FAZ 04.02.2026
09:29 Uhr

AfD-Jugend: Wann man Deutschland nicht im Namen führen sollte


Rechts darf man sein, so wie man links sein darf. Wer aber national nicht von  rassistisch unterscheiden kann, sollte den Geschichtslehrer wechseln.

AfD-Jugend: Wann man Deutschland nicht im Namen führen sollte

Es ist nicht überraschend, dass die neue Jugendorganisation der AfD der alten ähnelt. Ein neuer Name bedeutet keine Neuschöpfung, wenn im Wesentlichen das alte Personal die alten Thesen verbreitet. Die Mutter-Partei muss sich das zurechnen lassen. Aber was genau? Die Etikettierungen des Verfassungsschutzes wie „gesichert rechtsextrem“ müssen weiterhin begründet werden. Das ständige Dahersagen ist noch keine inhaltliche Auseinandersetzung. Für ein etwaiges Verbotsverfahren, das immer wieder gefordert wird, ist der Maßstab des Grundgesetzes entscheidend. Extremismus ist demnach keine Voraussetzung für ein Parteiverbot. Verfassungswidrig sind Parteien, die nach ihren Zielen oder nach dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgehen, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen. Wo die Grenze liegt Die Grenze ist nicht mit einer Forderungen nach einer Begrenzung von Zuwanderung erreicht, sondern erst dann, wenn etwa Menschen ihre Würde abgesprochen wird oder das Deutschsein mit biologischen Merkmalen verbunden wird. „Rechts“ darf man sein, so wie man „links“ sein darf. „National“ zu sein, ist auch nicht anstößig. Rassismus ist allerdings damit nicht zu vereinbaren. Eine Jugendorganisation, die das nicht begreift, sollte „Deutschland“ nicht im Namen führen. Und sich einen neuen Geschichtslehrer suchen.