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25.11.2025
19:07 Uhr
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Die Abgeordneten beklagen den „Zusammenbruch der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte“ in dem Land. Kommt es zu einer Klage vor Gericht?

Das Europäische Parlament ist der Auffassung, dass Ungarn gegen nahezu sämtliche Grundrechte der Europäischen Union verstößt und deshalb eine systemische Gefahr für deren Werteordnung darstellt. In einer Entschließung, die am Dienstag mit klarer Mehrheit angenommen wurde, hielt es der EU-Kommission und dem Rat der Mitgliedstaaten vor, dass sie nicht entschieden genug dagegen vorgegangen seien und so zu einem „Zusammenbruch der Demokratie, der Rechtsstaatlichkeit und der Grundrechte“ in dem Land beigetragen hätten. Dadurch habe es sich in das „hybride Regime einer Wahlautokratie“ verwandelt.
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Politischer Korrespondent für die Europäische Union, die Nato und die Benelux-Länder mit Sitz in Brüssel.
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