah man noch den zerquetschten Buggy auf der Straße liegen, neben einem einzelnen Turnschuh. Zwei Tage lang kämpften Ärzte um das Leben von Mutter und Tochter. Doch ihre Verletzungen waren zu schwer, am 15. Februar starben beide im Krankenhaus. Die lebensgefährlichen und schweren Verletzungen, die viele Opfer erlitten, trägt Oberstaatsanwalt David Rademacher in der Anklage vor. Sie lesen sich wie ein Stichwortregister der Notfallmedizin: Schädel-Hirn-Traumata, Hämatome, zertrümmerte Schulterdächer, gebrochene Augenhöhlen und Unterkiefer, Rippenbrüche, Lungenprellungen. Der Angeklagte N. sitzt währenddessen ruhig auf seinem Stuhl, immer wieder zuckt jedoch sein Kopf ruckartig nach vorne, dann blinzelt er. Die Opfer wurden entweder von dem BMW Mini durch die Luft geschleudert und stürzten auf die Straße – oder sie wurden durch den Aufprall gegen andere Teilnehmer der Kundgebung geschleudert und rissen diese mit zu Boden. Manche Opfer mussten wochenlang im Krankenhaus behandelt und mehrmals operiert werden. Ein Mann wurde angefahren, fiel auf die Motorhaube, rutschte herunter und wurde dann einige Meter mitgeschleift, bis das Auto zum Stehen kam, dabei geriet „sein Unterkörper auf der Beifahrerseite unter das Fahrzeug“. Eine Frau wurde ebenfalls unter das Fahrzeug gezogen, ihr linkes Bein wurde zwischen Vorderrad und Radkasten eingeklemmt. Farhad N., der am Tatort festgenommen wurde und Allahu Akbar gerufen haben soll, wollte laut Generalbundesanwalt eine „unbestimmte, jedoch möglichst große Anzahl von Personen“ töten.