FAZ 04.02.2026
16:35 Uhr

Abou-Chaker vor Gericht: Mal wieder den Holocaust verharmlost


In einem Livestream auf Tiktok hatte Arafat Abou-Chaker 2023 gesagt: „Für mich ist Adolf Hitler besser als Netanjahu.“ Die Staatsanwaltschaft Cottbus ordnet das als Volksverhetzung ein. Unter anderem deswegen muss die Clangröße abermals vor Gericht.

Abou-Chaker vor Gericht: Mal wieder den Holocaust verharmlost

Als Arafat Abou-Chaker erklärte, warum für ihn Adolf Hitler besser sei als Benjamin Netanjahu, bedeckte ein böse schauender Kürbis seinen Kopf. Die Berliner Clangröße wollte sich dahinter aber nicht verstecken, einer der Zuschauer des Tiktok-Livestreams, in dem er im ­Oktober 2023 mit dem Islamisten Pierre Vogel über den Nahostkonflikt sprach, hatte ihm den Kürbis aufgesetzt. Für ­solche virtuellen Geschenke bekommt ein Streamer auf Tiktok Geld. Abou-Chaker sagte jedenfalls wörtlich: „Für mich ist Adolf Hitler besser als Netanjahu.“ Der habe seine Opfer wenigstens sofort umgebracht, Netanjahu lasse seine Opfer erst leiden und bringe sie dann um. Der Ministerpräsident von Israel ­wolle ein ganzes Volk auslöschen. Grafik mit Hakenkreuz und Davidstern Die Staatsanwaltschaft Cottbus ordnete das als Volksverhetzung ein und bean­tragte im Januar 2025 beim Amtsgericht Potsdam den Erlass eines Strafbefehls. Die Staatsanwaltschaft Cottbus ist in ganz Brandenburg für Straftaten im Internet ­zuständig, Abou-Chaker wohnt in Kleinmachnow bei Berlin. Laut der „Welt“ heißt es in dem Strafbefehl, dass Abou-Chaker einen „Vergleich des von Israel geführten Kriegs in Gaza und den dadurch ver­ursachten Opfern der dortigen Zivilbe­völkerung mit der systematischen Er­mordung von zirka sechs Millionen Juden unter der NS-Herrschaft gezogen und dadurch das wahre Gewicht des Holocaust verschleiert“ habe. Abou-Chaker soll am Tag vor dem Stream auf Instagram außerdem eine Grafik veröffentlicht haben, in der ein Hakenkreuz und ein Davidstern auf einer israelischen Sperranlage um den Gaza-Streifen zu sehen waren. Ein Sprecher des Gerichts bestätigte am Mittwoch, dass sich Abou-Chaker wegen dieser beiden Vorgänge bald vor dem Amtsgericht Potsdam verantworten ­müsse, ihm werde Volksverhetzung in zwei Fällen, die Verunglimpfung des ­Staates und seiner Symbole sowie das ­Zeigen verfassungswidriger Symbole vorgeworfen. Es soll vor allem um die Höhe der Geldstrafe gehen In der Verhandlung, für die es noch keinen Termin gibt, soll es vor allem um die Höhe des Tagessatzes in dem Strafbefehl gehen: Das Amtsgericht war verwundert darüber, dass die Staatsanwaltschaft 90 Tagessätze zu jeweils nur 80 Euro beantragt hatte. Im Februar 2023 war Abou-Chaker in einem Strafprozess wegen Vorwürfen, die sein früherer Partner Bushido erhoben hatte, nämlich noch zu 90 Tagessätzen von jeweils 900 Euro verurteilt worden – mehr als zehnmal so viel also. Eine Tagessatzhöhe entspricht immer einem Dreißigstel des Netto-Monatseinkommens von Beschuldigten. Nach dem Strafverfahren hatte sich Abou-Chaker gegen den aus seiner Sicht zu hohen Tagessatz juristisch gewehrt, die Revision vor dem Bundesgerichtshof im Oktober 2025 aber verloren. Deswegen will nun auch das Amtsgericht in Potsdam den Strafbefehl nicht einfach erlassen, sondern sich noch einmal genauer mit der Anzahl und Höhe der Tagessätze beschäftigen. Es könnte also auch um die Frage gehen, wie viel Abou-Chaker als Streamer verdient – zum Beispiel mit Geschenken, die ihm Follower machen, während er den Holocaust verharmlost.