FAZ 21.01.2026
14:42 Uhr

Abgelehnte Afghanen: Eine Zusage gilt


Dass die Bundesregierung eine restriktive Migrationspolitik macht, ist legitim und richtig. Aber im Fall jener Afghanen, die während des Bundeswehreinsatzes auf unserer Seite standen, läge es im Interesse Deutschlands, zu sagen: Die Zusage zur Aufnahme gilt.

Abgelehnte Afghanen: Eine Zusage gilt

Durch die Bundestagswahl 2025 ist eine Regierung abgewählt worden, die eine großzügige Migrations- und Einbürgerungspolitik verfolgt hat. Stärkste Kraft und Kanzlerpartei wurde die Union, die sich eine Abkehr von dieser Richtung auf die Fahnen geschrieben hatte. Die SPD hatte zwar jene vorherige Regierungskoalition angeführt, hat sich aber in Sachen Migration der Union anbequemt, um weiter an der Regierung beteiligt zu sein. Insofern ist es legitim und im Allgemeinen richtig, dass die deutsche Regierung nun einen neuen Kurs verfolgt, mit verstärktem Grenzschutz und, wo möglich, restriktiver Aufnahme. Auch wo kein Rechtsanspruch besteht Ob das auch für den Fall jener Afghanen gilt, denen die frühere Regierung zugesagt hat, dass sie nach Deutschland kommen dürfen, ist eine andere Frage. Teilweise haben Gerichte eine Verpflichtung zur Aufnahme festgestellt, teilweise nicht. Aber auch wo kein Rechtsanspruch besteht, könnte es hier im Interesse Deutschlands liegen, zu sagen, eine Zusage gilt, wenn sie mal gemacht wurde. Es geht um Leute, die während des Afghanistaneinsatzes der Bundeswehr geholfen haben oder exponiert auf unserer Seite standen. Bei ihnen – keine sehr große Zahl – gäbe es eine berechtigte Erwartung auf gelungene Integration. Das Pro­blem, auch zahlenmäßig, ist die irreguläre Einwanderung auf Wegen, die per se eine negative Auslese der Rücksichtslosesten begünstigen.