Zwei Zwillingsbrüder sterben bei einem E-Scooter-Unfall in Frankfurt im Juli, ein weiterer junger Mann wird schwer verletzt – der unter Lachgas-Einfluss stehende Fahrer flüchtet vom Unfallort, wird aber später gefasst. In Rüsselsheim ereignet sich Anfang November ein Unfall mit vier Verletzten – der Fahrer des Autos flüchtet und lässt seinen verletzten Beifahrer zurück. Das sind zwei besonders spektakuläre Fälle von Unfallflucht in diesem Jahr in Hessen – es gibt jedoch viel mehr, im Durchschnitt 122 Fälle am Tag. Das hessische Innenministerium hat im Jahr 2024 insgesamt 44.659 Fälle registriert, in denen sich Unfallverursacher unerlaubt vom Unfallort entfernt haben. Das sind gut 30 Prozent der insgesamt mehr als 144.000 Unfälle in Hessen im vergangenen Jahr. Bei den Unfällen mit Fahrerflucht wurden 2024 vier Menschen getötet, 166 wurden schwer und 2126 leicht verletzt. Aufgeklärt wurden den Angaben zufolge 40 Prozent der Taten. Geldbußen und Entzug des Führerscheins bei Fahrerflucht Ein Zehnjahresvergleich zeigt, dass es nur 2019 mehr Fälle von Fahrerflucht in dem Bundesland gegeben hat. Damals wurden bei den 45.042 Fällen neun Menschen tödlich, 224 schwer und 1799 Menschen leicht verletzt. „Unfallflucht ist eine Straftat und kein Kavaliersdelikt“, hebt Innenminister Roman Poseck (CDU) hervor. „Wer sich nach einem Unfall einfach vom Ort des Geschehens entfernt, entzieht sich nicht nur seiner rechtlichen Verantwortung, sondern lässt Verletzte bewusst im Stich.“ Dieses Verhalten sei höchst unsozial, beschädige das Vertrauen in die Verlässlichkeit des Straßenverkehrs und untergrabe die Funktionsfähigkeit des Rechtsstaates. Die Zahlen belegten, dass Unfallflucht nicht bagatellisiert werden dürfe. Wer sich unerlaubt vom Unfallort entfernt, dem drohen laut ADAC Hessen-Thüringen Geldbußen oder der Entzug des Führerscheins, es sind aber auch Freiheitsstrafen bis zu drei Jahren möglich. „Zudem erlischt in der Regel der Versicherungsschutz“, erläutert ein ADAC-Sprecher. Zwar reguliere die eigene Haftpflichtversicherung den Schaden, hole sich das Geld aber später vom Verursacher zurück. „Außerdem muss der Unfallflüchtige für seinen Schaden selbst aufkommen“, so der Sprecher. Denn die Kaskoversicherung streiche meistens die Leistung komplett. „Das darf die Versicherung oft auch dann, wenn das Verfahren wegen geringer Schuld gegen Geldauflage eingestellt wird.“ Die Haftung sei im Übrigen unabhängig von der Art der Verkehrsbeteiligung, die Regelungen würden ebenso für Fußgänger, Radfahrer und andere Fortbewegungsarten gelten. Termindruck ist keine Ausrede Um nicht unwissentlich Unfallflucht zu begehen, sollten Verursacher sich an einige Regeln halten, betont der ADAC-Sprecher. So reiche es beispielsweise nicht aus, an einem beschädigten Fahrzeug einen Zettel hinter der Windschutzscheibe zu hinterlassen. „Laut Gesetz muss eine angemessene Zeit gewartet werden, wie lange konkret hängt vom Einzelfall ab.“ Nachts in einem Wohngebiet sei nicht davon auszugehen, dass der Halter bald zu seinem Wagen komme – in diesem Fall sei direkt die Polizei zu verständigen. „Auf einem Supermarktparkplatz oder im Parkhaus ist eine längere Wartezeit aber durchaus zuzumuten.“ Termindruck sei dabei keine Ausrede, und es gelte auch dann: „Im Zweifel die Polizei verständigen.“ Bei Unfällen mit verletzten Personen gelte ohnehin die Pflicht zur Ersten Hilfe, zudem müsse zwingend am Unfallort auf Polizei und Rettungskräfte gewartet werden. Als einen Grund für Unfallflucht sieht der Frankfurter Verkehrspsychologe Patrick Grieser den Instinkt, sich bei Gefahr erst einmal in Sicherheit zu bringen. Er betreut Menschen, denen der Führerschein entzogen wurde und die zur Wiedererlangung eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) bestehen müssen. „Aus Angst vor den Konsequenzen, die da auf mich zukommen, muss ich mich der Situation entziehen“, erläutert Grieser die Beweggründe vieler Flüchtigen. „Es kommt zu einem Schockmoment und einer Art Tunnelblick.“ Der erste Gedanke sei, sich schnellstmöglich aus der Gefahrenzone zu entfernen und erst einmal einen klaren Kopf zu bekommen. Auch die Hoffnung, möglicherweise mit einem blauen Auge davonzukommen, könne eine Rolle spielen. Ein weiterer häufiger Grund für eine Unfallflucht ist laut Grieser das Verdecken weiterer Straftaten. „Die Täter stehen oft unter Alkohol- oder Drogeneinfluss. Sie wissen genau, wenn sie jetzt die Polizei verständigen oder am Unfallort bleiben, fällt es auf, dass sie getrunken beziehungsweise Drogen konsumiert haben.“ Später machten sie nicht selten Planspiele. „Sie sagen sich: Ich warte erst mal die Nacht ab, bis ich wieder nüchtern bin. Dann stelle ich mich.“ Erfahrungsgemäß stellten sie sich dann allerdings am Ende doch nicht. In seiner Praxis versuche Grieser, gezielt an den Einstellungen der Täter zu arbeiten und bei ihnen ein Bewusstsein dafür zu schaffen, dass jedes Verhalten nicht nur kurzfristige, sondern auch langfristige Konsequenzen hat wie Strafen, Gerichtsverfahren sowie private und berufliche Folgen. Zudem rücke er das Leid der Opfer ins Bewusstsein und versuche, die Empathie der Täter zu fördern.
