Extremisten dürfen auch zukünftig kein Referendariat in der Justiz machen. Das hat das Landesverfassungsgericht in Thüringen kürzlich entschieden. Anlass war eine Klage der AfD-Fraktion im Erfurter Landtag. Sie wandte sich dagegen, dass ein Gesetz Bewerbern die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst verwehrt, wenn sie „gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes tätig sind“. Das, so die AfD, verletze das Grundrecht auf Berufsfreiheit. Der Eingriff sei gerechtfertigt, urteilte hingegen das Verfassungsgericht, denn das Vertrauen in die Justiz müsse geschützt werden. Die bloße Zugehörigkeit zu einer Partei, also etwa der AfD, reiche für die Ablehnung eines Bewerbers aber nicht aus. Die verfassungswidrigen Handlungen müssten schon von „einigem Gewicht sein“. Dem Verfassungsgericht vertraue er nicht mehr Björn Höcke kritisierte den Richterspruch dennoch als „völlig falsch“. Durch ihn würde „einer Gesinnungsprüfung Tür und Tor geöffnet“. Dem Verfassungsgericht vertraue er nicht mehr. Er sei ein gebranntes Kind, was das Handeln des Thüringer Verfassungsgerichtshofes betreffe – „und vor allen Dingen, was das Agieren in der Öffentlichkeit des Präsidenten des Thüringer Landesverfassungsgerichts angeht“. Dem Präsidenten, Klaus-Dieter von der Weiden, warf Höcke vor, sich in die „politische Sphäre“ begeben zu haben, „die auch dem Ansehen dieses Gerichts schweren Schaden zugefügt hat“. Grund dafür war, dass von der Weiden öffentlich überlegt hatte, wie die Wahl von Verfassungsrichtern in Thüringen in Zukunft gesichert werden könne. Die AfD blockiert derzeit im Landtag den Ausschuss, der für deren Wahl zuständig ist. Persönliche Angriffe auf Repräsentanten der Justiz waren bis vor Kurzem ungewöhnlich für die AfD. Zwar kritisiert die Partei schon lange Urteile der Verfassungsgerichte in Bund und Ländern in der Sache und auch die Justiz als Ganzes. In Thüringen stellt sie aber nun die persönliche Integrität von höchsten Richtern infrage. Dabei hatte die AfD-Fraktion im Erfurter Landtag den Präsidenten des Landesverfassungsgerichts, der ein CDU-Parteibuch hat, 2022 noch mitgewählt. Zwei Jahre zuvor hatte Höcke den Thüringer Verfassungsgerichtshof sogar gelobt, als er zugunsten der AfD entschieden hatte. Ihm gebührten „Dank und Anerkennung dafür, dass er sich nicht von öffentlichem Druck einschüchtern ließ und sich sachlich an den Vorschriften der Verfassung orientierte“, schrieb Höcke, nachdem das Gericht das Paritätsgesetz der damaligen rot-rot-grünen Landesregierung aufgrund einer Klage der AfD als verfassungswidrig verworfen hatte. Das Gesetz hatte Parteien dazu verpflichtet, ihre Kandidatenlisten abwechselnd mit Männern und Frauen zu besetzen. Eine Zäsur im Umgang der Thüringer AfD mit der Justiz setzte im Wahljahr 2024 ein. Die als gesichert rechtsextrem eingestufte Partei erreichte bei der Landtagswahl ein wichtiges Ziel. Ihr Wahlergebnis von 32,8 Prozent reichte für eine Sperrminorität im Landtag aus; mit 32 Abgeordneten hat sie dort mehr als ein Drittel der 88 Sitze. Wichtige Entscheidungen, die mit Zweidrittelmehrheit gefasst werden müssen, etwa Verfassungsänderungen, sind dadurch ohne die AfD nicht mehr möglich. Sie suchten nach einem Trick Aus ihrem Erfolg wollte die AfD den maximalen Gewinn erzielen. Als Erstes nahm sie den Posten des Landtagspräsidenten in der Konstituierenden Sitzung des Landtags Ende September 2024 in Anspruch, so wie es die Geschäftsordnung bisher vorsah. Die anderen Fraktionen wollten aber keinen Landtagspräsidenten aus den Reihen der AfD. Deshalb wollten sie die Geschäftsordnung ändern. Das ist das Recht eines jeden Parlaments. Kundige Mitglieder der AfD-Fraktion wussten schon vorher, dass es kein verfassungsmäßig verbrieftes Recht gibt, dass die stärkste Fraktion diesen Posten bekommt. Deshalb suchten sie nach einem Trick. Die AfD wollte die Änderung der Geschäftsordnung verhindern. Sie nutzte dafür den damals 73 Jahre alten Alterspräsidenten, den AfD-Abgeordneten Jürgen Treutler, der die Sitzung bis zur Wahl eines Landtagspräsidenten zu leiten hatte. Treutler weigerte sich über Stunden, die Beschlussfähigkeit des Landtags festzustellen, und ignorierte die Anträge, die Geschäftsordnung zu ändern. Es kam zu einer chaotischen Sitzung und zum Eklat, die CDU-Fraktion rief das Verfassungsgericht an. Das hatte sich gut auf alle möglichen Szenarien vorbereitet und urteilte rasch. Der Alterspräsident habe die Rechte des Parlaments verletzt und müsse über den Antrag abstimmen lassen, die Geschäftsordnung zu ändern. Gewählt wurde schließlich der CDU-Politiker Thadäus König aus dem Eichsfeld. Seitdem führt die Thüringer AfD einen Rachefeldzug gegen die Justiz und ihre Vertreter. Ihr fiel im Nachgang zur Wahl des Landtagspräsidenten auf, dass zu den neun Richtern am Verfassungsgerichtshof Jörg Geibert gehört – der Rechtsanwalt und CDU-Politiker war von 2010 bis 2014 Innenminister von Thüringen. Sein Sohn Lennart Geibert wurde 2024 für die CDU in den Landtag gewählt. Die AfD-Fraktion erstattete im Oktober 2024 Anzeige gegen Verfassungsrichter Geibert. Er habe an der Entscheidung über die Konstituierende Sitzung des Landtags nicht mitwirken dürfen, denn der Vater habe über die Belange des Sohnes entschieden. Auch aussichtslose Anträge erfüllen für die AfD einen Zweck Die AfD zeigte auch den Präsidenten des Verfassungsgerichtshofes von der Weiden an. Er habe Geibert davon abhalten müssen, am Urteil mitzuwirken. Die Anzeige lautete auf Rechtsbeugung, ein schwerwiegender Vorwurf. Die Staatsanwaltschaft Erfurt lehnte es ab, Ermittlungen aufzunehmen. Rechtsbeugung liege nur vor, wenn sich ein Täter bewusst von Recht und Gesetz entferne und seine Entscheidung willkürlich erscheine. Dafür gebe es keine Anhaltspunkte. Der Sohn des Verfassungsrichters sei nicht Beteiligter gewesen, sondern die CDU-Fraktion als Ganzes. Die AfD ließ es dabei nicht bewenden. Sie strengte im Sommer 2025 beim Oberlandesgericht Jena ein Klageerzwingungsverfahren an, damit weiter in der Sache ermittelt werde. Dass dieser Versuch aussichtslos war, dürfte ihr klar gewesen sein. Doch auch aussichtslose Anträge erfüllen für die AfD den Zweck, die Justiz als politisiert und voreingenommen darzustellen. Der Sprecher der AfD-Fraktion, Sascha Schlösser, nutzte den Antrag, um der Staatsanwaltschaft Erfurt „Scheinheiligkeit“ vorzuwerfen. Während regierungskritische Richter gemaßregelt würden, schaue die Justiz bei „CDU-Richtern mit offenkundigem Interessenkonflikt“ demonstrativ weg. Höcke hatte schon kurz nach der Eklat-Sitzung im Landtag über das Verfassungsgericht gesagt: „Dort sitzt keiner, der nicht das richtige Parteibuch hat.“ Den Eindruck zu erwecken, die Justiz stecke mit den Regierenden unter einer Decke, diente offenbar auch ein Antrag von Ende Oktober 2024 an Landtagspräsident König. Er möge den Verfassungsgerichtshof ersuchen, Präsident von der Weiden und Richter Geibert ihrer Ämter zu entheben. König musste diesen Antrag juristisch sorgfältig prüfen lassen. Er ersuchte eine renommierte Anwaltskanzlei um eine Stellungnahme. Der beauftragte Anwalt konnte wie die Staatsanwaltschaft Erfurt kein grobes Fehlverhalten erkennen. König lehnte den Antrag ab. Den Landtagspräsidenten attackiert die AfD regelmäßig. Sie versucht den Eindruck zu erwecken, er sei nicht rechtmäßig ins Amt gekommen, habe der AfD das Amt gestohlen. Im Juni 2025 forderte die AfD, König, der die Parlamentssitzungen souverän leitet, müsse abgewählt werden. Zudem gehen Höcke und andere AfD-Politiker den Landtagspräsidenten regelmäßig persönlich an. Sie werfen ihm ohne Beweise vor, er würde sein Amt nicht neutral ausüben. Man müsse wieder zur Kultur parlamentarischer Neutralität zurückkommen, „auch in der Amtsführung der Präsidenten“, sagte Höcke am 22. Oktober 2025 über König. Auch dem Direktor der Landtagsverwaltung, Jörg Hopfe, versucht die AfD am Zeug zu flicken. Hopfe ist sozusagen der Chefjurist des Landtags, der darüber wacht, dass alle Regeln eingehalten werden. Der renommierte Jurist hat an der Thüringer Verfassung mitgewirkt und ist einer ihrer regelmäßigen Kommentatoren. In der Konstituierenden Sitzung des Landtags spielte Hopfe, mit einer leuchtend roten Krawatte gut erkennbar, plötzlich eine herausgehobene Rolle. Mehrfach wies er den Alterspräsidenten Treutler darauf hin, dass sein Verhalten verfassungswidrig sei. Hopfe wurde nach der Sitzung von AfD-Anhängern mit Hassmails überschüttet. Gegen Hopfe reichte die AfD eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde beim Landtagspräsidenten ein; angeblich habe er 2012 falsch über ein Detail zu Untersuchungsausschüssen unterrichtet. Die Vorwürfe konnten schnell entkräftet werden. König lehnte nach rechtlicher Prüfung den Antrag ab. Die AfD gab eine Pressemitteilung heraus: „Landtagspräsident deckt pflichtwidrig Landtagsdirektor“. Höcke arbeitet sich persönlich an Kramer ab Besonders harsch sind die Angriffe der AfD auf den Präsidenten des Thüringer Landesamts für Verfassungsschutz, Stephan Kramer. Mit ihm hat die AfD seit Jahren eine Rechnung offen. Denn der Thüringer Verfassungsschutz stufte 2019 den AfD-Landesverband als Prüffall einer rechtsextremistischen Bestrebung ein, zwei Jahre später als „erwiesen rechtsextrem“. Die AfD, die zahlreiche Verfahren gegen den Verfassungsschutz geführt hat, rief im März 2025 im Landtag einen Untersuchungsausschuss gegen Kramer ins Leben. Ihre Stärke von mehr als einem Drittel der Stimmen im Parlament macht es möglich, dass sie einen solchen Ausschuss allein durchsetzen kann. Ziel ist es, die Amtsführung Kramers unter die Lupe zu nehmen. An Kramer arbeitet sich Höcke immer wieder persönlich ab. In seinem Internetblog nennt er ihn ein „Sicherheitsrisiko“ für die Demokratie oder schreibt, der Thüringer Verfassungsschutz habe sich unter dessen Führung „zu einer Propagandaabteilung der SPD“ entwickelt, deren Mitglied Kramer ist. Selbst Äußerlichkeiten werden nun thematisiert. Weil in Kramers Gesicht ein „kauziger Rauschebart“ wachse, erinnere er „zunehmend mehr an einen dschihadistischen Haßprediger (sic!) als an einen nüchternen Beamten“. „Mit diesem Bart und so“ AfD-Bundeschefin Alice Weidel hat die Wortwahl Höckes kürzlich aufgegriffen. „Schauen Sie sich doch mal diesen Verfassungsschutzpräsidenten in Thüringen an, diesen Kramer da, mit diesem Bart und so. Wie der aussieht, was das für Leute sind“, sagte sie in einem Interview mit Welt-TV. Ähnlich wie im Fall des Thüringer Verfassungsgerichtspräsidenten soll hier offenbar durch die Schmähung einer Person auch das Vertrauen in die staatlichen Institutionen erschüttert werden. Die höchsten Gerichte stehen seit Jahren im Fokus der AfD, keine andere Partei klagt dort so viel wie sie. Die Klagewut betrifft das Bundesverfassungsgericht, aber auch die Verfassungsgerichte der Länder. So hat die Thüringer AfD seit 2014 bis Anfang Dezember 2025 17 Organstreitverfahren angestrengt, alle anderen Fraktionen brachten es zusammen nur auf acht Verfahren. In den 17 Verfahren wurde der AfD-Fraktion nur dreimal ganz oder teilweise stattgegeben. Auch in anderen Ländern und im Bund sind die Klagen der AfD zu mehr als 80 Prozent erfolglos. In Thüringen ist ein jüngstes Verfahren, das die Einsetzung einer Parlamentarischen Kontrollkommission ohne AfD-Beteiligung anficht, nach Auskunft des Gerichts noch offen. Allerdings wird die AfD, wie die F.A.Z. erfuhr, hier nicht erfolgreich sein, weil ihr Anwalt eine Frist verstreichen ließ. Erst am letztmöglichen Tag legte er kurz vor Mitternacht den Schriftsatz aufs Fax, das aber nicht mehr rechtzeitig beim Gericht ankam. Wenn es um die Zukunft der Justiz in Thüringen und das Landesverfassungsgericht geht, hat die AfD noch einen Trumpf in der Hand. Denn die Richter werden durch einen Richterwahlausschuss im Landtag gewählt. Dessen Mitglieder müssen aus allen Fraktionen kommen und mit Zweidrittelmehrheit gewählt werden. Das ist sogar in der Verfassung festgelegt. SPD und Linke wollen keine AfD-Abgeordneten in den Ausschuss wählen, weil sie einen zunehmenden Einfluss der Partei auf das Verfassungsgericht befürchten. Richterwahlausschuss weiter blockiert CDU und BSW hingegen halten es für notwendig, die AfD zu beteiligen, um die Arbeitsfähigkeit des Gerichts zukünftig zu sichern. Sie haben deshalb zwei AfD-Abgeordnete in den Richterwahlausschuss gewählt. Die AfD weigert sich aber weiterhin, Kandidaten der anderen Fraktionen in den Ausschuss zu wählen, sodass er weiter blockiert ist. Damit sie ihre Haltung ändert, hat die AfD wechselnde Bedingungen gestellt: Mal fordert sie das Amt des Landtagspräsidenten, dann zwei Sitze in der Parlamentarischen Kontrollkommission, die den Verfassungsschutz kontrolliert. In Ländern, in denen autoritäre Populisten regieren oder regiert haben, sind die Justiz und die Verfassungsgerichte ein vorrangiges Ziel von Angriffen. Beispiele sind Ungarn unter Viktor Orbán, Polen unter der PiS-Regierung oder auch die Vereinigten Staaten unter Donald Trump. In Thüringen betreibt die AfD eine Delegitimierung der Justiz. Es soll der Eindruck entstehen, dass sie von der Politik abhängig sei, dass Justiz, Regierung und Parlament ein Kartell bildeten, sich im Unrecht bewegten. Höcke weist immer wieder darauf hin, dass solches Unrecht beseitigt werde, wenn die AfD erst mit absoluter Mehrheit regiere. „Wenn die AfD an der Regierung ist, werden die politischen Schauprozesse aufgearbeitet werden, dann wird es wieder eine neutrale Justiz geben“, hatte er im Juni 2024 in einem Video angekündigt. In Thüringen bleibt die Strategie der AfD nicht unbemerkt. Sie versuche, eine Verfassungsinstitution nach der anderen zu diskreditieren: den Landtag, seinen Präsidenten, das Verfassungsgericht, sagt Andreas Bühl, Fraktionsvorsitzender der CDU im Erfurter Landtag. Es gehe der AfD darum, einen Spaltpilz in die Gesellschaft zu tragen, Menschen zu verunsichern, ihr Vertrauen in den Staat zu erschüttern. Bühl erkennt darin ein klares Ziel der AfD: „Sie will die Spaltung so vorantreiben, dass sie bei der nächsten Wahl die Mehrheit bekommt. Das Land würde sich dann vollkommen verändern, zulasten einer pluralen Gesellschaft.“
