FAZ 02.12.2025
16:59 Uhr

1. Revier Frankfurt: Staatsanwaltschaft prüft weitere Fälle von Polizeigewalt


Eine Zeugin hat Vorwürfe gegen Polizisten des 1. Reviers in Frankfurt erhoben, die bei einer Festnahme nachts gewalttätig geworden sein sollen. Die Staatsanwaltschaft prüft den Fall.

1. Revier Frankfurt: Staatsanwaltschaft prüft weitere Fälle von Polizeigewalt

Im Zusammenhang mit Fällen von Polizeigewalt im 1. Revier in Frankfurt werden neue Vorwürfe erhoben. Wie die Frankfurter Staatsanwaltschaft am Dienstag mitteilte, wird in einem weiteren Verfahren gegen Beamte ermittelt, die sich mutmaßlich der Körperverletzung im Amt schuldig gemacht haben. Sie sollen im Sommer 2024 während einer Nachtschicht gegen eine Person, die sie zuvor festgenommen hatten, gewalttätig geworden sein. Öffentlich gemacht hat die Vorwürfe eine Zeugin, die ihren An­gaben zufolge als Rechtsreferendarin eine Station im 1. Revier absolvierte. Ihre Eindrücke der Nachtschicht hat sie nun dem Hessischen Rundfunk mitgeteilt: Unter anderem schildert sie eine Situation, in der ein Festgenommener die Beamten verbal provoziert habe. Daraufhin habe eine Beamtin den Kopf des Mannes gegen die Scheibe eines Streifenwagens geschlagen, ohne dass ihre Kollegen eingriffen. Als die Provokationen nicht aufgehört hätten, habe die Beamtin dem Mann später im Verhörraum den Mund mit Klebeband zugeklebt. Ein anderer Beamter habe das Band dann jedoch wieder entfernt. Ermittlungen auch gegen einen Staatsanwalt Das Polizeipräsidium teilte auf Anfrage mit, die Vorwürfe seien der Behörde bekannt. Sie würden derzeit – ebenso wie die anderen Verdachtsfälle – von der Staatsanwaltschaft mit dem Ziel der vollständigen Aufklärung geprüft. Nach Angaben des Sprechers des Staatsanwalts wird vor allem die Zeugin gebeten, sich möglichst schnell zu melden, damit sie zu den Schilderungen vernommen werden kann. Zudem seien ihre Angaben auch für eine weitergehende Aufklärung wichtig. So hatte die Frau gegenüber dem Hessischen Rundfunk nicht nur vom Verhalten der Beamten berichtet, sondern auch mitgeteilt, dass sie sich damals an ihren betreuenden Staatsanwalt in ihrer Referendariatsstation gewandt habe, der jedoch nichts unternommen habe, um die Fälle strafrechtlich weiterzuverfolgen. Aus diesem Grund ermittelt die Staatsanwaltschaft in einem gesonderten Verfahren auch gegen den betreffenden Staatsanwalt, der jedoch bisher, ebenso wie die damalige Rechtsreferendarin, noch nicht identifiziert werden konnte.