Das Portal Nius ist mit dem Versuch, dem schleswig-holsteinischen Ministerpräsidenten Daniel Günther (CDU) zwei Aussagen, die er in der Talkshow von Markus Lanz am 7. Januar im ZDF über Nius machte, untersagen zu lassen, vor dem Verwaltungsgericht Schleswig Holstein gescheitert. Der Antrag auf Unterlassung sei zulässig, weil es sich hier um eine „öffentlich-rechtliche Streitigkeit“ handele, doch bleibe er erfolglos, so das Gericht. Die „streitgegenständlichen Äußerungen“ habe Günther nämlich „nicht in Ausübung seines Amtes“ als Ministerpräsident getätigt. „Im Kontext der Sendung“ seien „seine Äußerungen objektiv als die eines Parteipolitikers zu betrachten.“ Damit habe der gegen das Land Schleswig-Holstein gerichtete Antrag keinen Erfolg (Az. 6 B 2/26). „Feinde von Demokratie“ und „faktenfrei“ Nius, beziehungsweise dessen Betreiberunternehmen Vius, wollte Günther die Aussage verbieten lassen, „Nius und solche Portale“ seien als „unsere Gegner und auch die Feinde von Demokratie“ zu betrachten. Und die Einlassung: „Wenn ich mir Nius-Artikel angucke, mit denen ich irgendwas zu tun habe: Da stimmt in der Regel nichts drin. Das ist … vollkommen faktenfrei.“ Bei Äußerungen von Politikern, so das Verwaltungsgericht, sei jeweils im Einzelfall zu entscheiden, in welcher Rolle sie sprächen – als Amtsträger, als Parteipolitiker oder als Privatperson. Im besonderen Fall einer Talkshow finde in der Regel ein Wechsel der Rollen statt: „Talkshows zeichnen sich in besonderem Maße dadurch aus, dass die amtlichen, persönlichen und parteipolitischen Positionen der Äußernden in der Wahrnehmung des Publikums zusammenfließen. Die Bandbreite der Themen und Fragestellungen betrifft regelmäßig sowohl amtliche als auch parteipolitische Belange.“ „Amtsträger in den politischen Diskurs einbinden“ Wären Amtsträger verpflichtet, „bei jeder ihrer Äußerungen präzise klarzustellen, in welcher Funktion sie diese tätigen, würde dies einen dynamischen politischen Meinungsaustausch erheblich beeinträchtigen“, so das Gericht. Talkshows seien „gerade darauf ausgelegt, Amtsträger auch aufgrund ihres Amtes, aber außerhalb eines formellen amtlichen Rahmens in den politischen Diskurs einzubinden und zu konfrontieren. Diese für das Publikum offenbare Verquickung verschiedener Rollen darf nicht dazu führen, dass Amtsträger gegenüber den übrigen Debattenteilnehmern durch besondere Zurückhaltungsgebote benachteiligt werden. Dies hätte auch eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung der die Regierung tragenden Parteien zur Folge.“ Die Aussagen über Nius habe Günther in der Sendung von Markus Lanz „selbstverständlich als Politiker und nicht als Hoheitsträger“ getroffen, sagte der Medienanwalt Christian Schertz, der Günther in dem gegen ihn persönlich von Nius angestrengten, zweiten Unterlassungsstreit vertritt, gegenüber der Deutsche Presse-Agentur. Günther habe „seine persönliche Meinung im Rahmen der politischen Debatte“ geäußert. Zu denken, dass hier ein Anspruch gegen das Land Schleswig-Holstein bestehe, sei „rechtsfehlerhaft“. Der damit angesprochene Anwalt Joachim Nikolaus Steinhöfel sieht das selbstverständlich anders. Das Gericht postuliere, „dass in Talkshows in Zweifelsfällen von einem privaten Auftreten auszugehen sei“. Das sei „abwegig“ und widerspreche der Auffassung der juristischen Fachliteratur. Derzufolge würden „ranghohe Regierungsmitglieder vornehmlich in ihrer amtlichen Funktion wahrgenommen“ und sei es ihnen zuzumuten, „sich bei einem Rollenwechsel klar zu äußern“. Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts leide „an einer Über-Fragmentierung“ des Verlaufs der Sendung von Lanz, in der Günther auftrat. Die Kammer habe „den Ministerpräsidenten aus seiner eigenen, ausdrücklichen Rollendefinition (,Ich bin als Ministerpräsident hier‘) entlassen, ohne dass ein objektiver Anhaltspunkt für einen Rollenwechsel vorlag.“ Die Gerichtsentscheidung weise „erhebliche Angriffspunkte für ein Beschwerdeverfahren auf“.
