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09.12.2025
16:02 Uhr
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Union und SPD wollen das Bundestagswahlrecht ändern, damit wieder alle Wahlkreise einen direkt gewählten Abgeordneten haben. Dreht sich das Reformkarussell mit jeder neuen Regierung weiter?

In ihrem Koalitionsvertrag „Verantwortung für Deutschland“ hat sich die Bundesregierung zahlreiche Reformen vorgenommen. Dazu zählt auch eine abermalige Änderung des Bundestagswahlrechts. Eine Kommission soll die Wahlsystemreform der Ampelkoalition aus dem Jahr 2023 evaluieren und noch „im Jahr 2025 Vorschläge unterbreiten, wie jeder Bewerber mit Erststimmenmehrheit in den Bundestag einziehen kann und der Bundestag unter Beachtung des Zweitstimmenergebnisses grundsätzlich bei der aktuellen Größe verbleiben kann“.
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