Ein 31 Jahre alter Mann soll seine getrennt lebende Ehefrau mit mehreren Messerstichen getötet und in einer vorher ausgehobenen Grube einbetoniert haben. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat nun Anklage wegen Mordes gegen den Deutschen erhoben, wie die Behörde mitteilte. Die Anklageschrift werfe ihm Mord aus Heimtücke, Habgier und niedrigen Beweggründen vor. Das 31 Jahre alte Opfer war demnach bereits 2024 aus dem gemeinsam bewohnten Haus ausgezogen, die Scheidung lief seit Anfang 2025. Die 31-Jährige habe finanzielle Forderungen gestellt und die Umgangsregelung für den vierjährigen gemeinsamen Sohn ändern wollen, schrieb die Staatsanwaltschaft. Daraufhin soll der Mann den Entschluss gefasst haben, die Frau zu töten. Er habe bereits vor der Tat in einem an die Garage angrenzenden Raum eine Grube ausgehoben, hieß es. Laut Anklageschrift habe er die Deutsche unter einem Vorwand im Juli 2025 gezielt in das von ihm bewohnte Haus in Bad Neuenahr-Ahrweiler gelockt. Mit Schnellbeton verschlossen Im Hausflur soll er sie mit mehreren Messerstichen getötet haben. „Im Anschluss soll er die Leiche in die zuvor hierfür ausgehobene Grube gelegt, diese mit Schnellbeton verschlossen und die Oberfläche später fachgerecht verfliest haben“, schrieb die Staatsanwaltschaft. Die Polizei habe nach einer Vermisstenanzeige ermittelt. Der 31-Jährige habe schließlich eingeräumt, seine Ehefrau getötet zu haben, schrieb die Behörde. „Die einbetonierte Leiche wurde im Boden vorgefunden und konnte freigelegt werden.“ Der 31-Jährige befinde sich in Untersuchungshaft. Das Landgericht Koblenz muss nun entscheiden, ob es die Anklage zulässt. Bei diesem Fall könnte es sich um einen Femizid handeln. So werden Tötungen von Frauen aufgrund ihres Geschlechts bezeichnet, also aufgrund ihrer tatsächlichen oder vom (mutmaßlichen) Täter zugeschriebenen Stellung in der Gesellschaft. Um einen Femizid handelt es sich beispielsweise, wenn ein Mann nicht akzeptieren kann, dass eine Frau sich von ihm trennt. Er spricht ihr ab, eine selbstbestimmte Entscheidung zu treffen. Der Begriff „Femizid“ macht auf die Entstehungsbedingungen der Tat aufmerksam.
