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21.11.2025
09:00 Uhr
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Vor einem Jahr stellte der Internationale Strafgerichtshof einen Haftbefehl gegen Israels Ministerpräsidenten Benjamin Netanjahu aus. Die Zwischenbilanz fällt ernüchternd aus.

Die meisten Haftbefehle sind Routine. Es geht um vertraute Verbrechen und Täter, die in das gewohnte Raster der Strafjustiz passen. Vor genau einem Jahr war das anders. Am 21. November 2024 lautete der Name des Gesuchten Benjamin Netanjahu, wohnhaft in der Residenz des israelischen Ministerpräsidenten. Der Vorwurf: Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in Gaza. Das Dokument, ausgestellt vom Internationalen Strafgerichtshof, markierte einen historischen Wendepunkt. Erstmals stand der Regierungschef einer westlichen Demokratie im Visier des Weltstrafgerichts.
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Redakteur F.A.Z. PRO Einspruch.
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