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29.01.2026
13:58 Uhr
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ETF-Anleger sorgen sich immer wieder wegen der anfallenden Vorabpauschale, der Vorauszahlung auf die Steuern auf Erträge ihrer Fonds. Wie Sie diese in wenigen Minuten berechnen können.

Wenn Fondsanleger zu Jahresbeginn auf ihr Verrechnungskonto blicken, könnten unerwartete Steuerabbuchung für Verstimmung, wenn nicht sogar für ein Minus auf dem Konto sorgen. Dabei kommen diese in etwa so überraschend wie die Jahreswende selbst. Die 2018 eingeführte Vorabpauschale auf laufende, nicht ausgeschüttete Erträge von Investmentfonds sieht vor: Diese Erträge gelten als am ersten Werktag des Jahres zugeflossen, und es wird eine Abschlagszahlung auf die Steuerschuld fällig.
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Redakteur in der Wirtschaft und Leiter F.A.Z. PRO Finanzen.
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