FAZ 18.08.2026
07:36 Uhr

(+) Steuern sparen: So setzen Kinder die Pflege der Eltern richtig von der Steuer ab


Wer Angehörige pflegt oder für ihre Betreuung zahlt, kann bestimmte Ausgaben in der Steuererklärung angeben. Welche Kosten das Finanzamt anerkennt und worauf es dabei ankommt.

(+) Steuern sparen: So setzen Kinder die Pflege der Eltern richtig von der Steuer ab

Wenn Eltern pflegebedürftig werden, ist das für die Kinder nicht nur emotional herausfordernd, sondern mitunter auch finanziell. Nach aktueller Rechtslage werden sie in der Regel erst dann vom Sozialamt für ungedeckte Pflegekosten ihrer Eltern herangezogen, wenn ihr jährliches Gesamteinkommen mehr als 100.000 Euro beträgt. Aus dem Bundesgesundheitsministerium kam jedoch kürzlich die Forderung, diese Einkommensgrenze zu streichen. Unabhängig davon, ob sich auch bald Kinder mit geringerem Einkommen an den Pflegekosten beteiligen müssen, sollten sich Familien rechtzeitig mit dem Thema auseinandersetzen.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz soll vor Diskriminierung schützen. In der Praxis stoßen Betroffene auf hohe rechtliche Hürden. Und die geplante Reform geht die strukturellen Schwächen des Gesetzes nicht an.

Können sich Erben nicht einigen, was aus Immobilien werden soll, bietet sich eine Teilungsversteigerung an. Streitigkeiten sind damit oft allerdings nicht beigelegt. Worauf Betroffene achten sollten.

Vor zwanzig Jahren hat der Bund den Schutz vor Diskriminierung erstmals auf eine gesetzliche Grundlage gestellt. Bei staatlichem Handeln klafft jedoch bis heute eine strukturelle Lücke.

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