FAZ 16.01.2026
14:58 Uhr

Abitur in Geschichte: Die Aufgabe enthielt ein falsches Stolpe-Zitat


Im Geschichtsabitur in Mecklenburg-Vorpommern wird die Fragestellung auf ein falsches Zitat gebaut. Es soll angeblich von Manfred Stolpe stammen. Tut es aber nicht. Das Kultusministerium gibt sich uneinsichtig.

Abitur in Geschichte: Die Aufgabe enthielt ein falsches Stolpe-Zitat

Im Mai vergangenen Jahres bekamen die Schüler im Geschichtsabitur des Landes Mecklenburg-Vorpommern eine Aufgabe zur Selbstverbrennung des evangelischen Pfarrers Oskar Brüsewitz vor der Michaeliskirche in Zeitz (heute Sachsen-Anhalt). Die Tat vom August 1976 wurde im Westen breit rezipiert. Im Osten hat sie dazu beigetragen, dass sich 1978 der DDR-Staatsratsvorsitzende Erich Honecker mit einer vom Vorsitzenden des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR Albrecht Schönherr geleiteten Delegation traf. Bis heute beschäftigen sich Historiker mit dem Ereignis in Zeitz. So wurde der Schriftsteller und Historiker Karsten Krampitz über die Selbstverbrennung promoviert. Eine Kernthese seiner Dissertation lautet: Nicht die Selbstverbrennung war das historische Ereignis in der DDR-Geschichte, sondern der öffentliche Umgang mit dieser Tat. Ein perfider Kommentar in der Parteizeitung „Neues Deutschland“ unter dem Titel „Du sollst nicht falsch Zeugnis reden“ vom 31. August 1976 forderte das Entsetzen einer sich langsam formierenden Zivilgesellschaft heraus. Das „Neue Deutschland“ wollte Brüsewitz verunglimpfen Der Kommentar bewirkte das Gegenteil von dem, was er bezweckte: Er führte zu einer Solidarisierungswelle mit der politischen Intention der Selbstverbrennung. Das „Neue Deutschland“ versuchte, Brüsewitz als psychisch gestörten Menschen darzustellen, indem es angeblich kirchliche Aussagen zitierte, wonach er „anormal und geisteskrank“ gewesen ist. Bis heute sind die Geschehnisse Schulstoff. Die Abituraufgabe von 2025 bestand aus drei Zitaten. Zuerst sollte anhand eines Ausspruchs des Leiters des Sekretariats des Bundes der Evangelischen Kirchen in der DDR, Manfred Stolpe, erörtert werden, inwiefern seine Kirche in der DDR oppositionell oder systemstabilisierend war. Das erste Zitat von Herrn Stolpe lautet in der Abituraufgabe: „Ich habe wegen der Bedeutung dieses Vorfalls alle im Bund anwesenden Referenten informiert. Es geht in diesem Gespräch nicht um die menschlichen Beweggründe, sondern vielmehr darum, dass die Auswirkungen berücksichtigt werden müssen. Wenn das bekannt wird, wird das die Westpresse in der ihr eigenen Weise ausschlachten. Es muss von uns eine Solidarität mit dem Staat bekundet werden. Wir müssen uns vor allem überlegen, um solchen Journalisten wie Herrn Loewe in richtiger und durchdachter Weise begegnen zu können.“ Das falsche Zitat und die Rolle eines ARD-Korrespondenten Das Stolpe-Zitat hatten die Aufgabenersteller einer privat betriebenen Website entnommen, die sich Stasiopfern widmet. Seit 2008 wird die Website nicht mehr aktualisiert, die als Kontakt angegebene E-Mail-Adresse funktioniert nicht. Vielleicht ist das Alter der Website ein Grund für die Abiturprobleme. Denn das in der Aufgabe erwähnte Zitat stammt gar nicht von Stolpe. Sondern es findet sich in einem Bericht des DDR-Staatssekretärs für Kirchenfragen, Hans Seigewasser, nach einem Gespräch mit Stolpe. (Vollständig abgedruckt in: „Staatssekretär Hans Seigewasser: Protokoll der Sitzung vom 18. August 1976 in Magdeburg mit Vertretern von Staat und Kirche“ in: Müller-Enbergs, Helmut/Stock, Wolfgang/ Wiesner, Marco: Das Fanal. Das Opfer des Pfarrers Brüsewitz aus Rippicha und die evangelische Kirche. Münster 1999). Ein zweites von der Stasiopfer-Website entnommene Zitat in der Abiturprüfung bleibt ohne Beleg. Seine Echtheit wird von manchen Experten bezweifelt. Das Zitat lautet so: „Stolpe bat das ZK der SED am 10.12.1976 ausdrücklich: ‚Die Tätigkeit des akkreditierten ARD-Korrespondenten Lothar Loewe bei der Organisation dieser Kampagne zu unterbinden.‘“ Stolpe wollte sich von Brüsewitz nicht distanzieren Das dritte der Aufgabenstellung zugrunde gelegte und ebenfalls der Website entnommene Stolpe-Zitat ist folgendes: „Am 22.12.1976 wird dem ARD-Korrespondenten Lothar Loewe wegen seiner kritischen Berichterstattung zu den Fällen Brüsewitz und Biermann die Aufenthaltserlaubnis entzogen. Er muß an diesem Tag die DDR verlassen. In der gleichen Angelegenheit empfahl Stolpe als ‚Argumentationsgrundlage‘ einen ‚Neue-Zeit‘-Artikel vom 10.12.1976, in dem Brüsewitz als ‚abnormaler und krankhaft veranlagter Mensch‘ bezeichnet worden war.“ Allerdings gab es am 10. Dezember 1976 in der „Neuen Zeit“ keinen Artikel über Brüsewitz. Gegenüber der F.A.Z. betont Krampitz, Stolpe habe mit den Vorgängen relativ wenig zu tun gehabt. „Staatssekretär Seigewasser von der SED wusste, was er wollte: von der Kirche eine Erklärung, dass Brüsewitz irre war, geistesgestört. Aber diesen Gefallen haben die Kirchenleute dem SED-Staat nicht getan. In allen Papieren, auch von Stolpe, ist immer von ‚Bruder Brüsewitz‘ die Rede. An keiner Stelle hat sich die Kirche von ihm distanziert, wenngleich sie mit dem Freitod ihres Pfarrers selbstverständlich ein theologisches Problem hatte.“ Seit der Verfassung von 1968 fehlte den Kirchen der DDR die zuvor verankerte kirchliche Selbstverwaltung; Religion wurde auf ein individuelles Bürgerrecht reduziert. Stolpe war bemüht, diese Rechtsunsicherheit für seine Kirche abzumildern. Eine Liberalisierung in der DDR ließ sich nur von innen heraus erreichen. Für dieses Ziel durfte die Kirche nicht als fünfte Kolonne des Westens erscheinen; in diesem Sinne sei Stolpes Satz von der Solidaritätssituation mit dem Staat zu verstehen. Stolpe soll Loewe den Ort des Begräbnisses verraten haben „Im richtigen Leben hat sich Stolpe ja eher mit Lothar Loewe solidarisiert“, weiß Krampitz. „Als ich 2006 ein Brüsewitz-Erinnerungsbuch herausgab, hatte ich mit Loewe zu tun, der nur gute Worte für Stolpe fand. Stolpe hatte ihm rechtzeitig Bescheid gegeben, wann und wo Brüsewitz’ Beerdigung sei, und ihm auch erklärt, warum sein Fernsehteam besser von der Friedhofsmauer aus filmen sollte. Wenn Loewe mit der Kamera direkt auf dem Friedhof gefilmt hätte, wären noch mehr Stasileute dort gewesen.“ Krampitz hatte mit dem ARD-Journalisten Loewe, der 2010 gestorben ist, noch sprechen können. Loewe berichtete, dass Stolpe ihm Beerdingungstermin und Beerdigungsort von Brüsewitz verraten und dass Stolpe dafür gesorgt hatte, dass die Witwe Christa Brüsewitz nie aus dem Pfarrhaus ausziehen musste. Außerdem bekam sie, vor allem an Weihnachten 1976, Westpakete. Es waren sehr viele. Manche berichten, dass Frau Brüsewitz im ganzen Ort Kaffee verteilte. Im Westen wurde auch ein Spendenkonto eingerichtet. Was sagt das Kultusministerium? Zu der kritisierten Abituraufgabe hat sich nun das Ministerium für Bildung und Kindertagesförderung von Ministerin Simone Oldenburg (Linke) gegenüber der F.A.Z. geäußert: „Entsprechend der Einheitlichen Prüfungsanforderungen im Fach Geschichte und dem Rahmenplan Geschichte und Politische Bildung für die Gymnasiale Oberstufe/Sekundarstufe II in Mecklenburg-Vorpommern bestehen nachzuweisende Kompetenzen der Prüflinge darin, unterschiedliche Quellen kritisch zu bewerten und zu interpretieren. Hierbei ist es unmittelbar notwendig, formale Merkmale, die die Deutung einer Quelle ermöglichen, herauszuarbeiten und kritisch einzubeziehen. Der konkrete inhaltliche Fokus der Aufgabe ergab sich aus den Vorkenntnissen der Prüflinge. Zentraler Punkt der Aufgabenstellung war die Fähigkeit, historische Fakten unter einem entsprechenden Gesichtspunkt einzuordnen, historisch zu kontextualisieren und zu bewerten.“ Auf die konkrete Kritik geht das Ministerium nicht ein. Dabei war es selbst nicht in der Lage, eine Primärquelle zu verwenden, und vergaß zudem das Hinterfragen der genutzten Sekundärquelle. Vorkenntnisse der Prüflinge waren zudem eher hinderlich, denn sie fanden ja keinen Widerhall in der Aufgabe. Vonseiten des Ministeriums wird keine Notwendigkeit einer Wiederholungsprüfung gesehen. Als die F.A.Z. den Erwartungshorizont der Aufgabe zur Einsichtnahme erbittet, wird geantwortet: „Da die Aufgabe unter anderem zur Prüfungsvorbereitung noch genutzt wird, ist die Herausgabe des Erwartungshorizontes nicht möglich.“ Statt die fehlerhafte Aufgabe schnellstmöglich aus dem Verkehr zu ziehen, nutzt sie das Haus von Ministerin Oldenburg, Spitzenkandidatin für „Die Linke“ bei der anstehenden Landtagswahl, weiter.