Der Brandenburger Landtag hat mit 45 zu 39 Stimmen den Reformstaatsvertrag für ARD und ZDF und den Jugendmedienschutzstaatsvertrag beschlossen. Für beide Vorlagen stimmten die Abgeordneten der SPD und der oppositionellen CDU, die gemeinsam auf 44 Stimmen kamen, mindestens 45 waren aber für eine Mehrheit erforderlich. Die AfD, die über 30 Sitze im Landtag verfügt, votierte gegen die Gesetze. Beim Bündnis Sahra Wagenknecht - Vernunft und Gerechtigkeit (BSW) sprach sich einzig Minister Robert Crumbach für die zwei Verträge aus. Vier BSW-Parlamentarier, die vor wenigen Tagen aus der Partei ausgetreten waren, enthielten sich. Damit hatte das Kabinett von Ministerpräsident Woidke die erforderlichen Ja-Stimmen zusammen. Mehr Reform wollen alle Parteien Zu Beginn der Aussprache im Landtag hatte Kathrin Schneider, Ministerin und Chefin der Staatskanzlei, für die Zustimmung zu beiden Gesetzen geworben. Sie verwies darauf, dass mit den vorgesehenen Reformschritten beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk Einsparungen erreicht würden, der Auftrag der Sender werde qualitativ gestärkt. Brandenburg, sagte sie, hätte sich eine stärkere Reform vorstellen können. Entscheidend sei jetzt, dass die Veränderungen schnell Wirkung zeigten. Nach Auffassung der SPD sichert die Verpflichtung der Sender, ihre regionale Berichterstattung zu stärken, auch mehr Teilhabe an der Demokratie. Der Reformstaatsvertrag trage dazu bei, dass der Rundfunkbeitrag nicht steige und künftig mehr Klasse statt Masse gesendet werde. Wie die SPD stimmte auch die CDU-Fraktion für die Reform. Der Staatsvertrag bedeute nicht, dass keine weiteren Reformen notwendig seien, meinte die Landtagsopposition. Entscheidend sei, dass durch eine Reduzierung des Programmauftrags auch niedrige Beiträge möglich würden. Die von den Ländern erwarteten inhaltlichen und strukturellen Anpassungen sollten helfen, die sinkende Akzeptanz der Sender in der Bevölkerung aufzuhalten. Das BSW, das im Kabinett im März dieses Jahres den Staatsverträgen noch zugestimmt hatte, begründete im Plenum die Ablehnung der Mehrheit der Fraktionsmitglieder damit, dass der Reformstaatsvertrag viele Probleme nicht einmal im Ansatz nenne. Er werde die Krise des öffentlich-rechtlichen Rundfunks nicht lösen, sondern verstetigen. Dem novellierten Jugendschutzmedienvertrag wirft das BSW „Zensur“ vor. Die AfD, die eine eigene Entschlussvorlage einbrachte, in der unter anderem die Umstellung vom Rundfunkbeitrag auf eine Steuerfinanzierung gefordert wurde, lehnte beide Staatsverträge, wie auch in allen anderen Landtagen, in denen sie vertreten ist, geschlossen ab. Sie begründete ihre Position vor allem damit, dass die vielen Schwächen der öffentlich-rechtlichen Sender bei der Berichterstattung wie auch bei der Verwaltung und der „Verschwendung“ von Beitragsmitteln, mit dem Reformstaatsvertrag „nicht einmal im Ansatz“ beseitigt würden. Der Potsdamer Landtag ist das letzte der 16 Landesparlamente, die dem Reformstaatsvertrag zustimmen müssen, damit er am 1. Dezember in Kraft treten kann. Am Dienstag hatte der Niedersächsische Landtag für beide Gesetze votiert.
