FAZ 18.12.2025
12:14 Uhr

Anklage wegen Mordes: Mann soll Ehefrau von Balkon in die Tiefe gestoßen haben


Er deklarierte es als Neuanfang für ihre Ehe, tatsächlich war die Hotel-Übernachtung wohl eine Falle: Nach dem tödlichen Sturz einer Frau aus 61 Metern erhebt die Frankfurter Staatsanwaltschaft Anklage gegen deren Ehemann.

Anklage wegen Mordes: Mann soll Ehefrau von Balkon in die Tiefe gestoßen haben

Weil er seine Frau von einem Balkon aus 61 Metern Höhe gestoßen haben soll, muss sich ein 59 Jahre alter Mann wohl demnächst vor dem Frankfurter Landgericht verantworten. Wie die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Donnerstag mitteilte, hat sie Anklage gegen den Deutsch-Briten aus Rodgau erhoben. Ihm wird vorgeworfen, am 18. Mai 2023 seine damals 40 Jahre alte Ehefrau, mit der er zwei gemeinsame Kinder hat, aus Habgier heimtückisch getötet zu haben. Hierzu soll er sie über das Balkongeländer des extra zu diesem Zweck angemieteten Zimmers im 22. Stock des Leonardo Royal Hotels in Frankfurt-Sachsenhausen gestoßen haben. Infolge des Sturzes aus 61 Metern Höhe war sie auf der Stelle tot, wie die Staatsanwaltschaft weiter mitteilte. Anlass für die Tat waren offenbar finanzielle Erwägungen des Ehemannes. Den Erkenntnissen zufolge hatte er schon seit längerer Zeit eine außereheliche Beziehung mit einer anderen Frau. Weil er jedoch eine Scheidung verhindern wollte, die er sich laut Staatsanwaltschaft finanziell nicht hätte leisten können, habe er sich entschlossen, seine Ehefrau zu töten. An jenem 18. Mai hatte er für sich und das spätere Opfer ein Hotelzimmer gebucht und sie offenbar in dem Glauben gelassen, er habe die Affäre beendet und wolle nun seine Ehe retten. Nach außen sollte die Tötung wie ein Unfalltod aussehen, um an das Erbe und die Leistungen aus einer Lebensversicherung seiner Frau zu gelangen, deren Begünstigter er war. Gleichzeitig soll er die Beziehung zu seiner Geliebten fortgeführt haben. Dieser Frau wiederum hatte er laut Staatsanwaltschaft vorgespielt, er habe sich von seiner Ehefrau getrennt. Wie die Ermittlungen ergeben haben, hatte der Angeschuldigte vor der Tat im Internet zu geeigneten Tötungsarten recherchiert. Zudem habe er sein persönliches und berufliches Umfeld „durch wechselnde Angaben über die Umstände des Todes seiner Ehefrau getäuscht“, wie es in der Mitteilung der Staatsanwaltschaft weiter heißt. Fast zwei Jahre nach der Tat, am 23. April 2025, war der Mann verhaftet worden. Das Landgericht Frankfurt wird nun über die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.